Meine Waffenbehörde geht noch weiter.
Zwei KW sind erlaubt.
Soll eine dritte her, muss für jede einzelne KW das Bedürfnis nachgewiesen werden (auch für die beiden ersten KW)!
Und dieses Vorgehen ist offizielle Weisungslage in NRW!
Vom Grundsatz her eigentlich logisch. Die Begründung muss ja eigentlich so sein, dass das Bedürfnis nicht sinnvoll von den beiden ersten KW abgedeckt werden kann.
Also musst du nicht direkt das Bedürfnis für die ersten zwei Waffen nachweisen, sondern nur begründen, warum diese beiden nicht das Bedürfnis für die dritte decken.
Heiratet doch einfach eine Jägerin.
So verfügen z. B. wir beide zusammen über 6 KW.
Wobei ich da auch schon gehört habe, dass dann die Behörde bei der Eintragung der Mitnutzung Stress macht und die KW des Ehepartners zum Grundkontinggent dazu rechnet.
Eigentlich totaler Quatsch, weil ja bei zeitgleich die Waffe zur Jagd nutzen können.
Was ist schlimm am Sammeln?
Wir sind doch in Sachkunde geprüft.
Nix ist dran schlimm. Nur leider wertet der Gesetzgeber das Bedürfnis Sammeln als separaten Punkt mit eigener WBK und anderen Erwerbsvorraussetzungen und eine Sammlung auf Jagdschein wäre am Bedürfnis Jagd vorbei erworben.
Und dann wird es Scherereien mit der Behörde geben, wenn denen ein solcher Verdacht kommt.
Lieber Wheelgunner,
das ist keine Frage von Toleranz oder eigene Doktrin durchdrücken wollen.
Vielmehr gerät der Fokus der Öffentlichkeit gerade durch solche Sammler mit übermäßig vielen Schußwaffen wieder auf uns Jäger oder die Sportschützen. Da muß nur irgendein Idiot seine Waffen nicht ordnungsgemäß lagern und der Sohn nimmt sich eine und läuft Amok. Kam ja alles schon vor.
Und dann kommt es irgendwann dazu, daß wir unsere Waffen zentral gelagert werden müssen.
Tolle Vorstellung, daß wir erst zur Polizei müssen um unsere Jagdwaffe dort abzuholen.
Darum!! bin ich der Meinung man sollte es nicht übertreiben und zufrieden mit dem Status quo sein, den wir haben.
Beim nicht übertreiben bin ich noch bei dir. Aber beim zufrieden mit dem Status Quo sein nicht.
Man kann durch gut begründete und beharrliche Argumentation durchaus den Status Quo zum besseren ändern. Die schrittweise Freigabe von Schalldämpfern zur Jagd ist da ein sehr ansehnliches Beispiel.
Und ich denke, man kann mit vernünftiger Begründung auch hier Fortschritte machen.
z.B.
1. Kurzwaffe in Standardkaliber wie 9x19 für allgemeine Fangschüsse/ Unfallwild etc.
2. Kurzwaffe in Magnumkaliber für Nachsuche/ Fangschuss auf starkes/wehrhaftes Wild
3. Kurzwaffe KK zur Fallenjagd
4. und 5. Kurzwaffe für DJV- Schiessen, 5. dabei als Ersatzwaffe für z.B. Mannschafts-/A-Klasseschützen. Ist im Sportschiessen ja auch nicht unüblich.
Man muss aber auch etwas beharrlich sein und sich schon ein paar Argumente zurecht legen.