Fake Leuchtpunktvisier erworben, Rechte ?

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Hallo,
ich glaube ich bin richtig ins Fettnäpfen getreten.
Ich habe über ein bekanntes deutsches Kleinanzeigenportal ein gebrauchtes "Marken" Leuchtpunktvisier einer renommierten schwedischen Firma von Privat erworben.

Wie ich jetzt und mein Büma jetzt festgestellt hat, muss es sich zu 99,9% um eine Fälschung / Fernost Nachbau handeln.
Nicht schlecht gemacht, aber eben nicht original, so dass der gezahlte Preis in keinem Verhältnis zur Qualität steht.

Es war in der Kleinanzeige mit mehreren Bildern beschrieben. Ich hätte diese wohl doch besser anschauen sollen...

Der Verkäufer redet sich jetzt raus, er habe nur die Modellbezeichnung vom Leuchtpunktvisier abgeschrieben (da steht eben das Gleiche wie beim Original drauf).


Er beruft sich auf Privatverkauf, keine Gewährleistung , keine Rücknahme.

Habe ich das rechtlich irgendwelche Chancen wegen Rücktritt und Rückabwicklung des Kaufvertrags?
Oder habe ich ordentlich Lehgeld bezahlt?

Grüße
Euer Graf Zahl
 
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Strafanzeige und Schadensersatzklage sind dein Recht, da der Verkauf von Plagiaten (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) sowohl gewerblich als auch privat verboten ist.

Natürlich schaltet man nicht gleich einen Anwalt ein!
Das lässt sich ganz vernünftig und sachlich regeln.
Schreib dem Verkäufer eine nette Mail mit ein- zwei Links
die zu solchen Fällen und deren Ausgang/Konsequenzen
und er wird einlenken.
 
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28 Jan 2019
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Hallo,
ich glaube ich bin richtig ins Fettnäpfen getreten.
Ich habe über ein bekanntes deutsches Kleinanzeigenportal ein gebrauchtes "Marken" Leuchtpunktvisier einer renommierten schwedischen Firma von Privat erworben.

Wie ich jetzt und mein Büma jetzt festgestellt hat, muss es sich zu 99,9% um eine Fälschung / Fernost Nachbau handeln.
Nicht schlecht gemacht, aber eben nicht original, so dass der gezahlte Preis in keinem Verhältnis zur Qualität steht.

Es war in der Kleinanzeige mit mehreren Bildern beschrieben. Ich hätte diese wohl doch besser anschauen sollen...

Der Verkäufer redet sich jetzt raus, er habe nur die Modellbezeichnung vom Leuchtpunktvisier abgeschrieben (da steht eben das Gleiche wie beim Original drauf).


Er beruft sich auf Privatverkauf, keine Gewährleistung , keine Rücknahme.

Habe ich das rechtlich irgendwelche Chancen wegen Rücktritt und Rückabwicklung des Kaufvertrags?
Oder habe ich ordentlich Lehgeld bezahlt?

Grüße
Euer Graf Zahl

Bei Ali-Express ist das Tagesortnung!
D.T.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Habe ich das rechtlich irgendwelche Chancen wegen Rücktritt und Rückabwicklung des Kaufvertrags?
Oder habe ich ordentlich Lehgeld bezahlt?
Das ist alles, was komplizierter theoretisch, hat er, ja nicht das geliefert was du gekauft hast. Von daher schuldet er dir immer noch die Wahre auf der anderen musst du nachweisen, dass es tatsächlich auch so ist.
Er kann ja behaupten dir ein original zugesandt zu haben dann musst du beweisen, dass es nicht so ist. Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
Per Einschreiben eine Frist setzen zur Lieferung der von dir erworbenen Wahre.
Direkt auch darauf hinweisen, dass du, sollte er nicht Liefern vom Vertrag zurücktrittst und Strafantrag wegen Betrug stellst.
Aber wie schon gesagt das kann klappen muß aber nicht.
Also Frist zur Nacherfüllung 10 Tage.
Nach ablauf Mahnbescheid über die Kaufsumme und Strafantrag wegen Betrug.
Widerspricht er dem Mahnbescheid dann RA beauftragen die Rückabwicklung durchzusetzen.
 
