<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sven Helmes:
...Außerdem erlaubt es das Waffengesetz schon heute, gegen einschlägig bekannte Personen ein totales Verbot von Waffen zu verhängen. Das Gesetz müsste einfach konsequent umgesetzt werden.<HR></BLOCKQUOTE>
Netter aber untauglicher Versuch. Gerade E.L.F. sollte wissen das §41 WaffG nicht greift, wenn das Messer keine Waffe ist. Also den japanischen Samuraisäbel usw. kann man damit unterbinden. Das Küchen-, Fahrten- oder Taschenmesser nicht. Gerade darauf zielt aber der Hamburger Vorstoß.
Fakten, keine Halbwahrheiten bitte.
WH
Amadeus
P.S. Sven, meine Kritik richtet sich nicht gegen Dich oder Dein gutes Beispiel für eine Pressemitteilung. Die Halbwahrheiten kommen ja schon von E.L.F..
...Außerdem erlaubt es das Waffengesetz schon heute, gegen einschlägig bekannte Personen ein totales Verbot von Waffen zu verhängen. Das Gesetz müsste einfach konsequent umgesetzt werden.<HR></BLOCKQUOTE>
Netter aber untauglicher Versuch. Gerade E.L.F. sollte wissen das §41 WaffG nicht greift, wenn das Messer keine Waffe ist. Also den japanischen Samuraisäbel usw. kann man damit unterbinden. Das Küchen-, Fahrten- oder Taschenmesser nicht. Gerade darauf zielt aber der Hamburger Vorstoß.
Fakten, keine Halbwahrheiten bitte.
WH
Amadeus
P.S. Sven, meine Kritik richtet sich nicht gegen Dich oder Dein gutes Beispiel für eine Pressemitteilung. Die Halbwahrheiten kommen ja schon von E.L.F..