<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von promillo:
Ach, ploetzlich steht das faschistoide Gewaltmonopol doch nciht im GG. na immerhin das hast Du nun gelernt. <HR></BLOCKQUOTE>
Habe ich nicht gelernt, und wenn Du mir weiter Dinge in den Mund legst, die nicht von mir kommen, dann breche ich die Diskussion ab. Halte Dich an das was ich geschrieben habe, und das ist : Es geht aus dem Grundgesetz hervor. Eindeutig.
Nachtrag: Mit dem Satz "Steht nicht im Grundgesetz" ein Beitrag weiter oben meinte ich Deine Ausführungen, wonach das Gewaltmonopol ganz sicher nicht aus dem Grundgesetz hervorgehe. Vermutlich hast Du das mißverstanden.
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Also hat der Staat heute kein Gewaltmonopol mehr, er hatte es bis 1945 (oder 1990 in der Ostzone) Seitdem hat er es nicht mehr.
Seitdem hat er das, was ihm zusteht, ein Monopol der Rechtsprechung und Rechtspflege.<HR></BLOCKQUOTE>
Genau. Und manchmal muss der Staat der Rechtspflege Nachdruck verschaffen. Der Bürger darf das nciht, die Exekutive schon. Einfaches Beispiel: Wenn jemand sich vor einem Castortransport an die Gleise kettet, dann darf der Staat ihn mit Gewalt dort wegholen. Der Lokführer darf das Gleis nicht mit dem Baseballschläger freiräumen. Du als atomfreundlicher Bürger darfst das auch nicht. Die Polizei aber darf das. Und daher hat der Staat selbstverständlich auch in einem demokratischen Rechtsstaat noch das Gewaltmonopol, und nicht nur im Dritten Reich oder der DDR wie von Dir fälschlicherweise behauptet.
Ich widerspreche ja gar nicht, daß der private Waffenbesitz im Großen und Ganzen mit den übrigen Freiheitsgraden einer Gesellschaft korreliert, bsp. DDR, wo die Herrschenden aus Angst vor Anschlägen sogar Jägern und Förstern die Büchsen verboten. Aber es gibt eben auch äusserst freie und liberale Ausreisser, wie z.B. das von Dir angesprochene Großbrittannien. Ich möchte mich in dieser Diskussion auch nicht auf den kriminalstatistischen Sinn oder Unsinn von Kurzwaffen-, Messer- oder Pfeffersprayverboten festnageln lassen. Ich wehre mich nur gegen die von Dir aufgestellte Assoziation restriktives Waffenrecht = Faschismus.
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Das wars aber auch. Ansonsten gibt es Grundrechte der BUERGER (nicht des Staates).
eines davon ist das Recht auf koerperliche Unversehrtheit. Wenn der Staat durch Gesetz meint, dieses Recht aufheben zu wollen, dann bekommt sein "Gewaltmonopol" wie vor kurzm passiert, ganz schnell einen Daempfer vom BVerfG. (Luft"sicherheits"gesetz).<HR></BLOCKQUOTE>
Das ist leider komplett falsch. Grund: Du hast Dich mit genau diesem Urteil vermutlich nicht en detail beschäftigt. In einer juristischen Zeitschrift ist dazu ein Artikel erschienen, der auch online ist. Das BVerfG hat demnach genau das Gegenteil von dem gesagt, was Du ihm hier in den Mund legen willst. Sehr wohl liegt das Gewaltmonopol beim Staat, allerdings beim hierfür zuständigen Zweig der Exekutive, die sich um Gewalt im INNEREN kümmert. Tip: Das ist nicht die Bundeswehr. Der Vorsitzende des deutschen Anwaltsvereins äussert sich zum gleichen Thema in der Netzeigung ähnlich.
Die Frage nach dem Gewaltmonopol war natürlich nicht der Kern des Urteils, aber es war der Aspekt, der hinsichtlich unserer Diskussion von Interesse ist. Im Kern beruhte die Ablehung übrigens auf der Unaufrechenbarkeit von Leben im Flieger vs. Leben auf dem Boden in den potentiellen Kamikazezielen, weil derartige Aufrechnungen den Bürger zu einer Sache reduzieren würden [Verstoß gegen Art.1] und mit dem Recht auf Leben nicht vereinbar sind [Verstoß gegen Art. 2].
