Natürlich darf er das. Ich habe auch nicht gefordert das Durchgeher und Hundeführer kerine LW bei der Jagdausübung führen dürfen. Die ges. Regelung beasgt das sie diese zur Regulären Jagdausübung aber nicht einsetzen dürfen. Sie dürfen auch KW führen. auch das ist ihnen Ges. nicht Verwehrt. Die Entscheidung ob und welche Art einer möglichen Bewaffnung sie wählen überlasse ich der Entscheidung des Hundeführeres und Durchgeher. Ich habe vollstes Verständnis dafür wen Durcheger/ Hundeführer ihre LW; die durchaus heute in einem Bereich finanzielle zu Orten ist für
Unser Schwißhundeführer wollte auch den Einsatz von KW bei einer Nachsuche untersagen. Ich habe es abgelehnt die KW während der Nachsuche in meinem durchaus Verschlossenen PKW liegen zu lassen...
So, mein lieber Teufelsmoorer, da bei einer Nachsuche der Schweisshundführer der Jagdleiter ist, muss sich dann auch ein Biogasbauer unterordnen, entweder KW nach Hause bringen oder mit ihr im PKW sitzen bleiben...