Freischärler an der Reviergrenze- Überjagende Hunde

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In der Urteilsbegründung liest man, was hier bisher unterschlagen wurde: wenn der Nachbar Maßnahmen ergreift, die das Überjagen verhindern, kann er seine DJ durchführen. Die von ihm ergriffenen Maßnahmen hielt das AG für nicht ausreichend. Wenn ausreichende Maßnahmen ergriffen sind, dürfte sich ja auch niemand dran stören.

Zu der Vereinbarung in Niedersachsen: es ist eine Vereinbarung zwischen LJV, Forst, Grundeigentümerverband, Bauernverband, kein gespräch, keine Absichtserklärung,sondern eine Vereinbarung.
 
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OberförsterVS schrieb:
In der Urteilsbegründung liest man, was hier bisher unterschlagen wurde: wenn der Nachbar Maßnahmen ergreift, die das Überjagen verhindern, kann er seine DJ durchführen. Die von ihm ergriffenen Maßnahmen hielt das AG für nicht ausreichend. Wenn ausreichende Maßnahmen ergriffen sind, dürfte sich ja auch niemand dran stören.

Zu der Vereinbarung in Niedersachsen: es ist eine Vereinbarung zwischen LJV, Forst, Grundeigentümerverband, Bauernverband, kein gespräch, keine Absichtserklärung,sondern eine Vereinbarung.

und schon wieder der Versuch Auswege zu finden um nicht das hohe Ross verlassen zu müssen. Bevor Du dich als Unfehlbarer herablässt mit pachtenden Lodenjockel über ihre Rechte zu reden, da muss noch viel passieren. Das passt irgendwie schon zur Erfahrung von Zerreiche mit Forstbeamten...

Wer hat hier was unterschlagen? Habe ich nicht schriftlich jedem den Artikel als scan angeboten? Und was ausreichende Maßnahmen sind, stellt im Zweifel auch das Gericht fest. Das wird sicher nicht sein, dem Hund zu sagen, Du darfst da nicht rüber.

Schön das in Niedersachsen eine Vereinbarung getroffen wurde... kannst Du uns jetzt noch über die Rechtsverbindlichkeit aufklären?
Du liest doch auch Urteilsbegründungen und weist was sie bedeuten...

Insbesondere frage ich mich, was der Eigentümer dann in Niedersachsen noch verpachten will wenn das Jagdausübungsrecht drastisch im Pachtvertrag eingeschränkt wird. Wenn der Eigentümer merkt wie sehr das die Pachtpreise drücken wird, dann bin ich mal gespannt wie lange das Bestand hat.

Die ausufernde Wildschadensübernahme im Pachtvertrag hat hier bereits dazu geführt, dass einige Jagden spottbillig wurde und zudem plötzlich alles möglich ist, von der Deckelung der Schäden bis zur kompletten Herausnahme der Ersatzpflicht. Und da soll eine Vereinbarung regeln, dass Du zwar viel Geld bezahlen sollst, aber Deine Rechte an die Nachbarn oder den Forst abtrittst. :18:
 
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Ich hatte heute morgen das Vergnügen, die nds. Regelung mit einem der Beteiligten zu diskutieren.
Es wurde ganz klar gesagt: "Wir empfehlen unseren Mitgliedern, diese Regelung anzuwenden."
Nicht mehr und nicht weniger.

Und nicht mehr und nicht weniger KANN man mit dieser Übereinkunft erreichen.


Und weiterhin:
"Diese Übereinkunft kann nur zweiseitig sein. Revierübergreifende Drückjagden sind kein Selbstzweck und sind nicht gedacht, rechtlich bedenkliche Tatbestände zu kaschieren, sie dienen vielmehr der im Interesse aller Beteiligten stehenden Reduktion überhöhter Wildbestände. Werden diese Interessen nicht berücksichtigt, werden also einseitige Interessen wie die Reduktion verbeissender Schalenwildarten wahrgenommen, hingegen die im Feld zu Schaden gehende Wildarten wie z.B Schwarzwild, Fuchs oder evtl auch Dachs unberücksichtigt gelassen, kann und wird es keine Toleranz gegenüber rechtlich bedenklicher Tatbestände wie z.B. überjagender Hunde geben."

Und abschließend:
"Eine gemeinschaftliche, überregionale Regelung kann nur dann die Akzeptanz aller Beteiligten finden, wenn sie auch allen Beteiligten im höchstmöglichen Umfang gerecht wird. Einseitiger Lobbyismus wie beispielsweise die bayrische Regelung Wald vor Wild gehört eindeutig nicht dazu und kann für uns nicht zielführend sein."

