Drohendes Messerverbot in HH?

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von promillo:
1. Aus dem GG geht eindeutig hervor, dass es KEIN STAATLICHES GEWALTONOPOL gibt.
Das ist auch gut so, es hat historische Gruende, warum es bei uns kein staatliches Gewaltmonopol gibt (zumindest noch nicht, man arbeitet ja darauf hinaus).

<HR></BLOCKQUOTE>

Quatsch.

Im Grundgesetz steht das ganz sicher nicht. Die Abkehr vom staatlichen Gewaltmonopol wäre der Rückfall ins Mittelalter. So langsam frage ich mich was Dich auf diese Ideen bringt?

Der Staat hat das Gewaltmonopol. Die eine Ausnahme, bzw. die beiden wenn man den Notstand noch hinzunimmt habe ich genannt. Sogar der lange geduldeten Gewalt im Rahmen "erzieherischer Maßnahmen" wurden vor langer Zeit (Schulen) bzw. recht unlängst (Eltern) Riegel vorgeschoben. Das Recht auf Widerstand tangiert das Gewaltmonopol ebenfalls nicht, da es nicht das Verhältnis der Bürger untereinander regelt. Das ist der springende Punkt: Geht es um das Recht, immer und überall ein Bowiemesser gegen üble Gestalten mitzuführen, oder geht es und das Recht, im Falle eines erneuten totalitären Terrorregimes aktiven Widerstand zu leisten? Letzeres ist derartig abstrakt das es in dieser Diskussion völlig überflüssig ist, denn hier geht es - ich widerhole mich - um das Verhältnis der Bürger untereinander. Damit wären dann auch Deine Verweise auf die braune Vergangenheit abgearbeitet.

Nochmals, für ELF-Gründungsmitglieder: Der Staat hat hier bei uns das Gewaltmonopol.

Dompfaff
 
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anonym

Guest
Ach, ploetzlich steht das faschistoide Gewaltmonopol doch nciht im GG. na immerhin das hast Du nun gelernt.

Also hat der Staat heute kein Gewaltmonopol mehr, er hatte es bis 1945 (oder 1990 in der Ostzone) Seitdem hat er es nicht mehr.
Seitdem hat er das, was ihm zusteht, ein Monopol der Rechtsprechung und Rechtspflege.

Das wars aber auch. Ansonsten gibt es Grundrechte der BUERGER (nicht des Staates).
eines davon ist das Recht auf koerperliche Unversehrtheit. Wenn der Staat durch Gesetz meint, dieses Recht aufheben zu wollen, dann bekommt sein "Gewaltmonopol" wie vor kurzm passiert, ganz schnell einen Daempfer vom BVerfG. (Luft"sicherheits"gesetz).

Der demokratische Rechtsstaat basiert eben nicht auf dem Gewaltmonopol des Staate, das ist etwas fuer Diktaturen, sondern auf Gewaltenteilung und darauf, dass alle Gewalt vom VOLKE ausgeht. Die staatliche Gewalt wird beschraenkt, unabhaengiger Kontrolle und den Gesetzen unterworfen. Nichts mehr mit Monopol..


BTW, ein Verbecherschutzgesetz, wie das von Hamburg geplante duerfte ebenso nvom BVerfG gekippt werden, weil es das Recht des Buergers auf koerperliche Unversehrtheit beschneidet. Wenn eine Frau nicht mehr ihr Pfefferspray gegen einen Vergewaltiger einsetzen darf, ists vorbei. Dann muss ein Gericht dem Staat klar machen, das seine angmasste Macht nicht ueber das Leben und den Tod seiner Untertan...Buerger entscheiden darf.

Und fuer ganz schwierige Faelle, wenn die Gewaltstaatsbefuerworter mal wieder die Oberhand gewinnen sollten, gibts immer noch Art. 20(4) GG.
 
