Fangjagd NRW neues Gesetz

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Fangen wir für eine Verfassungsklage mal ganz vorne an: Was ist überhaupt Sinn und Zweck dieser Vorschrift ? Welches ist das legitime Ziel ? Wenn das Ministerium bisher keine Statistik plant, werden dann einfach mal so Daten ins " Blaue hinein" erfasst ? !
 
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Beispiel: 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht sämtliche bisherigen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig. Der Gesetzgeber erlaubte bisher, pauschal Daten vorzuhalten, von jedermann. Hier war die Absicht, schwere kriminelle Straftaten aus dem Terrorismusbereich !!! zu verhindern. Hier in NRW werden jetzt pauschal Fallenstandorte/ Kirrungen und Anzahl abgefragt , ohne überhaupt erstmal die Absicht zu haben, diese mit irgendwelchen bedeutend wichtigen Zielen für die Allgemeinheit auszuwerten.In so unbedeutende Bereiche greifen die Grünen schon so massiv ein . Da sieht man, auf welcher Stufe der NRW Jäger bei den Grünen steht . Das ist höchst bedenklich.
 
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Soweit ich weiß, wird gerade eine Verfassungsklage vorbereitet.


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Gesendet unter mysteriösen Umständen.
 
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Von all dem Schwachsinn in neuen Gesetz kann ich mich über diese Meldepflichten fast noch am meisten aufregen, man stelle sich so etwas nur mal in irgendwelchen anderen Bereichen vor. Und das von einer Partei, die mal behauptet hat den Datenschutz auf der Fahne zu haben...

Steht im Gesetz eigentlich wirklich WGS84 und Grad, sonst bekommen die von mir eine obskuren Ellipsoiden und ein selbstdefiniertes Koordinatensystem...
 
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Moin,
im Gesetz steht wörtlich: "§32 Abs. 1 Fallen für den Lebendfang müssen (...) b) dauerhaft und jederzeit sichtbar so gekennzeichnet sein, dass ihr Besitzer feststellbar ist".
In Verbindung mit §32 Abs. 2 "Wer Fallen für den Lebendfang verwendet, hat dies vorher der unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Bezirk sie eingesetzt werden sollen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten: 1. Anzahl und Art der Fallen, 2. Kennzeichen der Fallen, 3. Einsatzort (Jagdrevier) und Verwendungszeitraum." bedeutet dies doch lediglich, daß Du ein Kennzeichen an der Falle anbringen musst, welches Du auch der Behörde melden sollst.
Ein Kennzeichen kann eine individuelle Plakette, ein Signet, eine (ausgedachte) Nummer oder ähnliches sein, aber sicher nicht Name und Anschrift des Fangjägers. Die Identität des zuständigen Fangjägers muss für die Behörden feststellbar sein, aber nicht für Jedermann. Jedefrau kann sich bei Auffälligkeiten mit einer Falle an die Behörden wenden und mitteilen: "Ich habe hier eine Falle gefunden, da ist so ein stilisierter Fuchs in Gelb mit der Nummer 112 draufgepinselt." So verstehe ich zumindest die Vorschrift.
Viele Grüße,
Schnepfenschreck.
Dan könnte man den Fallen ja auch Namen geben ?
Z.B. "Claudia", "Renate", "Rebecca", "Cem", "Daniel", "Johannes", "Josef", "Holger", usw. usf. .... :roll:
 
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:thumbup::thumbup::thumbup: wird sofort gemacht :lol: Blockaderohr "Remmel" bekommt die 0 Nummer :biggrin:


Wenn schon, dann bitte Doppel-Null.


Btw., ymd. Blockaderohr "Remmel". Top... :)

(Das Gesicht der Sachbearbeitung bei der UJB würde ich dann gerne sehen, wenn da die "Fallenmeldung" eingeht.)