Übrigens, mein Gesprächspartner war kein Vertreter der Jägerschaft.
 
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Ob es überhaupt lohnt zu antworten?
Aber bevor Nonsens einfach stehen bleibt...schreibe ich was rein.


Discovery schrieb:
OberförsterVS schrieb:
In der Urteilsbegründung liest man, was hier bisher unterschlagen wurde: wenn der Nachbar Maßnahmen ergreift, die das Überjagen verhindern, kann er seine DJ durchführen. Die von ihm ergriffenen Maßnahmen hielt das AG für nicht ausreichend. Wenn ausreichende Maßnahmen ergriffen sind, dürfte sich ja auch niemand dran stören.

Zu der Vereinbarung in Niedersachsen: es ist eine Vereinbarung zwischen LJV, Forst, Grundeigentümerverband, Bauernverband, kein gespräch, keine Absichtserklärung,sondern eine Vereinbarung.

und schon wieder der Versuch Auswege zu finden um nicht das hohe Ross verlassen zu müssen. Bevor Du dich als Unfehlbarer herablässt mit pachtenden Lodenjockel über ihre Rechte zu reden, da muss noch viel passieren. Das passt irgendwie schon zur Erfahrung von Zerreiche mit Forstbeamten...
Vollkommener Quatsch. Wenn ein DJ-Veranstalter das überjagen verhindern kann, gibt es keinen Grund zur Beschwerde. Hier zeigt sich der wahre Ansatz des Fädleinstarters: er mag DJ ums Verrecken nicht, egal, ob er dadurch in seinem Jagdausübungsrecht gestört wird oder nicht.

Wer hat hier was unterschlagen? Habe ich nicht schriftlich jedem den Artikel als scan angeboten? Und was ausreichende Maßnahmen sind, stellt im Zweifel auch das Gericht fest. Das wird sicher nicht sein, dem Hund zu sagen, Du darfst da nicht rüber.
Eine Urteilsbegründung ist etwas anderes als ein interessensgeleiteter Artikel. Das versteht eigentlich jeder.

Schön das in Niedersachsen eine Vereinbarung getroffen wurde... kannst Du uns jetzt noch über die Rechtsverbindlichkeit aufklären?
OK, man kann also alles, was der LJV vereinbart oder vorschlägt, in die Tonne treten, weil es eh keinen interessiert. Das ist ein guter Hinweis für die allfälligen Jagdrechtsnovellen. Den LJV muss man mangels Rechtsverbindlichkeit nicht einbinden.


Du liest doch auch Urteilsbegründungen und weist was sie bedeuten...Eben. Das kann nicht jeder.

Insbesondere frage ich mich, was der Eigentümer dann in Niedersachsen noch verpachten will wenn das Jagdausübungsrecht drastisch im Pachtvertrag eingeschränkt wird. Wenn der Eigentümer merkt wie sehr das die Pachtpreise drücken wird, dann bin ich mal gespannt wie lange das Bestand hat.
Das ist Sache eines jeden Eigentümers. Einer stellt die Jagd in den Vordergrund, ein anderer den Wald. Das muss jeder Eigentümer selbst entscheiden. So etwas man Freiheit, ein Begriff freilich, der in Gewerkschaftskreisen nicht so sehr bekannt ist.

Die ausufernde Wildschadensübernahme im Pachtvertrag hat hier bereits dazu geführt, dass einige Jagden spottbillig wurde und zudem plötzlich alles möglich ist, von der Deckelung der Schäden bis zur kompletten Herausnahme der Ersatzpflicht. Und da soll eine Vereinbarung regeln, dass Du zwar viel Geld bezahlen sollst, aber Deine Rechte an die Nachbarn oder den Forst abtrittst. :18:

In der Vereinbarung steht nichts darüber, dass man viel Geld bezahlen soll. Diese Behauptung ist, wie üblich, eine niveaulose Lüge. Die Preisbildung erfolgt am Markt und wenn die Duldung von gelegentlich und unbeabsichtigt überjagenden Hunden den Jagdwert tatsächlich so sehr schmälert, dann wird für die Pacht eben weniger geboten. Wenn das in Nds. Usus ist, wo soll dann das Problem liegen?
 
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Mit fremdem Geld lässt sich prima wirtschaften und vor allem Behauptungen und Thesen aufstellen.

Ansonsten muss man Deinen Kommentaren keine Antwort geben, soll sich jeder ein Bild machen.

