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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ing. Michael W. Mayerl:
Die Stahlstifte des FIB sehen nach normalen Norm Stiften nach DIN 7 aus und die haben üblicherweise nicht mehr als 800 N/mm² = somit legal.
Gruß
Michael<HR></BLOCKQUOTE>
Das ist keine rechtswissenschaftliche Subsumtion. Sehen die Kerne (nur) wie (weiche) Norm-Stifte aus oder sind sie es tatsächlich ? Nur im letzteren Fall wären sie m.E. tatsächlich legal.
[ 26. September 2005: Beitrag editiert von: 9x19 das Original ]
Die Stahlstifte des FIB sehen nach normalen Norm Stiften nach DIN 7 aus und die haben üblicherweise nicht mehr als 800 N/mm² = somit legal.
Gruß
Michael<HR></BLOCKQUOTE>
Das ist keine rechtswissenschaftliche Subsumtion. Sehen die Kerne (nur) wie (weiche) Norm-Stifte aus oder sind sie es tatsächlich ? Nur im letzteren Fall wären sie m.E. tatsächlich legal.
[ 26. September 2005: Beitrag editiert von: 9x19 das Original ]