Frage zur Waffenaufbewahrung

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november schrieb:
dan frag den ZUSTÄNDIGEN sachbearbeiter :roll:
Von dem kommt doch die Aussage, dass die Aufbewahrung nur am Hauptwohnsitz möglich sei... :roll:

Aber so wie es aussieht, ist der wohl nur schlecht informiert, denn hier haben inzwischen ja nun genügend Leute geschrieben, dass er da falsch liegt.
 
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Amadeus schrieb:
Muck schrieb:
@amadeus

Da kann man geteilter Meinung sein. Auch wenn Wohnsitz und Betretungsrecht von Räumen einer Wohnung nicht unmittelbar etwas miteinander zu tun haben, so stellt sich trotzdem die Frage wie du den Besitz ausüben willst, wenn der Waffenschrank irgendwo, bei irgendwem in einem dauerhaft bewohnten Gebäude steht.

Solange ein Wohnsitz, auch wenn es nur ein 2. Wohnsitz ist, besteht, ist im allgemeinen der Zugang zu diesem Wohnsitz und damit zu den Waffen gegeben. Die tatsächliche Ausübung des Besitzes ist damit möglich.

Fehlt es an dieser Zugangsmöglichkeit - Fremdwohnung ohne Zutrittsrecht - ist wohl kein tatsächlicher Besitz mehr gegeben. Ein tatsächliches Recht auf Zugang kann aber wohl auch anderweitig nachgewiesen werden als nur durch Wohnsitz, erschließt sich aber einer Behörde nicht von selbst.

Es ist wohl davon auszugehen daß kein Legalwaffenbesitzer seine Waffen in einem Gebäude aufbewahren will, zu dem er keinen Zugang hat. Es ist ihm aber nicht verboten und eine Aufbewahrung teurer Waffen in einer Bank wäre z.B. durchaus denbar.

WH
Amadeus

Das elterliche Wohnhaus ist schon öfter zu einer "Fremdwohnung" ohne Zutritt geworden als man meint. Und mit der Bank trete ich bei der Verwahrung in ein Vertragsverhältnis ein, dass mir den Zugang, wenn auch nur zu den Geschäftszeiten, sichert.
Meine Meinung: Verwahrung im Wohnsitz oder 2. Wohnsitz ist in Ordnung, besteht kein Wohnsitz könnte das Zugangsrecht auch durch eine anderweitige Sicherung des Zutrittes (Erklärung der Eltern mit Wohnrecht in einem oder mehreren Zimmern) erfolgen. Ohne weitere Erklärungen und ohne Wohnsitz liegt für den SB der Behörde schon die Frage nahe ob der Besitz überhaupt noch ausgeübt werden kann oder ob schon der Besitz eines anderen vorliegt.
 
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Muck schrieb:
Ohne weitere Erklärungen und ohne Wohnsitz liegt für den SB der Behörde schon die Frage nahe ob der Besitz überhaupt noch ausgeübt werden kann oder ob schon der Besitz eines anderen vorliegt.
D.h. ich sollte auf jeden Fall mein Elternhaus als Zweitwohnsitz anmelden oder mir eine schriftliche Erklärung meiner Eltern ausstellen lassen, oder?

Das Bundesland spielt bei der ganzen Geschichte keine Rolle, oder? Wohne wie gesagt in Baden-Württemberg.
 
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Muck schrieb:
Amadeus schrieb:
Muck schrieb:
@amadeus

Da kann man geteilter Meinung sein. Auch wenn Wohnsitz und Betretungsrecht von Räumen einer Wohnung nicht unmittelbar etwas miteinander zu tun haben, so stellt sich trotzdem die Frage wie du den Besitz ausüben willst, wenn der Waffenschrank irgendwo, bei irgendwem in einem dauerhaft bewohnten Gebäude steht.

Solange ein Wohnsitz, auch wenn es nur ein 2. Wohnsitz ist, besteht, ist im allgemeinen der Zugang zu diesem Wohnsitz und damit zu den Waffen gegeben. Die tatsächliche Ausübung des Besitzes ist damit möglich.

Fehlt es an dieser Zugangsmöglichkeit - Fremdwohnung ohne Zutrittsrecht - ist wohl kein tatsächlicher Besitz mehr gegeben. Ein tatsächliches Recht auf Zugang kann aber wohl auch anderweitig nachgewiesen werden als nur durch Wohnsitz, erschließt sich aber einer Behörde nicht von selbst.

Es ist wohl davon auszugehen daß kein Legalwaffenbesitzer seine Waffen in einem Gebäude aufbewahren will, zu dem er keinen Zugang hat. Es ist ihm aber nicht verboten und eine Aufbewahrung teurer Waffen in einer Bank wäre z.B. durchaus denbar.

WH
Amadeus

Das elterliche Wohnhaus ist schon öfter zu einer "Fremdwohnung" ohne Zutritt geworden als man meint. Und mit der Bank trete ich bei der Verwahrung in ein Vertragsverhältnis ein, dass mir den Zugang, wenn auch nur zu den Geschäftszeiten, sichert.
Meine Meinung: Verwahrung im Wohnsitz oder 2. Wohnsitz ist in Ordnung, besteht kein Wohnsitz könnte das Zugangsrecht auch durch eine anderweitige Sicherung des Zutrittes (Erklärung der Eltern mit Wohnrecht in einem oder mehreren Zimmern) erfolgen. Ohne weitere Erklärungen und ohne Wohnsitz liegt für den SB der Behörde schon die Frage nahe ob der Besitz überhaupt noch ausgeübt werden kann oder ob schon der Besitz eines anderen vorliegt.

