elektronischen Krähenlocker? Erfahrungen

A

anonym

Guest
Tiroler Bracke schrieb:
blasa schrieb:
http://www.wildtiermanagement.com/filea ... jagung.pdf[/url]

Manni
Ich bezweifle ja nicht, daß das irgendwo in .de zutreffen mag.
Aber dafür ja die Butter bitte.
Sollten z.B. die Krähen nach nds. Landesjagdrecht unter das Wild fallen, wäre das Butter. Z.B. in B.W. fallen sie nicht unter Wild.

Also für das "in .de verboten" brauche ich scho etwas mehr, da der §19 zumindest im Wortlaut (und das selbst bei einer Übersetzung von Tonband = gespeichert = elektronisch) nicht in ganz .de greift.[/quote:21sc6uav]

irrelevant ob "Wild" oder nicht, denn:
§ 4 Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte

(1) Es ist verboten, in folgender Weise wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten:...
5.
mit akustischen, elektrischen oder elektronischen Geräten,
http://www.gesetze-im-internet.de/barts ... 5/__4.html
 
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xxmarkyxx schrieb:
@Tiroler Bracke:

Ich meine in der Rabenkrähenverordnung gelesen zu haben, dass auch hier die sachlichen Verbote aus dem Jagdgesetz anzuwenden sind.
Habe die Verordnung aber gerade nicht zur Hand, daher kann ich es nicht mit Sicherheit sagen.

Gut, fast richtig.
Die Rabenvögelverordnung verweist auf §4 der Bundesartenschutzverordnung und da steht das Verbot drinnen, sogar modernisiert: 5. mit akustischen, elektrischen oder elektronischen Geräten.

Nach dieser Verordnung ist übrigens auch schon das Anlocken verboten, sprich auch das mal Ausprobieren.

Danke, das war die Butter, nach der ich gefragt habe.
 
A

anonym

Guest
Tiroler Bracke schrieb:
Die Rabenvögelverordnung verweist auf §4 der Bundesartenschutzverordnung und da steht das Verbot drinnen, sogar modernisiert: 5. mit akustischen, elektrischen oder

gut, dass du das erwähnst, der Hinweis auf §4 der Bundesartenschutzverordnung fehlte hier im Thread ja leider komplett.
 

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