Hallo,
auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole nun eine kleine Geschichte und abschließend eine Frage dazu.
Im Dezember bestellte ich bei Frankonia eine Sauer 202 Takedown Links mit Safarischaft in Elegance mit EAW-Unterteilen.
Die Waffe sollte in 4 Monaten geliefert werden. Auf einige nachfragen bekam ich keine Antwort. Dann hieß es, dass die Waffe im Juni fertig werden würde. Als Entschädigung erhielt ich eine Flasche Wein. Später hieß es, die Waffe würde Mitte August fertig - sowar es denn auch.
Die Waffe kam.
Ich habe daraufhin bei einem BÜMA mein Z6 und ein Z-Point montieren lassen.
(Kosten dafür 578,- EUR.)
Ebenfalls habe ich mir dort 3 x 20 Schuss RWS Evolution gekauft.
Auf dem Schießstand musste ich feststellen, das die Waffe nicht ging. Nach dem Auseinanderbau und der Montage war ein Setzschuss notwendig.
Das erklärte ich dann auch direkt dem Frankonia-Mitarbeiter am Telefon. Dieser meinte, ich solle die Waffe zurücksenden und dann würde man sich der Sache annehmen. Also alles inkl. Gläser und Mun zurück.
3 Wochen hatte ich nichts gehört bis ich den Büchsenmacher bei F. direkt angerufen habe. Dieser erklärte mir, dass er gerade heute die Waffe erhalten habe !!!
Die Montage sei locker und die RWS Evolution wäre nicht die richtige Munition, sie hätten die Waffe nun mit Doppelkern geschossen und sie würde einwandfrei laufen. Darafhin habe ich 60x Doppelkern bestellt.
Die Waffe kam zurück mit einer Rechnung über 190,- für die Reparatur inkl. 27 !!!!!!! Schuss für das einschießen.
Ich habe die Waffe probegeschossen und das Problem mit dem Setzschuss war das Gleiche wie zurvor.
Da ich Frankonia eine Frist zur Lieferung einer funktionsfähigen Waffe bis zum 15.09. gesetzt hatte, schickte ich alles zurück und bin vom Kauf zurückgetreten.
Heute (nach gut 3 Wochen) erhalte ich eine Mahnung über die 60xDoppelkern.
Seinerzeit hatte ich ebenfalls ein 5-Schuss-Mag. bestellt. Geliefert wurde mir ein 3-Schuss-Mag, allerdings nicht für die 202.
Das hatte ich ebenfalls reklamiert.
Heute bekomme ich zusammen mit der Mahnung s.o. das gleiche 3-Schuss-Mag wieder zugestellt.
Ich bin stinkesauer.
Nun die Frage:
Kann ich in diesem Fall die mir entstandenen Kosten für Montagen Munition, Schießstandgebühren usw. geltend machen ???
Dank im Voraus
Andre
auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole nun eine kleine Geschichte und abschließend eine Frage dazu.
Im Dezember bestellte ich bei Frankonia eine Sauer 202 Takedown Links mit Safarischaft in Elegance mit EAW-Unterteilen.
Die Waffe sollte in 4 Monaten geliefert werden. Auf einige nachfragen bekam ich keine Antwort. Dann hieß es, dass die Waffe im Juni fertig werden würde. Als Entschädigung erhielt ich eine Flasche Wein. Später hieß es, die Waffe würde Mitte August fertig - sowar es denn auch.
Die Waffe kam.
Ich habe daraufhin bei einem BÜMA mein Z6 und ein Z-Point montieren lassen.
(Kosten dafür 578,- EUR.)
Ebenfalls habe ich mir dort 3 x 20 Schuss RWS Evolution gekauft.
Auf dem Schießstand musste ich feststellen, das die Waffe nicht ging. Nach dem Auseinanderbau und der Montage war ein Setzschuss notwendig.
Das erklärte ich dann auch direkt dem Frankonia-Mitarbeiter am Telefon. Dieser meinte, ich solle die Waffe zurücksenden und dann würde man sich der Sache annehmen. Also alles inkl. Gläser und Mun zurück.
3 Wochen hatte ich nichts gehört bis ich den Büchsenmacher bei F. direkt angerufen habe. Dieser erklärte mir, dass er gerade heute die Waffe erhalten habe !!!
Die Montage sei locker und die RWS Evolution wäre nicht die richtige Munition, sie hätten die Waffe nun mit Doppelkern geschossen und sie würde einwandfrei laufen. Darafhin habe ich 60x Doppelkern bestellt.
Die Waffe kam zurück mit einer Rechnung über 190,- für die Reparatur inkl. 27 !!!!!!! Schuss für das einschießen.
Ich habe die Waffe probegeschossen und das Problem mit dem Setzschuss war das Gleiche wie zurvor.
Da ich Frankonia eine Frist zur Lieferung einer funktionsfähigen Waffe bis zum 15.09. gesetzt hatte, schickte ich alles zurück und bin vom Kauf zurückgetreten.
Heute (nach gut 3 Wochen) erhalte ich eine Mahnung über die 60xDoppelkern.
Seinerzeit hatte ich ebenfalls ein 5-Schuss-Mag. bestellt. Geliefert wurde mir ein 3-Schuss-Mag, allerdings nicht für die 202.
Das hatte ich ebenfalls reklamiert.
Heute bekomme ich zusammen mit der Mahnung s.o. das gleiche 3-Schuss-Mag wieder zugestellt.
Ich bin stinkesauer.
Nun die Frage:
Kann ich in diesem Fall die mir entstandenen Kosten für Montagen Munition, Schießstandgebühren usw. geltend machen ???
Dank im Voraus
Andre