Frage zur Frist zur Eintragung von Schusswaffen

Registriert
8 Mai 2008
Beiträge
89
Hallo
Mal eine Frage. Bei der 14 tägigen frist zur Eintragung von Schusswaffen. handelt es sich da um 14 Werktage oder um 14 Tage allgemein ?
Grüße
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
JungjagerChris schrieb:
Hallo
Mal eine Frage. Bei der 14 tägigen frist zur Eintragung von Schusswaffen. handelt es sich da um 14 Werktage oder um 14 Tage allgemein ?
Grüße

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung,
Anzeigepflicht
(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden.
Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Werden sie
zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, müssen die ordnungsgemäße Beförderung
sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein. Munition darf
gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden; dies gilt nicht im
Fall des Überlassens auf Schießstätten gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 oder soweit einzelne
Stücke von Munitionssammlern erworben werden. Wer Waffen oder Munition einem anderen
lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen
Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.
(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund
einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum
Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich
Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe,
ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft
einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich
anzuzeigen. Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb
es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde
schriftlich anzuzeigen
und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer
Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen; dies gilt nicht
in den Fällen des § 12 Abs. 1. In der Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 sind anzugeben
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift des Erwerbers sowie Art
und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung. Bei Nachweis der Erwerbsund
Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und
ausstellende Behörde anzugeben. Bei Überlassung an einen Erlaubnisinhaber nach § 21
Abs. 1 Satz 1 sind in der
 
Registriert
8 Mai 2008
Beiträge
89
Hallo
Dann habe ich ein Problem. Dann hätte ich am Freitag zur Behörde gemusst. Ich habe es aber nicht mehr geschafft weil die schon um 12 Uhr zugemacht habe und ich im Stau stand. Was wird mich da erwarten ?
Das sind ja dann schon 3 Tage bis Montag.
Hat das schon mal wer gehabt ?
Danke für deine Ausführliche Antwort.
Grüße
 
Registriert
31 Okt 2007
Beiträge
3.141
Ruf da morgen früh an und schildere dein Mißgeschick. Du kannst auch nix für dir bekloppten Öffnungszeiten von Behörden. :shock: Dann frage, was du machen sollst, bei uns kann man die WBK auch einschicken und muß nicht persönlich erscheinen, wenn man gerade keine Zeit hat oder in der Nähe ist. Es wird dir wohl niemand den Kopf abreißen - auch wenn 2 Wochen eigentlich ausreichen sollten... :wink: Dann wird das eingetragen und gut ist.
 
Registriert
8 Mai 2008
Beiträge
89
Hallo
Dein Wort in Gottes Ohr. Ich werde da morgen früh direkt auf der Matte stehen dann sehe ich ja direkt was die sagen. Was kann denn schlimmstenfalls passieren ? Ich kann nur OWI finden aber was genau ist die Frage.
Problem ist das beruflich unterwegs war und nicht eher hinkam. Die Waffe kam an (meine Frau hat auch WBK) und stelle sie in den Schrank. Ich wollte wie gesagt freitag noch hin aber es hat nicht mehr greicht.
Das ist aber auch bescheuert das da das Wochenende mit zählt denn da kannst du ja eigentlich gar nicht hin sind also nur 10 Tage eigentlich ;-)
Grüße
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
JungjagerChris schrieb:
Hallo
Dein Wort in Gottes Ohr. Ich werde da morgen früh direkt auf der Matte stehen dann sehe ich ja direkt was die sagen. Was kann denn schlimmstenfalls passieren ? Ich kann nur OWI finden aber was genau ist die Frage.
Problem ist das beruflich unterwegs war und nicht eher hinkam. Die Waffe kam an (meine Frau hat auch WBK) und stelle sie in den Schrank. Ich wollte wie gesagt freitag noch hin aber es hat nicht mehr greicht.
Das ist aber auch bescheuert das da das Wochenende mit zählt denn da kannst du ja eigentlich gar nicht hin sind also nur 10 Tage eigentlich ;-)
Grüße

wenn du die waffe faktisch erst vor 10 tagen erhalten hast, dann läuft die frist auch erst ab übergabe ... so meine meinung ...

umgekehrt mußt du bei frankonia eine waffe auch nicht schon bei der bestellung eintragen lassen, sondern die frist beginnt erst nach erhalt ...

ich denke, daß ein sachbearbeiter da kein problem damit haben wird.

ich würde einfach zur behörde gehen, die eintragung beantragen und gar nichts weiter dazu sagen. wenn nachfragen kommen, dann sagst du klar, daß du die waffe erst vor 10 tagen bekommen hast und zudem schon am freitag da warst, doch nicht gewußt hast, daß die behörde dann geschlossen hat.
 
