<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Peter auf der Jagd:
Sachsen-Anhalt<HR></BLOCKQUOTE>
War das jetzt witzig gemeint?
Sachsen-Anhalt ist keine Fluß, Bach-, Sole-, Strom-, Wärme- Verordnungs- oder Gesetzesquelle sondern ein Bundesland!
Höchstens eine Quelle von Gerüchten:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Feld-u. Forstordnungsgesetz (FFOG) vom 16. April 1997 (Sachsen-Anhalt)
§ 10 Feld- u. Waldgefährdung
(2) Es ist verboten, Hunde und Katzen im Feld und Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen oder sie dort aus- oder zurückzusetzen. Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1.März und dem 15.Juli anzuleinen
<HR></BLOCKQUOTE>
Ein allgemeines Anleingebot klingt anders. Ein allgemeines Anleingebot durch einzelne Gemeinden wurde übrigens vom BVG kassiert. Solltest Du jetzt nicht mit einer vernünftigen Grundlage für Deine Ansicht rüberkommen, denke ich das Deine jägerlichen Grundlagen etwas mangelhaft sind.