Entsorgung von Rehwilddecken im Revier erlaubt ?

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Hallo,
ist dies erlaubt oder darf nur Aufbruch im Revier belassen werden ?
Und wo kann ich das nachlesen ?
Zur Info wohne in Ba-Wü.
Danke für Eure Hilfe
 
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Nur, wenn Du es nach der Erlegung im Revier aus der Decke schlägst (ohne Zwischenstopp zu Hause).
 
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Michel schrieb:
Nur, wenn Du es nach der Erlegung im Revier aus der Decke schlägst (ohne Zwischenstopp zu Hause).

Wie kommsten da drauf?

Natürlich darf er Zerlegereste d.h. Haupt, Decke, Läufe, Aufbruch, Abschnitte im Revier entsorgen.
 
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@ Schweisspur:
hast du mir da eine Literaturquelle / Gesetz / Paragraph ??
 
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ups, Länderrecht (Niedersachsen) - habe ich nicht beachtet, sorry.

Weshalb das hier so ist? Man will auf diese Weise die Ausbreitung von Seuchen verhindern. War vergangenes WE Prüfungsfrage, somit bin ich da ziemlich fit als Beisitzer in dem Fachgebiet :wink:

Gruß
Michel
 
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Egon schrieb:
Hallo,
ist dies erlaubt oder darf nur Aufbruch im Revier belassen werden ?
Und wo kann ich das nachlesen ?
Zur Info wohne in Ba-Wü.
Danke für Eure Hilfe

Gude,

glücklicherweise ist in Deutschland immer noch das erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Und wenn es keine explizite Regelung zu diesem Thema gibt, sollte es wohl erlaubt sein.

Im Übrigen ist es doch schön zu wissen, dass Kadaverteile eines vom Jäger als unbedenklich eingestuften Wildtieres da verrotten, wo sie hingehören: in die Natur! Neben den Greifen, den Prädatoren, den Würmern, Maden und sonstigen Profiteuren wird sich vielleicht noch das eine oder andere Vöglein ein Härchen von der Decke zupfen um seinem Nachwuchs ein gar kuscheliges Nest zu polstern. Wie schön!

VG
P

P.S: @Michel, nur interessehalber: Woraus ergibt sich diese selten dämliche NDS-Landesregelung...???
 
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Michel schrieb:
ups, Länderrecht (Niedersachsen) - habe ich nicht beachtet, sorry.

Weshalb das hier so ist? Man will auf diese Weise die Ausbreitung von Seuchen verhindern. War vergangenes WE Prüfungsfrage, somit bin ich da ziemlich fit als Beisitzer in dem Fachgebiet :wink:

Gruß
Michel

Moin Michel,

§ 33 a (3) LJG niedersachsen.

Für das Kirren von Füchsen, Waschbären, Marderhunden und Minken
dürfen Aufbrüche oder Teile von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vorliegen auf
Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit besteht, verwendet werden.

WH Michael
 
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@Plimbes & Michael: verdammt, ich finde es nicht :oops: . Natürlich darf er den Aufbruch zum Luderplatz bringen, aber eben nur, wenn er ihn nicht von zu Hause mitbringt (Aufbrechen im Revier). Da die wenigsten Wild im Revier aus der Decke schlagen, sondern dies i.d.R. außerhalb des Revieres (also Wildkammer oder Birke :wink: ) stattfindet, darf die Rehdecke vom Threadstarter in Niedersachsen nicht im Revier entsorgt werden.
 
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Michel schrieb:
ups, Länderrecht (Niedersachsen) - habe ich nicht beachtet, sorry.

Weshalb das hier so ist? Man will auf diese Weise die Ausbreitung von Seuchen verhindern. War vergangenes WE Prüfungsfrage, somit bin ich da ziemlich fit als Beisitzer in dem Fachgebiet :wink:

Gruß
Michel

In welchen Bundesländern gibt es denn noch solche.... Regelungen?
 
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@Michel

Wenn ich einen Luderplatz beschicke, entsorge ich doch nicht, sondern ich beschicke eine jagdliche Einrichtung im weiteren Sinn.

Niemand entsorgt Mais am Kirrplatz, sondern auch der Mais hat dort seine Aufgabe zu erfüllen..

(Oder denke ich schon wie ein Winkeladvokat? :roll: )

WH
Barry
 
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(Oder denke ich schon wie ein Winkeladvokat? :roll: )

WH
Barry

Ja !!! und was wäre denn so falsch dabei , wenn's von oben uns jeden Tag so gelehrt wird ! 8)

Mann wird ja auch nicht für das zu schnell fahren bestraft , sondern nur für das man erwischt wurde, entsprechend der Situation ! :wink:
 
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Nein Barry, denkst Du nicht und ich komme mir wirklich langsam blöd vor (behaupte etwas, ohne es belegen zu können).
Eben habe ich mit unserem Rechtsgelehrten telefoniert, der ist aber gerade auf Neuschwanstein :roll: . Telefonisch lotste er mich zu http://www.ml.niedersachsen.de/live/liv ... &_psmand=7 und meinte, das ich es da finde - habe ich jedoch nicht :( . Es geht um das Verbot, tierisches Eiweis in den Wald zu bringen. Leider muß ich die Antwort noch schuldig bleiben (und mich zukünftig um Dinge kümmern, von denen ich mehr verstehe :wink: .

Gruß
Michel
 
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@Michael

diesen Paragraphen hast du wahrscheinlich gesucht:

§ 33a
Futtermittel
Das Füttern und Kirren des Wildes mit
1. proteinhaltigen Erzeugnissen oder Fetten aus Gewebe warmblütiger
Landtiere,
2. Fischen, Fischteilen oder proteinhaltigen Erzeugnissen von Fischen oder
3. Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten,
ist verboten
. Für das Kirren von Füchsen, Waschbären, Marderhunden und Minken
dürfen Aufbrüche oder Teile von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vorliegen auf
Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit besteht, verwendet werden
.

Rot ist in diesem Fall OK :wink:
 
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@Barry: leider nicht, denn das hatte ich schon gefunden, Michael zitierte es bereits.
Ich habe sogar gerade im Tierkörperbeseitigungsgesetz geschmökert ...
Falls es sich nicht hier aufklärt, frage ich ihn (Staatsanwalt) erneut, sobald er aus dem Urlaub zurück ist.

sorry :oops:
Michel
 

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