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Dumpf erinnere ich mich, dass von manchen Mitforisti ein Kunstbau mit vorgeschalteter Wipp -Betonrohrfalle für gut befunden worden ist. Die Frage ist, ob dies eine legale Möglichkeit ist, das Verbot der Baujagd zu umgehen. Baujagd im klassischen Sinne ist ja das Bejagen mit Hund , die vorgeschaltete Falle ist es nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Ich habe erst vor kurzem den Fallenlehrgang gemacht.
Da wurde die Meinung vertreten, dass es sich dann um Fallenjagd handelt.
Baujagd ist die Jagd mit Bauhund.

Da bietet sich dann aber ein Rieselfelder Blockaderohr an oder ein Mester Hegerohr.
 
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:thumbup::thumbup: In Naturbauten Kunstbauten eingraben, die anderen außerhalb der Ranz verstänkern, und schon ziehen die Füchse bevorzugt in die Kunstbauten. Dort werden sie mit eingebautem Fallenrohr abgefangen. So die Theorie. Was sagen die Profifallensteller ?
 
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:thumbup::thumbup: In Naturbauten Kunstbauten eingraben, die anderen außerhalb der Ranz verstänkern, und schon ziehen die Füchse bevorzugt in die Kunstbauten. Dort werden sie mit eingebautem Fallenrohr abgefangen. So die Theorie. Was sagen die Profifallensteller ?

Theorie = theoretisch weiß ich praktisch alles!

Ein Kunstbau ist eine Anlage zum Sprengen von Füchsen mithilfe eines Bauhundes. Einen Kunstbau kann man zur Falle umbauen, dann ist es eine Falle und der Einsatz eines Hundes verboten, völlig unnötig und eher kontra produktiv. Alternativ legt man eine Falle direkt unter die Erde. In der Regel brauchen solche Fallen nicht beködert werden. Vom Prinzip her eignen sich alle guten Fuchsfallen, aber warum mit zwei Fangklappen arbeiten, wo es auch eine tut. Ich halte die WBRF Dose Variante "Kunstbaufalle" http://wipprohrfalle.de/index.php?cat=Kunstbaufalle und das "Rieselfelder-Blockaderohr" http://www.rieselfelder-blockaderohr.de/ für am Besten geeignet.
Tüftler
 
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moin,
ein guter Bekannter von mir hatte heute Morgen ein interessantes Gespräch mit der unteren Jagdbehörde.
Es geht um den elektronischen Fallenmelder
Unsere Behörde ist der Meinung das der Fallenmelder , also quasi die Falle, beim "Fallensteller! also dem Jäger anrufen/melden soll, wenn diese
geschlossen ist....
er verwendet aber das umgekehrte Prinzip, d.h., er, also der Jäger ruft die Falle an um zu checken ob diese offen oder geschlossen ist.
lt unseren Behörde ist das gesetzlich nicht richtig!
wie seht ihr das?

meine Meinung: im Text steht was von morgens uns abends Kontrolle....das kann ich durch meine ANrufe erledigen....
von daher Gesetzeskonform....
oder?
bitte um weitere Meinungen
danke gruß
dorfler
 
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meine auch mal gelesen zu haben das Melder anrufen muß obwohl nach meiner Meinung ein 2 maliges Kontrollieren eine Verdoppelung der bisherigen Regelung ist. Ich sehe es als nicht zumutbar, vorzuschreiben wie die schon mit erheblichem Mehraufwand der Verdoppelung der Kontrolle abzulaufen hat. Ich sehe es als politische Willkür die dazu dienen soll die Fangjagd abzuschaffen. Bin ja mal gespannt was man sich jetzt in SH ausdenkt
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Es heißt ja, dass das Wild nach eingehen den Meldung entnommen werden muss.
Aber bei dir geht ja aktiv keine Meldung ein, dass überhaupt etwas gefangen wurde.

Jetzt werde ich gleich wieder als braver Idiot beschimpft aber so würde ich das verstehen.
Deshalb habe ich auch einen Fangmelder, der mich zweimal täglich über den Status der Falle
informiert, mich bei Fangerfolg aber auch ansimst.
 

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