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hmmm...messerverbot aufm kiez...

dann werden viele maenner zuhause bleiben müssen, da sie vor staatlichen eingriffen angst haben muessen, wenn ihnen angesichts der dortigen damen das messer in der hose aufgeht
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In den letzten Postings hier hat Promillo uneingeschränkt recht. Der Begriff "Gewaltmonopol" wurde vom BVerfG aus Gründen der Staatsräson geprägt (man mußte schließlich die Kuh vom Eis ziehen, wohin käme man sonst, wenn man dem Bürger mal recht geben müßte) und ist dennoch nicht nur m.M. nach verfassungswidrig. Denn der Staat besteht nicht aus einem künstlichen Gebilde eines irgendwie gearteten Staatsapparates, sondern gem. eindeutiger und unstrittiger Lehre aus Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Letztere ist sogar grds. mit streng geregelten Ausnahmen geteilt. Demnach kann es kein Gewaltmonopol des Staates geben, es sei denn, es stünde dem Volk und nicht der geteilten St.Gewalt zu.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von promillo:
Ach, ploetzlich steht das faschistoide Gewaltmonopol doch nciht im GG. na immerhin das hast Du nun gelernt. <HR></BLOCKQUOTE>

Habe ich nicht gelernt, und wenn Du mir weiter Dinge in den Mund legst, die nicht von mir kommen, dann breche ich die Diskussion ab. Halte Dich an das was ich geschrieben habe, und das ist : Es geht aus dem Grundgesetz hervor. Eindeutig.

Nachtrag: Mit dem Satz "Steht nicht im Grundgesetz" ein Beitrag weiter oben meinte ich Deine Ausführungen, wonach das Gewaltmonopol ganz sicher nicht aus dem Grundgesetz hervorgehe. Vermutlich hast Du das mißverstanden.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>

Also hat der Staat heute kein Gewaltmonopol mehr, er hatte es bis 1945 (oder 1990 in der Ostzone) Seitdem hat er es nicht mehr.
Seitdem hat er das, was ihm zusteht, ein Monopol der Rechtsprechung und Rechtspflege.<HR></BLOCKQUOTE>

Genau. Und manchmal muss der Staat der Rechtspflege Nachdruck verschaffen. Der Bürger darf das nciht, die Exekutive schon. Einfaches Beispiel: Wenn jemand sich vor einem Castortransport an die Gleise kettet, dann darf der Staat ihn mit Gewalt dort wegholen. Der Lokführer darf das Gleis nicht mit dem Baseballschläger freiräumen. Du als atomfreundlicher Bürger darfst das auch nicht. Die Polizei aber darf das. Und daher hat der Staat selbstverständlich auch in einem demokratischen Rechtsstaat noch das Gewaltmonopol, und nicht nur im Dritten Reich oder der DDR wie von Dir fälschlicherweise behauptet.

Ich widerspreche ja gar nicht, daß der private Waffenbesitz im Großen und Ganzen mit den übrigen Freiheitsgraden einer Gesellschaft korreliert, bsp. DDR, wo die Herrschenden aus Angst vor Anschlägen sogar Jägern und Förstern die Büchsen verboten. Aber es gibt eben auch äusserst freie und liberale Ausreisser, wie z.B. das von Dir angesprochene Großbrittannien. Ich möchte mich in dieser Diskussion auch nicht auf den kriminalstatistischen Sinn oder Unsinn von Kurzwaffen-, Messer- oder Pfeffersprayverboten festnageln lassen. Ich wehre mich nur gegen die von Dir aufgestellte Assoziation restriktives Waffenrecht = Faschismus.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Das wars aber auch. Ansonsten gibt es Grundrechte der BUERGER (nicht des Staates).
eines davon ist das Recht auf koerperliche Unversehrtheit. Wenn der Staat durch Gesetz meint, dieses Recht aufheben zu wollen, dann bekommt sein "Gewaltmonopol" wie vor kurzm passiert, ganz schnell einen Daempfer vom BVerfG. (Luft"sicherheits"gesetz).<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist leider komplett falsch. Grund: Du hast Dich mit genau diesem Urteil vermutlich nicht en detail beschäftigt. In einer juristischen Zeitschrift ist dazu ein Artikel erschienen, der auch online ist. Das BVerfG hat demnach genau das Gegenteil von dem gesagt, was Du ihm hier in den Mund legen willst. Sehr wohl liegt das Gewaltmonopol beim Staat, allerdings beim hierfür zuständigen Zweig der Exekutive, die sich um Gewalt im INNEREN kümmert. Tip: Das ist nicht die Bundeswehr. Der Vorsitzende des deutschen Anwaltsvereins äussert sich zum gleichen Thema in der Netzeigung ähnlich.