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Mir hat auch schon mal jemand was gefälschtes versucht anzudrehen vor einigen Jahren. Der wurde sogar noch richtig frech und meinte, dass man ihm das ja schon verkauft hätte obwohl er echte Ware erwartete und jetzt wäre ich halt der nächste im Kreislauf von betrogen und betrogen werden.

Freundliche Mail in der ich mich dafür bedankte, dass er mir schriftlich bestätigt hat zu betrügen, das macht die Anzeige einfacher und Angebot folgender Optionen brachte ihn zum einlenken:
1. Nimmt nicht zurück bzw. ich bekomme mein Geld nicht-> Anzeige
2. Überweist mir Betrag vollständig zurück und ich ich entsorge es freundlicher Weise kostenlos für ihn
3. Überweist mir Betrag vollständig zurück zzgl. Rücksendekosten zzgl. 10 € Aufwandpauschale weil ich extra zur Post muss und er bekommt seinen Schrott zurück

Entschied sich für Option 2, Geld zurück, den Müll habe ich dann mit Freude zerstört und in die Tonne geworfen. Ich habe ihn danach noch eine Weile als Anbieter beobachtet ob er es wieder versucht, dann hätte ich umgehend angezeigt, wechselte aber Nick oder gab auf. Übrigens würde ich den heute trotzdem anzeigen, damals war ich noch deutlich jünger und scheute es irgendwie wg. so einen Firlefanz wie ich damals dachte zur Polizei zu gehen.

Du hast überhaupt nichts falsch gemacht, steht ein Markename drauf kannst du auch das Produkt der Marke erwarten und nicht irgendwelche Fake Dreck.

Ich würde wie folgt vorgehen:
1. Ihm anbieten, dass du davon ausgehst es ist nur ein Missverständnis und wenn umgehend das Geld zurück überlegst du dir das mit der Anzeige
2. Wenn nicht dann direkt Anzeige

Ich gehe davon aus du bekommst dein Geld wieder, wenn du nicht an einen Süchtigen oder völlig Fertigen geraten bist der es schon verjubelt hat oder dem alles egal ist.
 
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Das ist alles, was komplizierter theoretisch, hat er, ja nicht das geliefert was du gekauft hast. Von daher schuldet er dir immer noch die Wahre auf der anderen musst du nachweisen, dass es tatsächlich auch so ist.
Er kann ja behaupten dir ein original zugesandt zu haben dann musst du beweisen, dass es nicht so ist.

Ich gehe davon aus als unbescholtener Bürger ist der Graf wenn es wirklich soweit kommt, wovon ich zunächst nicht ausgehe, vertrauenwürdig und wahrscheinlich hat ja auch jemand ebenso vertrauenswürdiges im Haushalt gesehen wie er das Paket auspackte und überrascht war was er erhalten hat. Des Weiteren scheint der Verkäufer sich ja durchaus auch nicht grade seiner Schuld unbewusst, den Schriftverkehr gut archivieren.

Edit: Er war ja beim Büchsenmacher damit, da dieser ebenso unbescholten ist kann der Verkäufer meines Erachtens behaupten was er will, Graf Z wäre ja schön blöd (oder absurd perfide bei dem Betrag um den es sich bei einem Leuchtpunktvisier max. handeln kann) damit zum Büma der es bezeugen kann zu gehen wenn er nur den Verkäufer reinlegen wollte.
 
