Fangschuss durch nicht Jäger?

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turbomaze schrieb:
Mein lieber Herr Amadeus - zuerst sind wir ja nochmal per Sie, trotz Forum! ....

da sollte sich aber mal jemand arg mit den üblichen Verhaltensregeln in Foren befassen - üblich ist das Duzen von jedem und allem - ohne Ansehen der Person, auch Admins, Urgesteine, Exoten und Trolle usw.
Macht das Leben leichter und ist auch international verbreitet.
:wink:

wenn jemand eine Frage mit einem juristischem Hintergrund stellt so kann er sehr froh sein wenn er von Amadeus eine ernsthaft vertretene jur. Meinung zu der Frage erhält, er kann sich diese auch teuer beim RA seiner Wahl geben lassen - oder selbst ein Jurastudium absolvieren. :wink:
ob diese Meinung dann in dein Weltbild passt oder nicht ist dabei völlig unerheblich - mit den Konsequenzen seiner Handlungen muss jeder für sich leben.
 
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Werter Sir Landelot,
als Sie das Licht der Welt erblickten (gem. Profil) , hatte ich bereits meinen 7ten JJ! Zu Recht und Ethik habe ich meine eigene Auffassung, die ich mir auch leisten kann! Natürlich kann man mit dem Wagenheber, einer Bürgersteigplatte, dem Reserverad oder einem Balken ein angeschweißtes Reh "von hü nach hot" befördern - aber als Jäger? Zugegeben, im Zweifel zuerst das Messer, aber im Eifer des Gefechtes würde ICH immer ein Gewehr (so dabei) wählen -das beherrsche ich besser als die kalte Waffe, es wirkt im allg. besser und schneller!
 
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Das mag ja alles sein. Ich würde auch an erster Stelle einen Fangschuß antragen, aber das war ja nicht die Frage. Hier ging es nicht einmal um einen Jäger, sondern um einen Polizisten, oder Sportschützen.


Meine persönliche Meinung hingegen ist, daß die meisten dieser Fälle recht konstruiert sind und daß es nicht unbedingt in jedem Falle des "Waffenmißbrauchs" zu einer Verhandlung und Verurteilung kommen muß. Aber das ist eben nicht juristisch korrekt.
 
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Duncan,
wenn jemand ein echtes juristisches Problem hat, nutzt Ihm für gewöhnlich eine juristische Beratung in einem Forum garnichts! Dann muß er zu einem (hoffentlich guten) Anwalt. Dieses rumgeprahle mit Paragraphen, Artikeln und Gesetzen bringt dem normalen Forenbenutzer doch schlicht wenig!
 
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Nur mal so zum Gemütkühlen der O-Ton eines als Gerichtsgutachter tätigen Waffen- und Jagdsachverständigen:

Bei dem in deutschen Revieren vorherrschenden Bockneid würde ich jedem davon abraten in einer solchen Situation (Wildunfall in fremdem Revier) von der Schußwaffe gebrauch zu machen.

Mal ganz unabhänging von der Rechtslage und dem sogenannten gesunden Menschenverstand.
 
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@ Sir Landelot > genau das habe ich beantwortet! Mit wäre lieber, wenn Rentner "K" mit seiner alten CZ 6.35 einen sauberen Schuß anträgt, als Rentner "J" versucht, mit der Spitzhacke zur Tat zu schreiten! Ich kann mir im übrigen keinen Richter in D vorstellen, der einen rechtmäßigen Sportschützen deshalb verurteilt! (Kürzlich wurden bei uns vier Rinder angefahren, tödlich verletzt, der Bauer mußte sie selber mit dem Messer "abfangen", die Polizei war nicht in der Lage dazu!)
 
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turbomaze schrieb:
.... Zu Recht und Ethik habe ich meine eigene Auffassung, die ich mir auch leisten kann! Natürlich kann man mit dem Wagenheber, einer Bürgersteigplatte, dem Reserverad oder einem Balken ein angeschweißtes Reh "von hü nach hot" befördern - aber als Jäger? ......

Lesen bildet. In diesem Fall wäre es hilfreich gewesen die Thread-Überschrift zu lesen und zu verstehen.

Den Fangschuß durch Jäger in fremden Revier haben wir längst andernorts durchgekaut. Sicher vor Strafverfolgung ist der Jäger dabei nur, wenn er in fremden Revier auf die Schußwaffe verzichtet und eine kalte Waffe nimmt.

Der fangschießende Sportschütze wird verknackt und der deutsche Richter, der die Gelegenheit ausläßt einen Legalwaffenbesitzer zum Ex-Legalwaffenbesitzer zu machen - zumal er muß - der ist wohl eine nichtexistente Spezies.

Wer meint, er müsse im fremden Revier fangschießen, der mag das tun. Wenn er sich dadurch moralisch besser fühlt, ist das sein Bier, wenn ich ihn deswegen für unklug halte, ist das meins.

WH
Amadeus
 

Aki

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@ Amadeus
Wie sieht die Sachlage denn in folgendem Fall aus?
Anruf der Polizei, Wildunfall in der Nähe meines Revieres. Der Nachbarpächter wohnt weiter entfernt und ist nicht zu erreichen. Bitte der Polizei ein angefahrenes Stück zu erlösen (machen die selbst bei uns nicht gern) oder gar nachzusuchen und den Fangschuss abseits der Strasse im Nachbarrevier anzutragen. Reviernachbar bekommt das spitz und zeigt mich an.
 
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Aki schrieb:
@ Amadeus
Wie sieht die Sachlage denn in folgendem Fall aus?
Anruf der Polizei, Wildunfall in der Nähe meines Revieres. Der Nachbarpächter wohnt weiter entfernt und ist nicht zu erreichen. Bitte der Polizei ein angefahrenes Stück zu erlösen (machen die selbst bei uns nicht gern) oder gar nachzusuchen und den Fangschuss abseits der Strasse im Nachbarrevier anzutragen. Reviernachbar bekommt das spitz und zeigt mich an.

Kommt auf die im Land gültigen Gesetze an. In Bayern wäre die staatliche Polizei (nicht Bundespolizei oder Zoll) im Rahmen des Jagdschutzes verpflichtet das Stück (Wild) zu erlegen. Es steht ihr frei Dich als "nicht verantwortliche Person" in Anspruch zu nehmen um diese Aufgabe zu erledigen.

Im Klartext, in Bayern dürftest Du aufgefundenes Wild nach Aufforderung durch die Polizei "fangschießen".

Bei Nachsuchen sieht es anders aus, das geht die Polizei erstmal nichts an bzw. sie hätte den JAB oder seine Beauftragten zu verständigen, mehr tut die Polizei da auch nicht. Deiner Inanspruchnahme als nicht verantwortliche Person stünden zuznächst mehrere rechtliche Hindernisse im Wege. Wie sowas dann ausgeht ist fraglich. Ich würde es nicht machen, es sei denn, ich wüsste, der Nachbar ist damit einverstanden.

WH
Amadeus
 

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