Die Frage nach dem Gewaltmonopol war natürlich nicht der Kern des Urteils, aber es war der Aspekt, der hinsichtlich unserer Diskussion von Interesse ist. Im Kern beruhte die Ablehung übrigens auf der Unaufrechenbarkeit von Leben im Flieger vs. Leben auf dem Boden in den potentiellen Kamikazezielen, weil derartige Aufrechnungen den Bürger zu einer Sache reduzieren würden [Verstoß gegen Art.1] und mit dem Recht auf Leben nicht vereinbar sind [Verstoß gegen Art. 2].

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Der demokratische Rechtsstaat basiert eben nicht auf dem Gewaltmonopol des Staate, das ist etwas fuer Diktaturen, sondern auf Gewaltenteilung und darauf, dass alle Gewalt vom VOLKE ausgeht. Die staatliche Gewalt wird beschraenkt, unabhaengiger Kontrolle und den Gesetzen unterworfen. Nichts mehr mit Monopol..<HR></BLOCKQUOTE>

Doch Monopol.

In der Tat geht alle Gewalt vom Volke aus. Die Exekutive kann aber nicht jedesmal eine Volksbefragung durchführen, wenn sie Dir einen Strafzettel für Falschparken ausstellen oder einen Castorgegner von den Gleisen holen will. Daher wurden die einschlägigen staatlichen Organe mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Anders funktioniert auch ein demokratischer Rechtsstaat nicht.

Der Unterschied zu einer Diktatur ist also nicht, das in letzterer nur Polizisten Bürger über den Haufen schiessen dürfen und in einer Demokratie auch Bürger sich gegenseitig, der Unterschied ist vielmehr, daß Du in einer Demokratie von bestimmten bürgerlichen Rechten Gebrauch machen darfst wie z.b. dem Privileg, alle vier (bzw. 3) Jahre über die zukünftige Politik abstimmen zu dürfen. Und wenn die gewählten Volksvertreter der Meinung sind, daß auf dem Kiez nicht mit Säbeln rumstolziert werden darf, dann hast Du Dich dieser indirekten Mehrheitsmeinung zu fügen. Und sollte die Exekutive Dir irgendwann einmal zu Unrecht auf die Füsse treten, weil Du nicht falsch sondern richtig geparkt und trotzdem einen Strafzettel bekommen hast, so würdest Du in einer Diktatur mild belächelt, in einem Rechtsstaat aber steht dier der Rechtsweg offen. Staatsbürgerkunde für Anfänger.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
BTW, ein Verbecherschutzgesetz, wie das von Hamburg geplante duerfte ebenso nvom BVerfG gekippt werden, weil es das Recht des Buergers auf koerperliche Unversehrtheit beschneidet.<HR></BLOCKQUOTE>

Ich möchte nicht persönlich werden, aber an diesen Quatsch kann nun wirklich nur Jemand glauben, der sich auch für ein universelles Recht auf "concealed carry" für Jedermann ausspricht.

Kleiner Hinweis: Sogar im Wilden Westen war man weiter, nachdem irgendwann klar wurde, daß sich die unbescholtenen Bürger mit ihren ganzen Schußwaffen nicht schützen sondern gegenseitig andauernd über den Haufen schiessen. So wurde das Tragen von Waffen an den neuralgischen Orten schlicht und einfach verboten, z.B. in Wichita. Derartige räumliche Verbote stehen einem ansonsten liberalen Waffengesetz also nicht im Wege wenn sie sinnvoll sind.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Wenn eine Frau nicht mehr ihr Pfefferspray gegen einen Vergewaltiger einsetzen darf, ists vorbei. Dann muss ein Gericht dem Staat klar machen, das seine angmasste Macht nicht ueber das Leben und den Tod seiner Untertan...Buerger entscheiden darf.<HR></BLOCKQUOTE>

Darf sie. Aber nicht auf dem Kiez.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Und fuer ganz schwierige Faelle, wenn die Gewaltstaatsbefuerworter mal wieder die Oberhand gewinnen sollten, gibts immer noch Art. 20(4) GG.<HR></BLOCKQUOTE>

Etwas mehr Vorsicht bitte. Du begibst Dich hier auf äusserst glattes Eis. Das Recht auf Widerstand hat mit dieser Diskussion mit Sicherheit NICHTS zu tun!

