Gebrauch der Schusswaffe in alkoholisiertem Zustand - BVerwGE

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Siehst, deswegen nehme ich kein Zirberl mehr zum Jagern mit:

Sitz' ich mit meiner Frau auf Gams, sie macht den Pirschführer, ich den Schützen.
Es ist saukalt, ich benetze mein Lippen mit dem Zirberl. Reiche den Flachmann weiter, sie schüttet sich das Zirberl rein.
Entrüstet bestehe ich darauf, nicht von einem Pirschführer, der zum Alkoholmissbrauch neigt, geführt zu werden.

Weil es eh kalt war und die Chance auf Anblick gering war, haben wir darauf das Zirberl leer gemacht und sind heim gegangen ...
 
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Siehst, und in unserem heiligen Lande scheints so, als ob du sogar dann mit der verpackten Waffe die Zuverlässigkeit verlieren kannst.
Wie ich oben schrieb, hätte ich aber gerne das Urteil.
 
Y

Yumitori

Guest
Moin Leute,

ich habe noch lange über das, was wir von diesem urteil und den Umständen hier zu wissen bekamen, nachgedacht und bin bei meinem Standpunkt geblieben - der mir - weil ich Alkohol nur in bestimmten Formen und unter bestimmten Umständen genießen kann und mag - allerdings wirklich leicht fällt:

1. Klar ist, dass Jagd im engeren Sinne, also die konkrete Tätigkeit bzw. Anreise usw., sich mit Alkohol nicht verträgt.
2. Das Urteil mag durchaus rechtens sein in Anbetracht aller Umstände.
3.Aus manchen Urteilen- wie auch diesem?? - sind Tendenzen der Rechtsprechung, die ja auch immer eine Tendenz in der Rechtspolitik erkennen lassen, ablesbar. Und h i e r liegt
4.: das Problem:
Die Entscheidung zeigt - gewollt oder als Reflex - dem Gesetzgeber einen Weg auf, der auch noch Wechselwirkungen zeitigen kann: Machen wir doch eine Promillegrenze für die Jagdausübung zum Gesetz, dann können die Jäger bereits durch "alkoholisiertes Jagen" nicht nur Jagdschein, WBK (und Jagdpachtvertrag??) verlieren, die Ordnungsbehörden haben gleichzeitig in der Hand, dem Jäger nicht nur dies abzunehmen, nein, vielmehr auch sogleich ganz leicht den Führerschein............

Wenn es richtig gemacht wird, ist auch ein Überwachungs- und Kontrollstaat ein Rechtsstaat, wie schon gesagt, um der sog. "Sicherheit und Ordnung" Willen ist so mancher (sicher auch in unserer Riege !?) bereit, eine solche Entwicklung hinzunehmen, weil er selbst ja ohnehin niemals einen Tropfen - oder so.....
Aber in meinen Augen ist das f a l s c h ! Denn es geht um Freiheit im Rechtsstaat, d.h. also die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu sein. Und n i c h t für jedes und alles, immer und überall, einen gesetzlichen Sanktionsrahmen gleich einem Korsett um sich zu spüren.

Mithin ist es antürlich auch grundfalsch, den Bürger, der hier den Instanzenweg beschritten hat, in irgendeiner Weise zu kritisieren, jedenfalls, so lange man noch an einen freiheitlichen Rechtsstaat glaubt:
Denn ebensowenig, wie wir gutheissen, vom Fehlverhalten eines einzelnen Jägers auf a l l e zurückschließen zu dürfen, darf ein Gesetzgeber oder eine Judikative unwidersprochen auf die og. Art und Weise Politik machen.

Jetzt müssen wir nur noch abwarten, ob und wie stark wir glauben dürfen, immer noch in einem freiheitlichen Rechtsstaat zu leben.........

>>> Honi soit qui mal y pense...<<<<<<<<

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Ich kann mich nicht damit abfinden, ob pro oder contra Einstellung zum Alkoholgenuss, dass man Bürger wegen einem Stück verpacktem Eisen derart kriminalisiert.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
servus




wie schon lange vor diesem Thread aus anderen Quellen zwischen den Zeilen getrunken ;)

Wer trinkt zwei Gläser Wein und ein Glas Wodka, setzt sich dann derart "nüchtern" in seine Karre und fährt mit 0,78°°° zur Jagd?

Man darf einen gewissen Gewöhungseffekt an Alkohol unterstellen?