Wenn ich als Jagdleiter sicherstelle, das die Hunde nicht überjagen, wo besteht dann überhaupt ein Problem?
Ziemlich dünner Gedankengang... :26:


Wie viele Verteter Deiner Gattung bedienst Du dich hier windender Weise
der dialektischen Rabulistik und lässt nach wie vor keine andere Meinung zu.

Mich persönlich bestärkt das in meiner These, dass der Vatikan von Euch lernen könnte wie man dogmatisch seine Interessen behauptet. Papa Benedetto sollte ein paar arbeitslose deutsche Förster für den Opus dei rekrutieren...
 
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Danke, lieber Disco, dass Du die Armut Deiner Argumente derart schön präsentierst.
Gelobt sei Jeus Christus!
 
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Der klassische Fall ist doch so:

Hunde machen auf einer berechtigten Fläche ein Stück auf, folgen diesem Spurlaut über die Grenze, dieses kommt entweder zurück, was offensichtlich manche Jagdausübungsberechtigte als Bruch ihres Asyl ansehen oder häufiger verschwindet das Stück in der Tiefe des Nirgendwo. Solange der Hund dieser verschwindenden Fährte folgt, fehlt er zur produktiven Arbeit auf der berechtigten Fläche und die Wildschützer könnten sich ins Fäustchen lachen. Ebenso das Wild im Bereich der Wildschützer, den solange der Hund nicht auf ihrer eigenen Fährte ist, schauen es den Treiben eher schmunzelnd zu.
Hat der Hund die Fährte verloren oder festgestellt, daß schon seit Ewigkeiten Gardenie (edit: garkeine soll das heißen was die Autokorrektur draus gemacht hat) Jäger mehr zu sehen waren, kommen die aller, allermeisten Hunde ins Treiben zurück und setzen neu an.

Wo ist jetzt eigentlich hier wirklich das Problem?
Daß spurlaute Hunde, ob einzeln oder in Gruppe, ein fremdes Revier überhaupt messbar zusätzlich beunruhigen geschweige denn nachhaltig, widerspricht jedem Forschungstand und jeder Jahrhunderte alten Erfahrung.

Tatsächlich geht es ja garnicht um den Schutz des eigenen Standwildes sondern um den Schutz des Standwildes beim Nachbar vor dem Nachbar durch möglichst weitreichende (in beiden Sinnen des Wortes) Unterbindung des Einsatzes von Hunden. Aus reinem Jagdneid. Neid ist eine Todsünde.
 
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Tiroler Bracke schrieb:
Der klassische Fall ist doch so:

Hunde machen auf einer berechtigten Fläche ein Stück auf, folgen diesem Spurlaut über die Grenze, dieses kommt entweder zurück, was offensichtlich manche Jagdausübungsberechtigte als Bruch ihres Asyl ansehen oder häufiger verschwindet das Stück in der Tiefe des Nirgendwo. Solange der Hund dieser verschwindenden Fährte folgt, fehlt er zur produktiven Arbeit auf der berechtigten Fläche und die Wildschützer könnten sich ins Fäustchen lachen. Ebenso das Wild im Bereich der Wildschützer, den solange der Hund nicht auf ihrer eigenen Fährte ist, schauen es den Treiben eher schmunzelnd zu.
Hat der Hund die Fährte verloren oder festgestellt, daß schon seit Ewigkeiten Gardenie Jâger mehr zu sehen waren, kommen die aller, allermeisten Hunde ins Treiben zurück und setzen neu an.

Wo ist jetzt eigentlich hier wirklich das Problem?
Daß spurlaute Hunde, ob einzeln oder in Gruppe, ein fremdes Revier überhaupt messbar zusätzlich beunruhigen geschweige denn nachhaltig, widerspricht jedem Forschungstand und jeder Jahrhunderte alten Erfahrung.

Tatsächlich geht es ja garnicht um den Schutz des eigenen Standwildes sondern um den Schutz des Standwildes beim Nachbar vor dem Nachbar durch möglichst weitreichende (in beiden Sinnen des Wortes) Unterbindung des Einsatzes von Hunden. Aus reinem Jagdneid. Neid ist eine Todsünde.



Sehr schön geschrieben und den Nagel auf den Kopf getroffen,aber wetten er schnallts nicht :27:
 
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Ach, keine Sorge ich schnalle das schon.

Wild ist herrenlos solange es in meinem Jagdbezirk ist kann ich es mir aneignen, aber niemand anderes dem ich es nicht explizit erlaubt habe.

