Erlaubt oder Nicht?

K

Kitzchen

Guest
Anhang anzeigen 7262

Hallo,

darf man so eine Waffe erwerben bzw. zur Jagd führen?
In der jetzigen WBK ist es als BBF (.22mag&20/76) eingetragen.
Jemand meinte aber zu mir ich soll aufpassen wegen dem Schrotlauf, Griff und Länge (24" Lauf).
Dazu ist sie mir sehr günstig Angeboten worden.

Mir geht es Hauptsächlich um den Fangschuss bei der Fallenjagd mit dem kleinen Kaliber.

Die alternative ein KW ist mir bekannt, dazu benötige ich aber zusätzlich einen neuen Schrank usw.

Über sachdienlichen Antworten wäre ich Dankbar.
(am liebsten in so einer Form: Ja/Nein - Grund mit Bezug der Quelle)
 
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Oh, oh!
Willst Du uns provozieren?

Die Dinger sind noch verbotener als Präservative im Vatikan und bereiten deutlich mehr Ärger als eine Ratte im Kühlschrank. Mehr sog i ned.

Auf Wiedersehen, Troll-Kitzchen!
 
K

Kitzchen

Guest
Ich möchte niemanden provozieren.:no:

Das war eine Frage, um eine Fehlkauf vorzubeugen.
Da mir der Preis von 30,-€ schon recht günstig vorkam.
Und ich das Ding am liebsten gleich mitnehmen sollte.
 
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24 Jul 2010
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Mea Culpa, vielleicht habe ich mich geirrt. Nach untenstehendem Text gilt das Verbot offenbar nur für Vorderschaftrepetierer.


  • [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT,sans-serif][SIZE=-1]6. Verbotene Waffen ( § 2 Abs. 3 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1)[/SIZE][/FONT]
    [FONT=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,sans-serif][SIZE=-1][/SIZE][/FONT][FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT,sans-serif][SIZE=-1]6.1. Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist (pump-guns), sind verbotene Waffen.


    [/SIZE][/FONT]
 
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Eben.

und zu den abgebildeten Teilen. IMHO gilt,
unter 60 cm Gesamtlänge Kurzwaffe, über 60 cm Langwaffe.


Über den Unsinn so etwas mit sich herum zu schleppen brauchen wir wohl nicht diskutieren.
 
A

anonym

Guest
Wenn der Lauf alleine 60cm lang ist, wäre die Gesamtwaffe deutlich länger und damit eine Langwaffe.

Ergo wäre sie zulässig.

Rolf2
 
A

anonym

Guest
Mea Culpa, vielleicht habe ich mich geirrt. Nach untenstehendem Text gilt das Verbot offenbar nur für Vorderschaftrepetierer.


  • [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT,sans-serif][SIZE=-1]6. Verbotene Waffen ( § 2 Abs. 3 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1)[/SIZE][/FONT]
    [FONT=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,sans-serif][SIZE=-1][/SIZE][/FONT][FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT,sans-serif][SIZE=-1]6.1. Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist (pump-guns), sind verbotene Waffen.


    [/SIZE][/FONT]

Aber Hauptsache erstmal Rumpoltern anstatt einfach mal ins Gesetz zu schauen.

Lauf und Verschluss über 30cm und
Gesamtlänge über 60cm ist Langwaffe.

Wenn das gegeben ist Kaufen und Führen als Langwaffe auf der Jagd erlaubt.
Quelle: Anlage 1 WaffG

Nichts anderes hat der Threadersteller gefragt.
 
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Hmhh,erinnert ein wenig an Missisippi in El Dorado:biggrin:
Jaja ich weiß das war ne abgesägte Flinte aber irgendwie...

Durchgeher
 
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Spricht rechtlich - aber auch wirklich nur rechtlich - meines Wissens nix dagegen.

Ich muss immer noch lachen, wenn ich das Teil anschaue. Ich als passionierter Typberater würde dir vorschlagen, bei der Fallenkontrolle zu Pferde dann unbedingt Krokolederstiefel mit klimpernden Sporen, einen über Kreuz geschulterten Patronengurt voller 20er Brenneke und nen riesigen, löchrigen Sombrero zu tragen. Ein Äser voll Kautabak und n verschmiertes Monokel aufm Zielauge wären auch noch passend. :-D
 
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23 Mrz 2009
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Spricht rechtlich - aber auch wirklich nur rechtlich - meines Wissens nix dagegen.

Ich muss immer noch lachen, wenn ich das Teil anschaue. Ich als passionierter Typberater würde dir vorschlagen, bei der Fallenkontrolle zu Pferde dann unbedingt Krokolederstiefel mit klimpernden Sporen, einen über Kreuz geschulterten Patronengurt voller 20er Brenneke und nen riesigen, löchrigen Sombrero zu tragen. Ein Äser voll Kautabak und n verschmiertes Monokel aufm Zielauge wären auch noch passend. :-D

Klasse!!! :-D
 
A

anonym

Guest
Spricht rechtlich - aber auch wirklich nur rechtlich - meines Wissens nix dagegen.

Ich muss immer noch lachen, wenn ich das Teil anschaue. Ich als passionierter Typberater würde dir vorschlagen, bei der Fallenkontrolle zu Pferde dann unbedingt Krokolederstiefel mit klimpernden Sporen, einen über Kreuz geschulterten Patronengurt voller 20er Brenneke und nen riesigen, löchrigen Sombrero zu tragen. Ein Äser voll Kautabak und n verschmiertes Monokel aufm Zielauge wären auch noch passend. :-D


Es handelt sich bei diesem Modell um eine Spezialwaffe zur Erlegung des in der Westpfalz weit verbreiteten Elwetritsche.
 

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