Waltereit schrieb:Ich glaube mich zu erinnern, daß auf jagdlichen Schießständen bei Braunschweig vor 12 Jahren die Waffen immer am Auto entpackt worden sind.
Hi,
bei uns marschiert man ca 150 m einen Waldweg hoch zum Trapstand vom Parkplatz; zum Laufenden Keiler / Kipphasen muss man immerhin ca 50 m von der Schützengruft hochmarschieren - außerhalb der Besitztümer von KJV und Ballerverein, außerhalb des befriedeten Bezirks. In unserem Pachtgebiet. Dessen Pachtwert von der Kreisjägerschaft mal locker als ca 1500 € teurer als bisher hochgerechnet wurde... was der für solcherlei Tipps dankbare Verpächter gleich diskussionslos übernahm. Eigenen Schießstand im Revier, dazu wöchentlich die Bläser spätabends lauthals schmetternd - klarer Mehrwert gegenüber den ruhigeren Revieren, klar.
Mit andren Worten aber FÜHREN dann sich nach Schießstandsvorschrift korrekt aufführende KJV-Mitglieder nun alle in meinem PACHTGEBIET Waffen, die allermeisten sind giftgrün bis zur Unterwäsche verkleidet.
Und nachdem mir hier erklärt worden ist, dass ich ja zu JAGDSCHUTZ und sogar zum Hauskatzenabmurksen verpflichtet sei, sollte ich wohl schnellstens den Justiziar meines LJV um Rat fragen, bevor ich wegen Unterlassung an den Pranger komme:
- muss ich diese zur Jagd ausgerüsteten Menschen nicht alle mit durchgeladenem Gewehr, "Halt! Hier Jagdschutz!" und alsbaldigem Warnschuß anhalten, die Personalien feststellen und sogleich zur Ausräumung meines Anfangsverdachts auf Jagdwilderei die Freunde und Helfer rufen ?
- muss die Polente dann nicht in jedem Fall unberechtigten offenen Führens von Waffen i.R. simpler Übungsballerei und in fremdem Revier den waffenrechtlichen STRAFTATBESTAND verfolgen ?
So sehr ich Waffen liebe, die offen getragen und auf Distanz als ungefährlich (gebrochen, Kammer geöffnet) erkennbar sind: diese Regelung ignoriert die wahren Verhältnisse auf Schießständen total.
Chrüazi,
Martin