Ich glaube die Sache ist nicht so einfach.
Einen Betrug muss der Käufer nachweisen. Und da wird es beim nötigen Vorsatz schon eng werden. Immerhin hat er tatsächliche Bilder eingestellt und wohl nicht die original Produktbilder. Wenn er es im guten Glauben an die Echtheit verkauft hat ist er da draußen, der Käufer muss das Gegenteil beweisen
Ansonsten bliebe noch eine Störung des Erfüllungsgeschäftes. Da nützt auch ein Verweis auf Privatverkauf ohne Rücknahme nichts. Aber auch hier stehen die Bilder im Wege. Im Fall einer Anzeige müsste dann ein Richter erkennen dass auf den Bildern die Fälschung nicht ersichtlich war.
Wenn im Text aber von einem original Produkt die Rede ist dann fehlt dem Rotpunkt eine zugesicherte Eigenschaft. Wäre ein Grund zum Wandel.
An deiner Stelle würde ich diesen letzten Punkt nehmen, ein paar schöne Urteile dazu reinkopieren und ihm per Einschreiben zur Rücknahme auffordern.
Einen Betrug muss der Käufer nachweisen. Und da wird es beim nötigen Vorsatz schon eng werden. Immerhin hat er tatsächliche Bilder eingestellt und wohl nicht die original Produktbilder. Wenn er es im guten Glauben an die Echtheit verkauft hat ist er da draußen, der Käufer muss das Gegenteil beweisen
Ansonsten bliebe noch eine Störung des Erfüllungsgeschäftes. Da nützt auch ein Verweis auf Privatverkauf ohne Rücknahme nichts. Aber auch hier stehen die Bilder im Wege. Im Fall einer Anzeige müsste dann ein Richter erkennen dass auf den Bildern die Fälschung nicht ersichtlich war.
Wenn im Text aber von einem original Produkt die Rede ist dann fehlt dem Rotpunkt eine zugesicherte Eigenschaft. Wäre ein Grund zum Wandel.
An deiner Stelle würde ich diesen letzten Punkt nehmen, ein paar schöne Urteile dazu reinkopieren und ihm per Einschreiben zur Rücknahme auffordern.