Warum Basti?
Eine Nachsuche ist ja nicht erforderlich, schließlich ist der Standort des Wildes bekannt und welcher Tatbestand "ausnahmsweise eine sofortige Nachsuche erforderlich" macht ist im Gesetz nicht dargelegt. Der Regelfall - so wie Du tust - ist es jedenfalls nicht.
Ich würde es so sehen, erstens Nachbar verständigen wie in § 1 vorgeschrieben, wenn dieser nicht erreichbar ist, dann bestätigten NS-Fhr. verständigen denn wozu habt ihr sie sonst und erst wenn auch das nicht geht darf man ausnahmweise selbst über die Grenze gehen.
Anders gesagt, gehe Du ruhig hin und fangschieße und wenn man Dir dann an die Karre fahren will hast Du ganz schlechte Karten.
WH
Amadeus
Eine Nachsuche ist ja nicht erforderlich, schließlich ist der Standort des Wildes bekannt und welcher Tatbestand "ausnahmsweise eine sofortige Nachsuche erforderlich" macht ist im Gesetz nicht dargelegt. Der Regelfall - so wie Du tust - ist es jedenfalls nicht.
Ich würde es so sehen, erstens Nachbar verständigen wie in § 1 vorgeschrieben, wenn dieser nicht erreichbar ist, dann bestätigten NS-Fhr. verständigen denn wozu habt ihr sie sonst und erst wenn auch das nicht geht darf man ausnahmweise selbst über die Grenze gehen.
Anders gesagt, gehe Du ruhig hin und fangschieße und wenn man Dir dann an die Karre fahren will hast Du ganz schlechte Karten.
WH
Amadeus