In dem Augenblick in den das Stück vor dem Hund meinen Jagdbezirk erreicht liegt die Aneignung nur in meinem Herrschaftsbereich. Das heißt der Hund, der das Stück womöglich so lange treibt oder hetzt, bis es wieder im ausgehenden Revier erlegt werden kann wildert und beeinflusst mein alleiniges ( gepachtetes oder besitzendes) Jagdausübungsrecht.
Das macht der Hund im Übrigen im Besonderen, wenn das Stück Deckung in meinem Bereich sucht und dabei in einen Bestand annimmt in welchem noch andere Stücke stehn und diese vom Hund ebenso auf bekannten Wechseln durch die Reviere getrieben werden bis sie dort zur Strecke kommen wo der Hund hergekommen ist. Das ist Wilderei!

Möglichkeit zur Unterlassung wie beschrieben. Ansonsten vorher mit mir reden und Einvernehmen herstellen.

Wenn ich es nicht will, dann ist an der Grenze Schluss oder der Nachbar muss sich was einfallen lassen damit ich mitmache.

Das würde sogar Forst Gump begreifen, warum Ihr nicht?
 
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Discovery schrieb:
Ach, keine Sorge ich schnalle das schon.

1. Wild ist herrenlos solange es in meinem Jagdbezirk ist kann ich es mir aneignen, aber niemand anderes dem ich es nicht explizit erlaubt habe.

In dem Augenblick in den das Stück vor dem Hund meinen Jagdbezirk erreicht liegt die Aneignung nur in meinem Herrschaftsbereich. Das heißt der Hund, der das Stück womöglich so lange treibt oder hetzt, bis es wieder im ausgenden Revier erlegt werden kann wildert und beeinflusst mein alleiniges ( gepacvhtetes oder besitzendes) Jagdausübungsrecht.

Möglichkeit zur Unterlassung wie beschrieben. Ansonsten vorher mit mir reden und Einvernehmen herstellen.

Wenn ich es nicht will, dann ist an der grenze Schluss oder der Nachbar muss sich was einfallen lassen damit ich mitmache.

Das würde sogar Forst Gump begreifen, warum Ihr nicht?

Schwachsinn. Aber ich denke , ich verstehe was Du eigentlich ausdrücken wolltest.

Tasächlich läuft das aber darauf hinaus: Asyl, Asyl, Asyl.

Sei doch einfach froh, daß Deine Nachbarn möglichst oft mit Treibern und Hunden Ihre Reviere durchkämen. Umso schöner werden Deine Wildwohnungen. Nur wenn Dein Wildbestand die Luxuswohnungen natürlich selbst längst weggefressen hat, wird das halt einfach nix. Mit oder ohne Nachbars Hund.
 
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Niemand ist überflüssig, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen. :18:
Das schöne an Querulanten wie Discoverix ist doch, dass sie als typische Negativindikatoren Misstände aufzeigen, die dann beseitigt werden.
In jedem ihrer vermeintlichen Erfolge ist schon der Keim des Scheiterns enthalten, und am Schluss ziehen sie mit ihrer Wagenburgmentalität immer den Kürzeren. :28:
 
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Tiroler Bracke schrieb:
Tasächlich läuft das aber darauf hinaus: Asyl, Asyl, Asyl.

Sei doch einfach froh, daß Deine Nachbarn möglichst oft mit Treibern und Hunden Ihre Reviere durchkämen. Umso schöner werden Deine Wildwohnungen. Nur wenn Dein Wildbestand die Luxuswohnungen natürlich selbst längst weggefressen hat, wird das halt einfach nix. Mit oder ohne Nachbars Hund.

Ich unterstelle Dir eigentlich einen Intellekt der der begreift welchen Schwachsinn er da von sich gibt.

Wenn ich in meinem Entscheidungs- und Verantwortungsbereich Wild Asyl geben wollte, dann ist das meine Sache und Entscheidung und niemand hat das Recht dies zu brechen.

Übrigens will ich ebensowenig, das Wild von anderen Revieren in meines getrieben wird.

Was ich aber will, ist gefragt werden bevors losgeht . Wir könnten ja durchaus zusammen bumsen, aber ohne Einvernehmen ist es Vergewaltigung.

Aber wenn ich Nein sage, dann ist es definitv eine Vergewaltigung.
Und darin liegt Dein Probem und das der üblichen Verdächtigen. Wenn Du fragst könnte ich ja Nein sagen, also fragst Du nicht sondern arbeitest mit Diskriminierung.