...:?


Unterstellt ist immer schnell, wie man hinlänglich oft mitbekommt, mit ernüchternden Ergebnissen, was die Glaubwürdigkeit der heimischen Justiz angeht.


CdB
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Unterstellt ist immer schnell, wie man hinlänglich oft mitbekommt, mit ernüchternden Ergebnissen, was die Glaubwürdigkeit der heimischen Justiz angeht.


CdB

wenn Du schon einen Teil des Zitates fett heraus stellst, dann stelle das am Ende des Satzes angefügte ? separat heraus, damit man auch die Fragestellung als solches erkennt.

Ich weiss, das Fragezeichen am Ende meiner Frage ist so klein.. das überliest man halt schnell, in der Eile des Lesens :?
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Ich kann mich nicht damit abfinden, ob pro oder contra Einstellung zum Alkoholgenuss, dass man Bürger wegen einem Stück verpacktem Eisen derart kriminalisiert.

mir geht es ja genau so, aber ich weiss auch nicht, was der Mann bei seinem Erstkontakt mit der Polizei von sich gegeben hat....

Und weshalb es dazu kam, dass im Kofferraum seines Autos herumgewühlt wurde.

Eventuell ergab das Eine das Andere ?

(und nur weil man nichts davon liest, heisst es nicht, dass sein Führerschein nicht auch gezogen wurde...)
 
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Nicht, dass Missverständnisse aufkommen: Den mit den zwei Gläsern Rotwein und dem Wodka meine ich nicht.
 

M03

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Und weshalb es dazu kam, dass im Kofferraum seines Autos herumgewühlt wurde.

haben die das ?

was haben Polizeibeamte in meinem Kofferraum zu suchen ?

Verbandkasten und Dreieck gehören in den Fahrgastraum. Dann brauch ich auch den Kofferraum nicht öffnen.
 
A

anonym

Guest
was haben Polizeibeamte in meinem Kofferraum zu suchen ?

Verbandkasten und Dreieck gehören in den Fahrgastraum. Dann brauch ich auch den Kofferraum nicht öffnen.
:thumbup:
Dass einem teutschen Jäger begreiflich zu machen inklusive der rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen ist zum Scheitern verurteilt . Das haben schon mehr qualifizierte als ich versucht .
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus


haben sie nicht? Wie haben sie die Waffe und den Rehbock gefunden?
Wenn die Waffe sichtbar im Fahrgastraum gelegen hat und der Rehbock auf dem Beifahrersitz saß, dann.... aber so weit fantasiere ich ja nicht ;)

was haben Polizeibeamte in meinem Kofferraum zu suchen ?
Bomben, Granaten, Marihuana, Kokain... Jagdwaffen, Rehböcke... keine Ahnung, was die dort zu suchen h a b e n ?


Verbandkasten und Dreieck gehören in den Fahrgastraum. Dann brauch ich auch den Kofferraum nicht öffnen.
a so?

"Wir haben ja nichts zu verbergen" .... :?

Aber darüber zu diskutieren bringt hier nichts. Wir wissen ja nicht, wie diese "allgemeine Verkehrskontrolle" durchgeführt wurde. Und wie reaktionsgewandt der Kontrollierte noch war, angesichts seiner Alkoholisierung.

Einmal angenommen, in meinem Kofferraum liegt etwas, was niemand sehen soll.. dann zahle ich im Zweifel lieber die paar €nen wegen nicht dabei habens von Warndreieck und Verbandkasten.

Aber das Zeug liegt ohnehin hinterm Sitz.
 
A

anonym

Guest
:thumbup:
Dass einem teutschen Jäger begreiflich zu machen inklusive der rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen ist zum Scheitern verurteilt . Das haben schon mehr qualifizierte als ich versucht .

Wenn Du mal richtig qualifiziert bist: Wirst Du versuchen den Leuten zu erklären, dass dieses Warndreieckspielchen NUR ein Urban Myth ist. :roll:

Ich kann Dir aber versichern: Selbst wenn Du Dir mal über diverse andere Rechtsgrundlagen im Klaren bist, die das magische Warndreieck unnötig machen - die Leute wollen ihre Märchen glauben. Das Warndreieck im Fahrgastraum ist heilig...:lol:

Glaub ruhig weiter daran und freu Dich: Übermorgen kommt auch der Weihnachtsmann zu jedem, der an ihn glaubt. ;-)
 

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