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Der demokratische Rechtsstaat basiert eben nicht auf dem Gewaltmonopol des Staate, das ist etwas fuer Diktaturen, sondern auf Gewaltenteilung und darauf, dass alle Gewalt vom VOLKE ausgeht. Die staatliche Gewalt wird beschraenkt, unabhaengiger Kontrolle und den Gesetzen unterworfen. Nichts mehr mit Monopol..<HR></BLOCKQUOTE>
Doch Monopol.
In der Tat geht alle Gewalt vom Volke aus. Die Exekutive kann aber nicht jedesmal eine Volksbefragung durchführen, wenn sie Dir einen Strafzettel für Falschparken ausstellen oder einen Castorgegner von den Gleisen holen will. Daher wurden die einschlägigen staatlichen Organe mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Anders funktioniert auch ein demokratischer Rechtsstaat nicht.
Der Unterschied zu einer Diktatur ist also nicht, das in letzterer nur Polizisten Bürger über den Haufen schiessen dürfen und in einer Demokratie auch Bürger sich gegenseitig, der Unterschied ist vielmehr, daß Du in einer Demokratie von bestimmten bürgerlichen Rechten Gebrauch machen darfst wie z.b. dem Privileg, alle vier (bzw. 3) Jahre über die zukünftige Politik abstimmen zu dürfen. Und wenn die gewählten Volksvertreter der Meinung sind, daß auf dem Kiez nicht mit Säbeln rumstolziert werden darf, dann hast Du Dich dieser indirekten Mehrheitsmeinung zu fügen. Und sollte die Exekutive Dir irgendwann einmal zu Unrecht auf die Füsse treten, weil Du nicht falsch sondern richtig geparkt und trotzdem einen Strafzettel bekommen hast, so würdest Du in einer Diktatur mild belächelt, in einem Rechtsstaat aber steht dier der Rechtsweg offen. Staatsbürgerkunde für Anfänger.
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BTW, ein Verbecherschutzgesetz, wie das von Hamburg geplante duerfte ebenso nvom BVerfG gekippt werden, weil es das Recht des Buergers auf koerperliche Unversehrtheit beschneidet.<HR></BLOCKQUOTE>
Ich möchte nicht persönlich werden, aber an diesen Quatsch kann nun wirklich nur Jemand glauben, der sich auch für ein universelles Recht auf "concealed carry" für Jedermann ausspricht.
Kleiner Hinweis: Sogar im Wilden Westen war man weiter, nachdem irgendwann klar wurde, daß sich die unbescholtenen Bürger mit ihren ganzen Schußwaffen nicht schützen sondern gegenseitig andauernd über den Haufen schiessen. So wurde das Tragen von Waffen an den neuralgischen Orten schlicht und einfach verboten, z.B. in Wichita. Derartige räumliche Verbote stehen einem ansonsten liberalen Waffengesetz also nicht im Wege wenn sie sinnvoll sind.
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Wenn eine Frau nicht mehr ihr Pfefferspray gegen einen Vergewaltiger einsetzen darf, ists vorbei. Dann muss ein Gericht dem Staat klar machen, das seine angmasste Macht nicht ueber das Leben und den Tod seiner Untertan...Buerger entscheiden darf.<HR></BLOCKQUOTE>
Darf sie. Aber nicht auf dem Kiez.
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Und fuer ganz schwierige Faelle, wenn die Gewaltstaatsbefuerworter mal wieder die Oberhand gewinnen sollten, gibts immer noch Art. 20(4) GG.<HR></BLOCKQUOTE>
Etwas mehr Vorsicht bitte. Du begibst Dich hier auf äusserst glattes Eis. Das Recht auf Widerstand hat mit dieser Diskussion mit Sicherheit NICHTS zu tun!
Dompfaff
[ 08. M