Gebrauch der Schusswaffe in alkoholisiertem Zustand - BVerwGE

G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

...

Bei uns darf das der Zoll.

Bei uns auch... im Z o l l g r e n z b e z i r k. Ansonsten darf auch so mancher dank Gesetzeslage so einiges.
Insbesondere auch bei Jägern, die eine Waffe mit sich führen.
 
A

anonym

Guest
Gletscherpris , es wäre an der Zeit Deine Aussagen dahingehend zu verifizieren , dass Du uns erklärst , was denn daran urbane Märschen sind .
Du kannst das auch gerne an einem praktischen Beispiel erklären .
Ich hatte genug mit der Polizei zu tun , um zu wissen warum diese bei einer scheinbar unverfänglichen Verkehrskontrolle nach dem magischen Dreieck fragen .;-)

Das Märchen basiert im Wesentlichen darauf, dass der einmal eingeschlagene Weg des Straßenverkehrsrechts nicht mehr verlassen werden dürfe und eine Rechtsgrundlage zur "Durchsuchung" von mitgeführten Sachen (Fahrzeug als Sache) dort nicht vorliegt.
Nebst diversen speziellen Regelungen, Stichwort Grenzgebiet z. B., kann sich, je nach Situation, der eingeschlagene (angekündigte) Weg schlicht ändern und damit dann die entsprechende gesetzliche Ermächtigung gegeben sein.

Wohl überall (Bundesländer sind nicht immer einheitlich) wird aber die die Ermächtigung zur Prüfung von Berechtigungsscheinen in diversen Formulierungsvarianten vorhanden sein.
Dazu braucht es einen Abgleich.
Heißt: Du musst Papier(e) und Realität vergleichen.

Als Jäger/Waffenbesitzer hast Du dazu auch Pflichten - § 38 Waffengesetz. Beispielsweise die Waffennummer findet man normalerweise wo? - An der Waffe.
Was braucht man also um Papier und Realität vergleichen zu können?;-)

Solltest Du aber drauf bestehen als Jäger nur im Smoking zu jagen und auch bewusst zu lügen. "Komme grade aus der Oper, drum der Smoking."...
Dann, ja dann musst immer noch damit leben, dass es auch am Fahrzeug fast schon unzählige Nummern gibt, die man mit der Papierlage abgleichen kann. Oftmals der einzige Weg um ein geklautes und umfrisiertes Fahrzeug ausfindig zu machen und seinem rechtmäßigen Eigentümer wiederzubringen.

Ich erspar es mir an dieser Stelle noch auf diverse andere Richtungen einzugehen, in die die Reise gehen kann; aber ich gehe davon aus, dass Deine Frage nach Beispielen beantwortet ist.:cheers:
Ist ohnehin müßig. Die Jünger des wahren Glaubens werden auch weiterhin glauben wollen. Und selbst die Nazi-Vergleichskeule muß zur Verteidigung des Glaubens sofort ausgepackt werden, wie man ja an den Vorpostings schon sieht.

Wünsche frohe Festtage allerseits! :cheers:
 
A

anonym

Guest
Das Märchen basiert im Wesentlichen darauf, dass der einmal eingeschlagene Weg des Straßenverkehrsrechts nicht mehr verlassen werden dürfe und eine Rechtsgrundlage zur "Durchsuchung" von mitgeführten Sachen (Fahrzeug als Sache) dort nicht vorliegt.

Welche Rechtsgrundlage bei einer Verkehrskontrolle wird verlassen und warum ?
Nebst diversen speziellen Regelungen, Stichwort Grenzgebiet z. B., kann sich, je nach Situation, der eingeschlagene (angekündigte) Weg schlicht ändern und damit dann die entsprechende gesetzliche Ermächtigung gegeben sein.
Im Grenzgebiet kommt es darauf an wer kontrolliert , ob Polizei oder Zoll . Und auch hier gilt , dass man über die Personalien hinaus keine Angaben machen muss / sollte .

Wohl überall (Bundesländer sind nicht immer einheitlich) wird aber die die Ermächtigung zur Prüfung von Berechtigungsscheinen in diversen Formulierungsvarianten vorhanden sein.
Dazu braucht es einen Abgleich.
Heißt: Du musst Papier(e) und Realität vergleichen.
Was hat die Fahrzeugkontrolle mit einer Waffenkontrolle zu tun ? Richtig nichts !
Und immer dran denken : Kofferraum und Mund nach Möglichkeit geschlossen halten .;-)

Als Jäger/Waffenbesitzer hast Du dazu auch Pflichten - § 38 Waffengesetz. Beispielsweise die Waffennummer findet man normalerweise wo? - An der Waffe.
Was braucht man also um Papier und Realität vergleichen zu können?;-)
Wurde schon x-mal thematisiert , Polizei hat nicht das Recht zur Waffenkontrolle , wenn kein zwingender Grund vorliegt , der aber verbalisiert werden muss .

Solltest Du aber drauf bestehen als Jäger nur im Smoking zu jagen und auch bewusst zu lügen. "Komme grade aus der Oper, drum der Smoking."...
Was ich im Auto an Kleidung trage ist meine Privatsache und ich muss auch niemanden darüber Auskunft geben warum ich etwas trage .
Dann, ja dann musst immer noch damit leben, dass es auch am Fahrzeug fast schon unzählige Nummern gibt, die man mit der Papierlage abgleichen kann. Oftmals der einzige Weg um ein geklautes und umfrisiertes Fahrzeug ausfindig zu machen und seinem rechtmäßigen Eigentümer wiederzubringen.
Richtig ,Fahrzeugidentnummer aber mehr nicht .

Ich erspar es mir an dieser Stelle noch auf diverse andere Richtungen einzugehen, in die die Reise gehen kann; aber ich gehe davon aus, dass Deine Frage nach Beispielen beantwortet ist.:cheers:
Ist ohnehin müßig. Die Jünger des wahren Glaubens werden auch weiterhin glauben wollen. Und selbst die Nazi-Vergleichskeule muß zur Verteidigung des Glaubens sofort ausgepackt werden, wie man ja an den Vorpostings schon sieht.

Wünsche frohe Festtage allerseits! :cheers:

Aber auch Dir Frohe Festtage :cheers:
 
A

anonym

Guest
Kurz und knapp:
So ziemlich alles an Deinen Anmerkungen ist falsch.

Ich hab aber keine Lust mich hier zu kabbeln, mit wem auch immer.

Bei ehrlichem Interesse meinetwegen noch per PN, higraver.
 

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