Entsorgung von Rehwilddecken im Revier erlaubt ?

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In dieser Diskussion bewegen wir uns in drei Rechtskreisen:

1. Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz
Abfall im Sinne des deutschen Abfallrechts sind "alle beweglichen Sachen, ... deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss" (§3)
Ein Jäger, der ein Stück versorgt und zerwirkt, wird als "Besitzer" grundsätzlich beseitigungspflichtig. Nach jagdüblicher Vorgehensweise darf dabei der Aufbruch im Revier bleiben, sofern davon keine Krankheiten oder Gefahren ausgehen. Die Reste des zumeist häuslichen Zerwirkens und Ausderdeckesschlagens sind eindeutig Abfall und als solcher zu entsorgen. Wie das im Einzelfall geschehen soll, ist sicherlich sehr unterschiedlich geregelt.
Ein Stück Unfallwild, das sich der befugte Jäger nicht aneignet, darf aber durchaus auch im Revier "unter den nächsten Busch" gezogen werden, da es herrenlos bleibt. Zugegeben gibt es hier auch andere Rechtsauffassungen.

2. Das Beseitigungsrecht für tierische Nebenprodukte (früher Tierkörperbeseitigungsrecht) erfasst Wild grundsätzlich nicht, es sei denn, Krankheiten oder Seuchen für Mensch oder Tier wären zu befürchten. Daher gehören auch die nicht als Lebensmittel nutzbaren "Reste" nicht in diese Schiene.
Zum Frühjahr nächsten Jahres treten hier Änderungen in Kraft, so dass dann alle Teile von Stücken, die unter die VO 853 (EG) / 2004 (Stichwort Großhandel) fallen, hier entsorgt werden müssen.

3. Im Jagdrecht sind die Regelungen länderweise unterschiedlich.
Michel wird den Erlass mit der Regelung zum Verbot von tierischen Eiweissen noch lange suchen können, dieser ist durch den schon angeführten § 33 a des niedersächsischen LJagdG abgelöst worden. Die Verwendung von Aufbruch- oder Zerwirkresten auf dem Luderplatz (übrigens nur in gerinen Mengen) ist ein Sonderregelung des Jagdrechtes. Diese löst jedoch nicht die grundsätzliche Zuständigkeit des Abfallrechtes auf.

Mir ist bewusst, dass auch viele Behörden diese Differenzierungen so nicht kennen. Einige Berichte hier zeigen das Durcheinander dort.
Wir sind mit unseren Konfiskaten aus der Jagd aber im Abfallrecht nicht gut aufgehoben, daher sollten wir auch mit Blick auf die bald anstehenden Rechtsänderungen weiterhin still die Tonne des "Abdeckers" oder die geordnete Entsorgung im Revier nutzen.
 
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Guter Beitrag Küstenhase!

Ich löse es so.....

Alles vom Reh Hase und Flugwild bleibt-kommt im Wald auf den Luderplatz-Kirre. Selbiger ist so weit abseits dass es für normalen Gassigeher mit Hundi an der Leine nicht zu finden ist.

Alles vom Schwarzwild-Raubwild kommt bei mir zuhause in eine Weithalstonne mit Schraubdeckel und wird zeitnah bei der TBA oder Konfiskat-Sammelstelle entsorgt.

Fleischabschnitte und Knochen (beim zubereiten) fressen die Hunde oder kommt in den Restmüll (Küchenabfälle).

Gegen Maden/Fliegen in der Mülltonne hilft gelegentliches Kalken selbiger....
 
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Haubentaucher schrieb:
ReinerW schrieb:
Mir wurde mit Anzeige gedroht, wenn ich Schwarte, Haupt und rohe Knochen nicht aus der Tonne entferne und fachgerecht entsorge !
Ich muss zugeben, es stank zum Himmel. Auch Rasenschnitt darüber hätte an den heissen Tagen daran nichts geändert.

Dürfte Ihr denn gar kein Fleisch und Knochen in die Bio-Tonne entsorgen (wie man oben sieht gibt es Kreise wo das seit einiger Zeit offiziell erlaubt ist) oder war das Problem das Wild?

Markus

Mir sagte man von der Behörde, dass rohes Fleisch und Tierabfälle nicht in die Biotonne gehören.
 
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ReinerW schrieb:
Mir sagte man von der Behörde, dass rohes Fleisch und Tierabfälle nicht in die Biotonne gehören.

Moin,

wenn das in einem Kompostwerk weiterverarbeitet werden soll gehören da überhaupt keine Fleischreste rein (soweit ich weiss). Bei uns geht sowas in der "grauen" Tonne weg. ;)

Viele Grüße,

Joe
 
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Das die Biotonne ungeeignet ist, war mir schon klar (obwohl mir langsam gar nichts mehr klar ist bei dem unüberschaubaren Thema), es ging tatsächlich nur um die schwarze Restmülltonne, deren Inhalt ja in der Müllverbrennung landet.
Jetzt habe ich weiterhin erfahren, daß Reste im Revier (Decke/Schwarte usw.) neuerdings min. 50 cm tief vergraben werden müssen! Als ich Prüfung gemacht habe, stand in meinem Lehrbuch ungefähr folgendes:

Reste von Wildkörpern bedürfen, wenn keine bedenklichen Merkmakle usw. vorliegen, keiner besonderen Entsorgung und können im Revier verbleiben.

Darunter verstehe ich: Ab unter den nächsten Brombeerstrauch!

Ich bin verwirrt!
 

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