Dompfaff

[ 08. M
 
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anonym

Guest
Unsinn.
Es steht weder im GG noch geht es daraus hervor. Es ist schlicht und einfach nicht drin und per Art. 20 sogar direkt verneint.
Dann gibts den sog. Jedermannsparagraph im StGB, der es auch tut.
Und das notwehrrecht, das es endgueltig in das Reich er Fabel verweist. Ansonsten hat 9x19 schon alles wesentliche dazu gesagt.

Zurueck zum Thema, die Farce in Hamburg.
 
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Promillo,

Deine Unbelehrbarkeit in solchen elementaren rechtsstaatlichen Fragen lässt auch hinsichtlich Deines Engagements bei der ELF tief blicken.

Ich starte jetzt noch mal einen letzten Versuch und poste den direkten Link zur Datenbank des BVerfG. Wenn Du ins Suchfenster das Wörtchen "Gewaltmonopol" eingibst, erscheinen mehrere Entscheidungen, in denen vom staatlichen Gewaltmonopol gesprochen wird, so 1 BvR 538/02; 1 BvR 536/03; 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01; 2 BvE 6/99; 2 BvR 260/98, 2 BvR 1353/98.

Aus den Urteilen geht eindeutig hervor, daß ich Recht habe, bestätigt vom höchsten Gericht. Ich fürchte allerdings, daß mir in der Diskussion mit Dir auch das nicht hilft, da Du Dich rationalen Argumenten nicht zugänglich zeigst und vermutlich auch das Bundesverfassungsgericht einfach mal kurz beiseitewischen wirst, nach dem bewährten Motto: Es geht aus dem GG nicht hervor.

Entscheidungen BVerfG

Schöner Aufsatz eines CSUlers

Last not least: Wikipedia

Kleiner Tip: Wenn man verloren hat sollte man dazu in der Lage sein, das offen zuzugeben.

Dompfaff
 
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Promillo,

auch wenn ich mit Dir regelmässig uneins bin erlaube ich mir folgenden sachlichen Hinweis:

Das Gewaltmonopol liegt grundsätzlich beim Staat. Geht aus dem GG zweifelsfrei hervor. In dem von Dir gewählten Zusammenhang hat das Wort Gewaltmonopol daher nichts zu suchen und wird Deinem Anliegen eher schaden. Was Du Umeinst ist das Recht auf Notwehr, das ist aber etwas ganz anderes. Aber das Recht, sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zur Wehr zu setzen, steht zum Gewaltmonopol des Staates nicht wirklich im Widerspruch.

Ansonsten:

Was hast Du eigentlich gegen das Messerverbot? Die Zahlen sprechen für sich: Es wird viel gemessert auf dem Kiez. Ob der grössere Teil der Hobbystecher polizeibekannt ist oder nicht kann ich nicht sagen, das ist auch nicht zentral.

Wenn ein Verbot ausgesprochen wird kann sich jeder daran halten, Deine oben lesbare Gegenargumentation a la "Tourist mit *vergessenem* schweizer Messer wird kriminalisiert" zieht nicht. An gesetzliche Regelungen hat man sich zu halten. Punkt. Wenn Du vor einer Grundschule "vergisst" das Tempo von 50 auf 30 zu reduzieren bekommst Du ein Ticket. Analog mit Klinge auf dem Kiez.

Im Übrigen: Diese Verbote gibt es doch schon, ohne daß sich dadurch jemand in seinen Freiheitsrechten unzulässt eingeschränkt fühlen sollte. Was ist denn, wenn der Handwerker mit Klappmesser oder der Jäger mit Nicker in der Lederhose nach Feierabend bzw. der Pirsch auf eine Wahlkampfveranstaltung oder Demonstration geht und sein Messer aus Unachtsamkeit nicht ablegt? Ebenfalls persönliches Pech. Oder möchtest Du zur Entkriminalisierung "unbescholtener Bürger" dann lieber auch das Waffenverbot auf öffentlichen Veranstaltungen aufheben?

