Als ich Prüfung gemacht habe in NRW wurde uns gesagt, dass die Prüfung mit einem für das jeweilige Wild zugelassenen Patrone geschossen werden muss. Nachgelesen habe ich das nie da es für mich selbstverständlich war.
Lucas
P.S.
Ich hab mal die PO NRW für das schießen rausgesucht.
§ 6 Schießprüfung
(1) Die Schießprüfung, bei der mindestens zwei von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden bestimmte Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein müssen, besteht aus:
1. Büchsenschießen,
2. Flintenschießen.
(2) Beim Büchsenschießen sind fünf Schüsse stehend angestrichen aus einer Entfernung zwischen 90 und 110 m auf die Rehbockscheibe Nummer 1 des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (Anlage 2) abzugeben.
(3) Beim Flintenschießen sind nach Festlegung durch den Prüfungsausschuß zehn bewegliche Ziele (Wurftaube-Skeet oder Kipphase oder Wurftauben-Trap) aus jagdlicher Gewehrhaltung zu beschießen. Doppelschüsse sind zugelassen. Die obere Jagdbehörde kann nach Anhörung der Landesvereinigung der Jäger zulassen, daß das Flintenschießen abweichend von Satz 1 in einer anderen Form mit vergleichbarer Schwierigkeit (z. B. auf elektronisch simulierte bewegliche Ziele) durchgeführt wird, und die Mindestleistung entsprechend den Anforderungen nach § 8 Abs. 4 Nr. 2 festlegen. Es sind
a) beim Skeetschießen je zwei Tauben von den Ständen 1, 3, 4, 5 und 7 aus zu beschießen, wobei jeweils die erste Taube vom hohen Turm und die zweite Taube vom niedrigen Turm geworfen wird;
b) beim Trapschießen die Tauben in wechselnder Höhe und Seitenrichtung zu werfen;
c) Kipphasen aus einer Entfernung von 25 bis 35 m zu beschießen.
(4) Bei der Schießprüfung dürfen eigene Jagdwaffen mit beliebiger Visierung und Optik benutzt werden. Für das Büchsenschießen sind alle für Schalenwild zugelassenen Patronen, für das Flintenschießen die Kaliber zwanzig bis zwölf zugelassen.
(5) Die Schießprüfung kann von den anwesenden Mitgliedern des Prüfungsausschusses beendet werden, sobald die Mindestleistungen nach § 8 Abs. 4 erbracht sind oder feststeht, daß die Mindestleistung nicht mehr erreicht werden kann.
(6) Die Ergebnisse der Schießprüfung sind in eine Schießliste einzutragen, die von den anwesenden Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Die Schießliste ist der Niederschrift über die Prüfung beizufügen.
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