checkinthedark schrieb:
Hab gerade den Text des WaffG und des WaffVO-E nicht vor mir, aber kam es bei dieser Konstellation nicht auf "in häuslicher Gemeinschaft lebt" an?
Falls das so sein sollte, spielt der melderechtliche Wohnsitz keine Rolle. Dann muss man nämlich wohl im gleichen Haushalt leben wie der andere Berechtigte.
Oder hat jemand andere Erkenntnisse?
Teddy
Aha? Das heisst dann also auch, daß falls es zu einer zentralen Aufbewahrung aller Schusswaffen kommt ich meinen Wohnsitz am Ort der Aufbewahrung, also zB auf der Polizeidienststelle haben muss? :?