Förderinhalte:
1)
Ziel ist die Förderung von bis zu einer Falle auf volle 100 ha Revierfläche, egal wie die bisherige Ausstattung des Revieres mit Fallen ist.
Beispiel: Hat der Revierzusammenschluss eine Größe von 940 ha, können bis zu 9 Fallensysteme gefördert werden.
2)
Geförderte Fallen:
•
Betonwipprohrfallen werden mit bis zu 50 %, höchstens jedoch bis zu 350, 00 € pro Falle gefördert.
•
Holzkastenfallen oder ähnliche Fallensysteme mit gleichem Funktionsprinzip werden mit bis zu 50 %, höchstens jedoch bis zu 150,00 € pro Falle gefördert.
Genaues im Rundschreiben der LJN
Finde ich gut!!!!
1)
Ziel ist die Förderung von bis zu einer Falle auf volle 100 ha Revierfläche, egal wie die bisherige Ausstattung des Revieres mit Fallen ist.
Beispiel: Hat der Revierzusammenschluss eine Größe von 940 ha, können bis zu 9 Fallensysteme gefördert werden.
2)
Geförderte Fallen:
•
Betonwipprohrfallen werden mit bis zu 50 %, höchstens jedoch bis zu 350, 00 € pro Falle gefördert.
•
Holzkastenfallen oder ähnliche Fallensysteme mit gleichem Funktionsprinzip werden mit bis zu 50 %, höchstens jedoch bis zu 150,00 € pro Falle gefördert.
Genaues im Rundschreiben der LJN
Finde ich gut!!!!