Das was Du da ansprichst könnte auch bei gemeinsamer Aufbewahrung geschehen. Genau die hat der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber aber erlaubt und dabei das Beispiel des am Wochenende bei den Eltern wohnenden Studenten in seiner Begründung für diese Regelung angeführt.

Es ist dem SB nicht gestattet den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die mit Weißheit und Güte vom Verordnungsgeber getroffenen Regelungen anzulegen und ein A-Schrank im Elternhaus erfüllt nun mal alle gesetzlichen Anforderungen.

Sollte tatsächlich der Streit ausbrechen und der Zugang verwehrt werden, ist es nicht so schwer die Herausgabe des Schrankes zu verlangen und auch zu bekommen.

WH
Amadeus
 
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GoDFaTHeR schrieb:
Muck schrieb:
Ohne weitere Erklärungen und ohne Wohnsitz liegt für den SB der Behörde schon die Frage nahe ob der Besitz überhaupt noch ausgeübt werden kann oder ob schon der Besitz eines anderen vorliegt.
D.h. ich sollte auf jeden Fall mein Elternhaus als Zweitwohnsitz anmelden oder mir eine schriftliche Erklärung meiner Eltern ausstellen lassen, oder?

Das Bundesland spielt bei der ganzen Geschichte keine Rolle, oder? Wohne wie gesagt in Baden-Württemberg.

Hast du dir meinen Satz "Mach doch einfach niemanden verrückt - dich am allerwenigsten." durchgelesen... :wink:

Die Meldung des Zweitwohnsitzes sichert dir nicht den Zutritt zum Elternhaus und was bezweckt eine schriftliche Erklärung der Eltern??

Nimm dir zu Herzen, was Amadeus geschrieben hat und mach dir weniger Sorgen.
 
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Nur noch mal zur Sicherheit: Was hier alles geschrieben wurde ist unabhängig vom Bundesland, oder?

Nicht dass Baden-Württemberg da irgendeine Sonderlösung hat und ich dann doch irgendwann Probleme bekommen könnte.
 
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SirLendelot schrieb:
....
Hast du dir meinen Satz "Mach doch einfach niemanden verrückt - dich am allerwenigsten." durchgelesen... :wink:
....

Nein, wie sein letztes Posting überdeutlich zeigt.

Waffenrecht ist Bundesrecht.

WH
Amadeus
 
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Amadeus schrieb:
SirLendelot schrieb:
....
Hast du dir meinen Satz "Mach doch einfach niemanden verrückt - dich am allerwenigsten." durchgelesen... :wink:
....

Nein, wie sein letztes Posting überdeutlich zeigt.

Hab ich auch gemerkt. Ich hab mir da damals überhaupt keine tiefgreifenden Gedanken gemacht und ich wär im Traum nicht auf die Idee gekommen, meinen SB auf dumme Gedanken zu bringen. Und da waren sogar unterschiedliche Behörden zuständig... :roll:
 
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GoDFaTHeR schrieb:
D.h. ich sollte auf jeden Fall mein Elternhaus als Zweitwohnsitz anmelden oder mir eine schriftliche Erklärung meiner Eltern ausstellen lassen, oder?

Das Bundesland spielt bei der ganzen Geschichte keine Rolle, oder? Wohne wie gesagt in Baden-Württemberg.

Wenn ich Dir mal einen Rat geben darf: Ich würde umgehend den Kontakt mit irgendwelchen Sachbearbeitern einstellen, den Waffenschrank stehen lassen, wo er steht und meinem Studium von der alten oder neuen Wohnung aus nachgehen. Meinst Du denn wirklich, daß ein Hahn danach kräht, wo die Blechschachtel steht? Die haben doch auch was anderes zu tun.

Wenn tatsächlich einer nachfragt, kannst Du Dir ja immer noch Gedanken machen, wo Du Deinen A-Schrank jetzt hinstellst. Meiner wiegt übrigens 70 kg, wenn ich mich recht erinnere, das kann einer allein umziehen. Wenn Du eh in der gleichen Stadt wohnen bleibst, kannst Du also in einer geschätzten Stunde Deine kostbaren Jagdwaffen inclusive Schrank dahin stellen, wo der SB es wünscht, wenn er denn einen Wunsch äußern sollte.

Das wäre doch ein pragmatischer Ansatz, oder?
 
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kammerjaeger schrieb:
Das wäre doch ein pragmatischer Ansatz, oder?

Gilt das auch für Niedersachsen?
s015.gif

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Rotmilan

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GoDFaTHeR schrieb:
Nur noch mal zur Sicherheit: Was hier alles geschrieben wurde ist unabhängig vom Bundesland, oder?

Nicht dass Baden-Württemberg da irgendeine Sonderlösung hat und ich dann doch irgendwann Probleme bekommen könnte.

Sag Deinem SB einfach AMADEUS aus dem WuH-Forum hätte gemeint, daß wäre so in Ordnung. Sollte reichen. Wenn er immer noch zickt, machst Du einen Ausdruck dieses Tröts - er wird sich nie mehr bei Dir melden. :D :D :D :wink:

WH
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