OberförsterVS schrieb:
In der Urteilsbegründung liest man, was hier bisher unterschlagen wurde: wenn der Nachbar Maßnahmen ergreift, die das Überjagen verhindern, kann er seine DJ durchführen. Die von ihm ergriffenen Maßnahmen hielt das AG für nicht ausreichend. Wenn ausreichende Maßnahmen ergriffen sind, dürfte sich ja auch niemand dran stören.
Zu der Vereinbarung in Niedersachsen: es ist eine Vereinbarung zwischen LJV, Forst, Grundeigentümerverband, Bauernverband, kein gespräch, keine Absichtserklärung,sondern eine Vereinbarung.
und schon wieder der Versuch Auswege zu finden um nicht das hohe Ross verlassen zu müssen. Bevor Du dich als Unfehlbarer herablässt mit pachtenden Lodenjockel über ihre Rechte zu reden, da muss noch viel passieren. Das passt irgendwie schon zur Erfahrung von Zerreiche mit Forstbeamten...
Vollkommener Quatsch. Wenn ein DJ-Veranstalter das überjagen verhindern kann, gibt es keinen Grund zur Beschwerde. Hier zeigt sich der wahre Ansatz des Fädleinstarters: er mag DJ ums Verrecken nicht, egal, ob er dadurch in seinem Jagdausübungsrecht gestört wird oder nicht.
Wer hat hier was unterschlagen? Habe ich nicht schriftlich jedem den Artikel als scan angeboten? Und was ausreichende Maßnahmen sind, stellt im Zweifel auch das Gericht fest. Das wird sicher nicht sein, dem Hund zu sagen, Du darfst da nicht rüber.
Eine Urteilsbegründung ist etwas anderes als ein interessensgeleiteter Artikel. Das versteht eigentlich jeder.
Schön das in Niedersachsen eine Vereinbarung getroffen wurde... kannst Du uns jetzt noch über die Rechtsverbindlichkeit aufklären?
OK, man kann also alles, was der LJV vereinbart oder vorschlägt, in die Tonne treten, weil es eh keinen interessiert. Das ist ein guter Hinweis für die allfälligen Jagdrechtsnovellen. Den LJV muss man mangels Rechtsverbindlichkeit nicht einbinden.
Du liest doch auch Urteilsbegründungen und weist was sie bedeuten...
Eben. Das kann nicht jeder.
Insbesondere frage ich mich, was der Eigentümer dann in Niedersachsen noch verpachten will wenn das Jagdausübungsrecht drastisch im Pachtvertrag eingeschränkt wird. Wenn der Eigentümer merkt wie sehr das die Pachtpreise drücken wird, dann bin ich mal gespannt wie lange das Bestand hat.
Das ist Sache eines jeden Eigentümers. Einer stellt die Jagd in den Vordergrund, ein anderer den Wald. Das muss jeder Eigentümer selbst entscheiden. So etwas man Freiheit, ein Begriff freilich, der in Gewerkschaftskreisen nicht so sehr bekannt ist.
Die ausufernde Wildschadensübernahme im Pachtvertrag hat hier bereits dazu geführt, dass einige Jagden spottbillig wurde und zudem plötzlich alles möglich ist, von der Deckelung der Schäden bis zur kompletten Herausnahme der Ersatzpflicht. Und da soll eine Vereinbarung regeln, dass Du zwar viel Geld bezahlen sollst, aber Deine Rechte an die Nachbarn oder den Forst abtrittst. :18: