Fingerabdruck bei Perso-Verlängerung

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Sicher: Ordnungswidrigkeit: Bußgeld: §32 PAuswG

Möglich: Querulantentum, Verlust der Zuverlässigkeit
 
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Was passiert eigentlich wenn man den Fingerabdruck nicht abgeben will und den Perso einfach nicht verlängert?

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)​

§ 32 Bußgeldvorschriften​


(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.
entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt,
2.
entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder einen Abgleich mit dem Lichtbild nicht oder nicht rechtzeitig ermöglicht,
3.
entgegen § 9 Abs. 2 Satz 2 einen dort genannten Antrag nicht oder nicht rechtzeitig stellt,
4.
entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 6 Satz 2, eine Angabe nicht richtig macht,
5.
entgegen § 18 Abs. 2 Satz 4 einen elektronischen Identitätsnachweis nutzt,
6.
entgegen § 20 Absatz 2 Satz 2 eine Kopie weitergibt oder
7.
entgegen § 27 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.
ohne Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Daten anfragt,
2.
entgegen § 21 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 21a Satz 2 oder § 21b Absatz 2 Satz 2, eine Angabe nicht richtig macht,
3.
entgegen § 21 Absatz 3 Satz 3 oder Absatz 5 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 21a Satz 2 oder § 21b Absatz 2 Satz 2, eine Berechtigung oder ein Berechtigungszertifikat verwendet,
4.
entgegen § 21 Absatz 6, auch in Verbindung mit § 21a Satz 2 oder § 21b Absatz 2 Satz 2, eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
5.
ohne Berechtigung nach § 21b Absatz 1 eine dort genannte Funktion nutzt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 5 sowie des Absatzes 2 Nummer 1, 2, 3 und 5 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen
 
Zuletzt bearbeitet:
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9 Jan 2012
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Was passiert eigentlich wenn man den Fingerabdruck nicht abgeben will und den Perso einfach nicht verlängert?
Hallo,

dann hast du keinen gültigen Ausweis. Man braucht grundsätzlich keinen bzw. man ist nicht verpflichtet, einen zu besitzen.

Aber…das Abschließen von Verträgen bspw. wird dadurch erschwert bzw. unmöglich gemacht. Ich glaube, Fliegen ist dann auch Essig.

Und wenn du dich in einer Kontrolle bspw. mit einem (schon etwas länger) abgelaufenen Ausweis ausweist (Oh je was ein Satz), kann es sein dass das gute Stück sichergestellt und zurück an deine Meldebehörde geschickt wird.

Grüße
 
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20 Okt 2023
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Hallo,

dann hast du keinen gültigen Ausweis. Man braucht grundsätzlich keinen bzw. man ist nicht verpflichtet, einen zu besitzen.

Aber…das Abschließen von Verträgen bspw. wird dadurch erschwert bzw. unmöglich gemacht. Ich glaube, Fliegen ist dann auch Essig.

Und wenn du dich in einer Kontrolle bspw. mit einem (schon etwas länger) abgelaufenen Ausweis ausweist (Oh je was ein Satz), kann es sein dass das gute Stück sichergestellt und zurück an deine Meldebehörde geschickt wird.

Grüße
Wenn Du nen Reisepass hast, brauchst Du keinen Ausweis. Ausweispflicht besteht. Meine Frau (Österreicherin) muss immer ne Meldebescheinigung mit sich führen, wenn Sie sich z.B. bei der Bank ausweisen muss. Auf dem „Ösi-Perso“ ist keine Adresse vermerkt.
 
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Man braucht grundsätzlich keinen bzw. man ist nicht verpflichtet, einen zu besitzen.
Falsch!:alien:

Man muss als deutscher Staatsbürger ab Alter 16 grundsätzlich einen Personalausweis haben, abgesehen von gesetzlich geregelten Befreiungen von der Ausweispflicht.

Man muss ihn nur nicht mitführen.
 
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Falsch!:alien:

Man muss als deutscher Staatsbürger ab Alter 16 grundsätzlich einen Personalausweis haben, abgesehen von gesetzlich geregelten Befreiungen von der Ausweispflicht.

Man muss ihn nur nicht mitführen.
Die Identität muss mit einem gültigen Reisepass oder Perso grundsätzlich feststellbar sein.

Bin mir nicht sicher, ob man zwingend einen Perso haben muss, wenn ein gültiger Reisepass
vorhanden ist.
 
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Ich hatte jahrzehntelang keinen Perso, nur einen Reisepass.
Habe mich, falls nötig , mit dem Dienstausweis Bw ausgewiesen.
Funktionierte immer und problemlos.
 

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