Frage zur Frist zur Eintragung von Schusswaffen

JMB

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JungjagerChris schrieb:
die Behörde nur von 8,30 - 12 da ist und sonst gar nicht.
Und wo wird die sonst zwischengelagert?
Oder meinst du die Öffnungszeiten? ;)

Was is'n das für'ne Behörde?
Bürgerbüro?
Langer Donnerstag?

Ich war vor ein paar Jahren wegen JS-Verlängerung 2x am LRA und angeblich war niemand da, der das konnte.
Hab' mich dann höflich beim Leiter "Allgemeine Landesverwaltung" gemeldet und beschwert.
Ihr glaubt gar nicht, wie schnell manche Leute dann werden können.


WaiHei
 
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Hallo
Ne ist ne normale Behörde im Keller vom Ordnungsamt. Da sizt ein SB und der ist eben zu den Zeiten da und sonst nicht. Was soll man machen. Das nächste mal nehme ich mir nen Tag frei wenn das Teil kommt und fahre direkt nach dem Probeschießen da hin ;-)
Grüße
 
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zuständige Behörde.....

Kann das nur die Behörde an meinem Wohnort sein? oder bedeutet zuständig in diesem Fall nur eine Behörde, welche zuständig für Waffenangelegenheiten ist.

Beispiel:
Ich bin in den Semesterferien bei meiner Freundin (Rhein-Main-Gebiet), sollte ich dort eine Waffe verkaufen oder kaufen, muss ich dann wieder an meinen gemeldeten Wohnort, in dem Fall Erfurt und dort die Waffe anmelden oder kann ich das auch an der unteren Jagdbehörde im (Rhein-Main-Gebiet) machen?
 
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örtlich zuständig ist die für deinen Hauptwohnsitz zuständige Behörde - wo das steht kann ja mal ganz fix wer anders raussuchen - das ist aber auch gar kein Problem da die dt. Verwaltung vor geraumer Zeit verschriftlicht wurde und auch wenn man es manchmal nicht Glauben mag - jeder dt. Beamte kann lesen! - dies hat glaub ich mal einer unserer letzten Kaiser eingeführt oder war es noch früher(?) egal, manchmal haben "Neuerungen" auch was gutes für den Bürger. :roll:
 
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REDSTAG schrieb:
zuständige Behörde.....

Kann das nur die Behörde an meinem Wohnort sein? oder bedeutet zuständig in diesem Fall nur eine Behörde, welche zuständig für Waffenangelegenheiten ist.

Beispiel:
Ich bin in den Semesterferien bei meiner Freundin (Rhein-Main-Gebiet), sollte ich dort eine Waffe verkaufen oder kaufen, muss ich dann wieder an meinen gemeldeten Wohnort, in dem Fall Erfurt und dort die Waffe anmelden oder kann ich das auch an der unteren Jagdbehörde im (Rhein-Main-Gebiet) machen?

1. Jagdbehörden sind für den Vollzug des Waffengesetzes in keinem Land zuständig. Personalunion in manchen Behörden ändert daran nichts.

2. Zuständig ist in dem Fall die Behörde in deren Bezirk man seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hat. Der "gewöhliche Aufenthaltsort" ist im Gesetz aber nicht definiert. Es kann die Behörde am Hauptwohnsitz sein, es kann aber auch die Behörde am Nebenwohnsitz sein, wenn man sich dort zeitlich mehrheitlich aufhält. Die Behörde am Wohnsitz der Freundin ist es aber nicht.

3. Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Es genügt der Behörde die gem. WaffG zu machenden Angaben schriftlich zu übermitteln und in den Fällen des § 13 WaffG die Ausstellung einer WBK zu beantragen oder eine vorhandene WBK zur Berichtigung vorzulegen; in den Fällen des § 10 WaffG ist dabei die als Erwerbsberechtigung dienende WBK vorzulegen.

WH
Amadeus
 

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