Frage zur Waffenaufbewahrung

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blarch schrieb:
ulle schrieb:
checkinthedark schrieb:
Hab gerade den Text des WaffG und des WaffVO-E nicht vor mir, aber kam es bei dieser Konstellation nicht auf "in häuslicher Gemeinschaft lebt" an?

Falls das so sein sollte, spielt der melderechtliche Wohnsitz keine Rolle. Dann muss man nämlich wohl im gleichen Haushalt leben wie der andere Berechtigte.

Oder hat jemand andere Erkenntnisse?

Teddy
Aha? Das heisst dann also auch, daß falls es zu einer zentralen Aufbewahrung aller Schusswaffen kommt ich meinen Wohnsitz am Ort der Aufbewahrung, also zB auf der Polizeidienststelle haben muss? :?
Was hat das mit der Frage zu tun? Wir sprechen hier vom aktuell geltendem Recht und nicht von was wäre wenn!
ach leckt mich doch...
 
A

anonym

Guest
blarch schrieb:
Das ist wohl haarsparlterei, da selbst im BGB der Monat mit 30 Tagen gerechnet wird. Korrekt hätte es aber heissen müssen:
.

Nein, es ist keine Haarspalterei, Deine Angabe wird auch jetzt nicht richtig, wenn Du sie wiederholst, es genügt dabei nicht, einen zugegebenermaßen komplizierten und unvollständigen Gesetzestext hier zu zitieren, wenn man ihn überhaupt nicht verstanden hat. Wie denn auch vermutlich ohne jede juristische Vorlesungen.....
 

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