Denk mal ne Viertelstunde drüber nach.
( aber eigentlich wissen wir beide, dass Du das weißt - nur beim Mäuschen bin ich mir da nicht so sicher...)
 
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Tiroler Bracke schrieb:
Discovery schrieb:
Ach, keine Sorge ich schnalle das schon.

1. Wild ist herrenlos solange es in meinem Jagdbezirk ist kann ich es mir aneignen, aber niemand anderes dem ich es nicht explizit erlaubt habe.

In dem Augenblick in den das Stück vor dem Hund meinen Jagdbezirk erreicht liegt die Aneignung nur in meinem Herrschaftsbereich. Das heißt der Hund, der das Stück womöglich so lange treibt oder hetzt, bis es wieder im ausgenden Revier erlegt werden kann wildert und beeinflusst mein alleiniges ( gepacvhtetes oder besitzendes) Jagdausübungsrecht.

Möglichkeit zur Unterlassung wie beschrieben. Ansonsten vorher mit mir reden und Einvernehmen herstellen.

Wenn ich es nicht will, dann ist an der grenze Schluss oder der Nachbar muss sich was einfallen lassen damit ich mitmache.

Das würde sogar Forst Gump begreifen, warum Ihr nicht?

Schwachsinn. Aber ich denke , ich verstehe was Du eigentlich ausdrücken wolltest.

Tasächlich läuft das aber darauf hinaus: Asyl, Asyl, Asyl.

Sei doch einfach froh, daß Deine Nachbarn möglichst oft mit Treibern und Hunden Ihre Reviere durchkämen. Umso schöner werden Deine Wildwohnungen. Nur wenn Dein Wildbestand die Luxuswohnungen natürlich selbst längst weggefressen hat, wird das halt einfach nix. Mit oder ohne Nachbars Hund.

Eure Debatte ist ja ganz nett und vielleicht inhaltlich sogar korrekt. Fakt ist aber, dass, in einem konstruierten Fall, Discovery ein Revier - und damit das Jagdausübungsrecht - entgeltlich gepachtet hat. Damit hat er, soweit er den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen des Pachtvertrages folgt, keine Notwendigkeit seine Haltung zu rechtfertigen. Dem in Rede stehenden Urteil folgend, läuft es darauf hinaus, dass der mit Hunden jagende Nachbar Einvernehmen herstellt oder das Überjagen wirkungsvoll verhindert. Eine weitergehende Pflicht für Discovery (in diesem Beispiel) kann ich da nicht erkennen.

Das mag mir persönlich gefallen oder auch nicht, spielt aber absolut keine Rolle. Es gefällt mir zumindest, dass in unserer Bananenrepublik Rechte noch gerichtlich geschützt werden.

Ich habe an anderer Stelle schon geschrieben, dass ich das als HF durchaus differenziert sehe und weit davon entfernt bin, jagdliche Glaubenskriege zu führen. Mir ist es elementar wichtig, meinen Hund heil und sicher zurück zu bekommen und daher habe ich ein vitales Interesse solche Streits und deren Protagonisten weiträumig zu meiden. Vor diesem Hintergrund fände ich es eine nette Idee, die Radikalen auf beiden Seiten gesetzlich zu verpflichten, eine rote Pappnase zu tragen. Da weiß man als Hundeführer gleich, wo man besser den Rückwärtsgang einlegt und die Spielwiese den Pappnasen überlässt.


Grosso
 
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Also sollte man vorher reden und Klarheit schaffen.

Nur scheint die Angst vor dem Nein wohl eher den Versuch ethnischer Säuberung zur Folge zu haben als den Schutz und Respekt vor der anderer Meinung.

Das macht mich über die Jagd hinaus schon etwas betroffen.
Besonders wenn man solches Verhalten weiterspinnt...

"Und willst Du nicht mein Bruder sein..."
 
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Ich muß auch von jedem näheren und entfernteren Nachbarn mind. eine Katze in meinem Kindersandkasten dulden. Und?

Und wie Spezialist ausführt, wird Dein Kampf Dir die Verhandlungsmasse in der Unschärfe entziehen, weil ganz scharf enteignet wirst. Die einzigen, die Dir da helfen könnten, wären die Eigentümerverbände. Aber das ganze Jagdrecht baut u.a. auf dem Emmisionschutz auf. Du bist in diesem Sinne feindlich wie Gut Greußenheim. Du bist doch nicht etwa einer deren Strohmänner?

Und Dein obiges Posting habe ich auch nur zitiert, weil Struktur, Themabezug, Argumentation (insbesondere rechtliche aber auch jagdliche) eine glatte 6 waren.
 

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