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Also ich wär da schnell fertig.
Eine Mail, entweder der Kaufpreis ist binnen zwei Tagen wieder auf dem Konto, mit Paypal etc kein Problem (und er bekommt nach Zahlungseingang auf seine Kosten den Chinaschrott zurück)
oder es erfolgt ohne weitere Information eine Anzeige wegen Betrugs und der Hersteller wird informiert. Die nehmen sich solcher Plagiatssachen gern an, weil massiv geschäftsschädigend.
Dann hat er schon zwei Anzeigen am Backen und möglicherweise ein Rollkommando vor der Tür. Der Zoll ist ned so zimperlich, wenn es um Plagiate geht und es eventuell bei dem noch mehr in dieser Richtung zu holen gibt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Also ich wär da schnell fertig.
Eine Mail, entweder der Kaufpreis ist binnen zwei Tagen wieder auf dem Konto, mit Paypal etc kein Problem (und er bekommt nach Zahlungseingang auf seine Kosten den Chinaschrott zurück)
oder es erfolgt ohne weitere Information eine Anzeige wegen Betrugs und der Hersteller wird informiert. Die nehmen sich solcher Plagiatssachen gern an, weil massiv geschäftsschädigend.
Dann hat er schon zwei Anzeigen am Backen und möglicherweise ein Rollkommando vor der Tür. Der Zoll ist ned so zimperlich, wenn es um Plagiate geht und es eventuell bei dem noch mehr in dieser Richtung zu holen gibt.
Und ich bin mir ziemlich sicher das auch die Bundeswehr den Bündnisfall ausruft und die NATO in China einmarschiert.:geek::p:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
 

GMV

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Bromisch hat grundsätzlich schon Recht, wenn es um Geld oder Steuern geht, funktionieren Teile unseres Staates erstaunlich gut. Es war/ist nicht umsonst mal beliebt, einem Konkurrenten im Bau/Speditionsgewerbe anonym vorzuwerfen, er würde unverzollten Kraftstoff verwenden....
Und ne seriöse Firma wie Aimpoint hat sicherlich auch Interesse, Geld und Anwälte um gegen solche Vögel vorzugehen.

In der "Gewerblichkeit" ist ein Verkäufer von gefälschter Ware in den Augen der Justiz schnell angekommen. Eine der interessanten Fragen, die sich stellt, ist, hat Graf Zahl gutgläubig erworben oder in fahrlässiger Unkenntnis gekauft - bei letzterem müsste er schon arglistig getäuscht worden sein, um sein Geld wieder kriegen zu können. Fahrlässige Unkenntnis hieße hier grob: War es so günstig, dass jeder D*pp merken muss, dass etwas nicht stimmen kann.

Edit, Ergänzung: Man schaue sich einfach mal § 143 MarkenG und § 437 BGB an...

Mach auf jeden Fall Screenshots von jedem Bild und dem Verkaufsinserat.
 
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D

doghunter

Guest
Ich würde auch so handeln, wie von den meisten hier beschrieben...Bilder und Schriftverkehr der Verkaufsanzeige sichern.
Ist auf den Bildern das Fake erkennbar? Ansonsten kann der V. recht simpel sagen dir ein Original geschickt zu haben...und der Beweis liegt bei dir!
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Hab mal bei einem Hersteller gearbeitet, der sowas weniger lustig fand.
Ja das mag ja sein aber so schnell schießen die Preußen da nun auch nicht.;)
Man sollte das nicht so dramatisieren das hilft dem TS nämlich nicht.
Letztlich steht hier Aussage gegen Aussage und der TS hat gute Chancen sein Geld zurückzubekommen.
Kann aber auch der berühmte Griff ins Klo werden und er bleibt auf den zusätzlichen Kosten sitzen.
Weder der Zoll noch der Hersteller werden sich der Sache annehmen selbst Strafrechtlich wird da nichts zu holen sein.
Staatsanwaltschaft wird gegen Rückabwicklung einstellen.
Wenn der TS Glück hat kommt der Verkäufer zur Vernunft und alles ist gut.
 

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