Velo schrieb:
wo die doch sonst auch immer so für die "jagdliche kultur" eintreten. :wink:
geb Dich mal für ein paar Jahre als ÖJV- Mitglied aus und Du wirst bestätigen müssen, dass Deine Zweifel an jagdlicher Kultur diametral der gelebten Wirklichkeit widersprechen. Angefangen bei Unterlassen illegaler Kirrung / Fütterung und anderen gängigen kleinen Schweinereien - denn wer kritisiert, der setzt sich unter ein Spotlight.
Rein handwerklich (schießtechnisch, gut abgeführte Hunde, Jagdpraxis ) findest im ÖJV weit überdurchschnittliche Weidgenossen.
Was aber die Kultur an sich angeht, so habe ich keinen einzigen jagdneidischen Idioten im Verband erlebt, keinen dummen Ballermann.
Dass bei allen Mitgliedern mehr oder weniger Distanz zum militaristischen waidgerecht-tradierte Aufartungstonfall ("Ich bitte nun die Strecke zu verblasen!" und ähnliches Automatengebrabbel der Knickerbocker-Strammsteher an der vergammelnden und beschissen versorgten Strecke), dafür Wildprethygiene und ehrliche Zuwendung an die Hunde vorn an steht, spricht nur für die ernsthaftere und ehrlichere jagdliche Ethik. Immer wieder nett, wie mein Mitpächter sich verbal hilflos erscheinend dieser Pflichten entsorgt vor dem Verblasen: und er ist eigentlich hocheloquent, kennt die Rituale aus dem Effeff.
Herr Kornders nüchterne und keineswegs irgendwo polemische Stellungnahme zum skandalösen staatsanwaltlichen Verhalten gegenüber einem Hundserschießer, der als Wachtelzüchter keinen Wachtel erkannt haben will, ist schlicht richtig und nötig.
Dass vom LJV Thüringen nichts kommt, vom Wachtelverband oder JGHV nix verlautbart wurde, dass der DJV nichts vermeldet: das ist der eigentliche Skandal. Und ich würde mich spätestens jetzt von all diesen Vereinen distanzieren, wäre ich noch in einem Mitglied.
Unter den Foristi herrschte nahezu einmütiger Konsens, dass dieser Hundeabschuß in Thüringen ein durchsichtig böswilliger "Jagdschutz"-Exzess war. Herr Kornder macht berechtigt darauf aufmerksam, dass solcherart Rechtsexegese Bewegungsjagd gefährdet.
Eigentlich müsste ne Mehrheit längst aufgestanden sein. Dass nun Kritik an der Kritik geübt wird, zeigt nur eins: dass es Leute gibt, denen im Kampf mit den Bösen, die wirklich effizient jagen, jedes Mittel Recht ist.
Sollte diese Rechtssicht des von Wagner wirklich tragen, dann bleibt Stöberhundführern nur noch eins: Einsatz ihrer Hunde nur noch in Jagden, wo die Hunde derart hoch versichert werden ( 10000 Euro im Falle mutwilliger Erschiessung durch Nachbarn) bei einer zentralen und spezialisierten Versicherung. Und diese Versicherung muss auf juristischen Wegen, mit den besten Anwälten dann die Sache weiter verfolgen.
Den politischen Weg aber sollte man vorher versuchen zu gehen - und das heißt ÄNDERUNG DER JAGDSCHUTZRECHTE. Das Erschießen eines Hundes muss die allerletzte und nach Vorspann von Fangversuchen und Anzeigen schließlich von Behörden zu genehmigende Ausnahme bleiben bei grundsätzlichem Verbot, Haustiere zu erschießen. So seh ich das.
WMH,
Martin