Registriert
31 Okt 2007
Beiträge
3.141
Ist die Freitag erst angekommen, dann hast du eigentlich 2 Wochen ab Freitag...


Manfred war schneller. :lol: Was die Behörde nicht weiß, amcht sie auch nicht heiß...
 
Registriert
28 Aug 2005
Beiträge
9.233
also ich hab letztes jahr vergessen - ja, wirklich vergessen - eine flinte rechtzeitig eintragen zu lassen. ich bekam dann etwa eine woche nach ablauf der frist post von meiner sachbearbeiterin, dass ich die waffe eintragen lassen solle, ansonsten OWI.
 
Registriert
8 Mai 2008
Beiträge
89
Hallo
Danke werde ich versuchen. Fakt ist das die am 5 glaube ich da (genau weis meine Frau das auch nicht mehr kam aber über Overnite) war also rum ist das auf alle Fälle und ich bin drüber. Ich sage erst mal nix und wenn was kommt dann kann ich ja sagen das ich weg war . Hoffe das geht glatt aber wie gesagt war ich beruflich unterwegs und konnte da nicht weg. Denke ja auch nicht wenn ich da morgen früh auf der Matte stehe das es da was gibt.
Grüße
 
Registriert
14 Feb 2005
Beiträge
7.862
Hab mal eine reduziert bei einem großen Versandhaus bestellt, kam nichts und ich dachte war wohl nicht. Irgendwann traf ich die Nachbarin beim Einkaufen und die meinte wär ihr furchtbar peinlich aber bei ihr ständ schon seit vier Wochen ein Paket für mich...

Der SB nahm's locker.
 
Registriert
8 Mai 2008
Beiträge
89
Hallo
Mensch da hast du aber schwein gehabt. War das da noch nicht mit der verschickerei so streng ? Heute würdest du warscheinlich noch Ärger kriegen weil das nicht Eigenhändig kam (gut natürlich der Versender).
naja da habe ich gute Hoffnung das mich keiner Rundmacht denn normal habe ich noch nie irgend etwas auch nur einen mm falsch gemacht und alles was die wollten prompt und übergenau erfüllt.
Grüße
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
JungjagerChris schrieb:
Hallo
Mensch da hast du aber schwein gehabt. War das da noch nicht mit der verschickerei so streng ? Heute würdest du warscheinlich noch Ärger kriegen weil das nicht Eigenhändig kam (gut natürlich der Versender).
naja da habe ich gute Hoffnung das mich keiner Rundmacht denn normal habe ich noch nie irgend etwas auch nur einen mm falsch gemacht und alles was die wollten prompt und übergenau erfüllt.
Grüße

falsch ... nicht er wäre ärger wegen des pakets bei der nachbarin bekommen, sondern der versender. dieser hat dafür zu sorgen, daß es nur an bereichtigte ausgehändigt wird. das ist rechtlich gewährleistet, wenn der versand "eigenhändig" an einen berechtigten erfolgt.
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.464
JungjagerChris schrieb:
Hallo
Mal eine Frage. Bei der 14 tägigen frist zur Eintragung von Schusswaffen. handelt es sich da um 14 Werktage oder um 14 Tage allgemein ?
Grüße

Mit den Eintragungsfristen hast Du ein permanentes Problem oder?

Die Frist beträgt weder 10 noch 14 Tage, sie beträgt zwei Wochen. Die Frist endet mit Ablauf des Tages der die selbe Bezeichnung hat wie der Tag an dem Du die Waffe erworben hast, fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so endet die Frist am darauffolgenden Werktag.

WH
Amadeus
 
Registriert
8 Mai 2008
Beiträge
89
Hallo
Ne an sich nicht ging ja damals nur um die Gebühren ob die einmal oder 2 mal kassiert werden wenn man mehere Waffen einträgt. Bin da aber zur Zeit da gewesen und alles war OK. Problem ist eben nur das die Behörde nur von 8,30 - 12 da ist und sonst gar nicht. Beruflich kriege ich das ganz schlecht hin. Aber wie auch immer. Ich komme gerade von der Behörde und alles ist in Butter. Der Mann hatte sogar ein Fax vorliegen schon vom 2 dieses Monats also hat der Verender wohl das Absenden an meine Behörde gemeldet. Er hat kurz gefragt ich hab das erklärt und dann war das OK.
Grüße
 
Registriert
27 Apr 2003
Beiträge
5.074
Beim nächsten Mal machst Du den Kram schriftlich fertig und kannst das ganze Geraffel dann in den Nachbriefkasten werfen. Dann gilt der Papierkram als fristgerecht zugestellt.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
171
Zurzeit aktive Gäste
433
Besucher gesamt
604
Oben