Moin Leute,
ich habe noch lange über das, was wir von diesem urteil und den Umständen hier zu wissen bekamen, nachgedacht und bin bei meinem Standpunkt geblieben - der mir - weil ich Alkohol nur in bestimmten Formen und unter bestimmten Umständen genießen kann und mag - allerdings wirklich leicht fällt:
1. Klar ist, dass Jagd im engeren Sinne, also die konkrete Tätigkeit bzw. Anreise usw., sich mit Alkohol nicht verträgt.
2. Das Urteil mag durchaus rechtens sein in Anbetracht aller Umstände.
3.Aus manchen Urteilen- wie auch diesem?? - sind Tendenzen der Rechtsprechung, die ja auch immer eine Tendenz in der Rechtspolitik erkennen lassen, ablesbar. Und h i e r liegt
4.: das Problem:
Die Entscheidung zeigt - gewollt oder als Reflex - dem Gesetzgeber einen Weg auf, der auch noch Wechselwirkungen zeitigen kann: Machen wir doch eine Promillegrenze für die Jagdausübung zum Gesetz, dann können die Jäger bereits durch "alkoholisiertes Jagen" nicht nur Jagdschein, WBK (und Jagdpachtvertrag??) verlieren, die Ordnungsbehörden haben gleichzeitig in der Hand, dem Jäger nicht nur dies abzunehmen, nein, vielmehr auch sogleich ganz leicht den Führerschein............
Wenn es richtig gemacht wird, ist auch ein Überwachungs- und Kontrollstaat ein Rechtsstaat, wie schon gesagt, um der sog. "Sicherheit und Ordnung" Willen ist so mancher (sicher auch in unserer Riege !?) bereit, eine solche Entwicklung hinzunehmen, weil er selbst ja ohnehin niemals einen Tropfen - oder so.....
Aber in meinen Augen ist das f a l s c h ! Denn es geht um Freiheit im Rechtsstaat, d.h. also die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu sein. Und n i c h t für jedes und alles, immer und überall, einen gesetzlichen Sanktionsrahmen gleich einem Korsett um sich zu spüren.
Mithin ist es antürlich auch grundfalsch, den Bürger, der hier den Instanzenweg beschritten hat, in irgendeiner Weise zu kritisieren, jedenfalls, so lange man noch an einen freiheitlichen Rechtsstaat glaubt:
Denn ebensowenig, wie wir gutheissen, vom Fehlverhalten eines einzelnen Jägers auf a l l e zurückschließen zu dürfen, darf ein Gesetzgeber oder eine Judikative unwidersprochen auf die og. Art und Weise Politik machen.
Jetzt müssen wir nur noch abwarten, ob und wie stark wir glauben dürfen, immer noch in einem freiheitlichen Rechtsstaat zu leben.........
>>> Honi soit qui mal y pense...<<<<<<<<
Habe die Ehre und
Waidmannsheil