Sieh es mal so: Was zum Geier will ich mit einem Messer auf dem Kiez? Rationale Gründe fallen mir keine ein. In Clubs und Kneipen komme ich damit eh nicht rein, genausowenig in eines der Theater, die Oper oder ins Kabarett. Was will ich sonst auf dem Kiez? Mir einen Döner holen? In den P...?

Auf dem Kiez mit einem Messer rumzukreuzen scheint mir schon reichlich komisch. Ein Verbot würde meinem persönlichen Empfinden nach zu mindestens 98% die Richtigen treffen, und darauf kommt es an. Die restlichen 2% Leathermanträger müssen dann eben umdenken, und von einem gesetzestreuen Bürger kann ich das erwarten.

Ich darf weiter mit meinem Puukko zur Jagd und mit dem Taschenmesser beim Picknick in der Heide meinem Patenkind einen Stock schnitzen. Aber ich dürfte nicht damit auf den Kiez. Und? Bricht mir jetzt ein Zacken aus der Krone?

Dompfaff
 
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anonym

Guest
1. Aus dem GG geht eindeutig hervor, dass es KEIN STAATLICHES GEWALTONOPOL gibt.
Das ist auch gut so, es hat historische Gruende, warum es bei uns kein staatliches Gewaltmonopol gibt (zumindest noch nicht, man arbeitet ja darauf hinaus).
Wenn die Gruende nicht offensichtlich sind, empfehle ich einen Besuch in einer beliebigen Gedenkstaette von NS-opfern. Spaetestens dann WEISS man, warum es niemals mehr ein staatliches Gewaltmonopol geben darf.

2. gegen das Messerverbot habe ich folgendes: ich will nicht, dass hierzulande wie in England die Gewaltkriminalitaet explodiert, weil jeder Verbrecher weiss, dass seine Opfer sich nicht wehren koennen. Es sollen ja ausserdem nciht nur Messer verboten werden, sondern alle potentiell gefaehrlichen Werkzeuge. Die Willkuer ist damit komplett.
Und wie gesagt, in England hat mans probiert, es ist klaeglich gescheitert. zumindest, wenn das Ziel wirklich darin bestanden haben sollte, die Kriminalitaet zu senken.
Durch solche Kriminellenschutzgesetze wird die Welt eben nicht sicherer.

P.S. Wer heute mit einem vergessenen Taschenmesser (Werkzeug) auf eine Veranstaltung geht, dem passiert NICHTS, abgesehen von hausrechtlichen Konsequenzen.
Wenn aber Werkzeuge zu "Waffen" umgedeutet werden...
 
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Akzeptieren muß man das schon. Was auch sonst ? Allerdings gibt es in der Staatsrechtslehre wie in anderen Bereichen auch eine nicht unerhebliche Mindermeinung, die das vom BVerfG geprägte Gewaltmonopol des Staates m.M. nach zu recht und natürlich in Anwendung rechtswissenschaftlicher Methoden in Frage stellt. Sklavisches Anerkennen und Herbeten von Urteilen hilft da nicht. Es bedürfte hier einer Arbeit im Umfang von mindestens einer Diplomarbeit, um die -gewollten- "Entscheidungen" des BVerfG herauszustellen. Es wird dort nicht immer Recht gesprochen, sondern meist aus Gründen der Staatsräson lediglich die Kuh vom Eis gezogen. Gott sei Dank nicht immer...wie das Urteil zum Luftverkehrsgesetz erwartungsgemäß gezeigt hat. Ein Abnicken wäre zuuuuu starker Tobak gewesen. Damit kann man das BVerfG auch als Notbremse ansehen, aber gewiß nicht immer als kompetente Rechtsinstanz. Im Gegensatz zu "niederen" Gerichten werden dort die Richter (überwiegend Politiker) von Politikern gewählt, egal, ob sie jemals in ihrem Leben Recht gesprochen haben oder nicht. Vgl.s.Zt. Diskussion um die Besetzung eines Richterpostens mit Frau Herta Däubler-Gmelin....etc. etc. etc.
 

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