Dinge, die bei einer Jagdschule nicht zählen...

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Der Genießer schrieb:
... Ein Wort noch zu Prüfung in den anderen Bundesländer, man geht halt dahin wo jeden Monat eine Prüfung angeboten wird, was glaube ich auch nachzuvollziehen ist, da eine Jagdschule was den Kursablauf betrifft anderes aufgebaut ist. ...
Man geht aber vor allem dahin, wo die Prüfungsanforderungen z.B. in der Schießprüfung deutlich niedriger als z.B. im Bundesland NRW sind:
So aktuell zu lesen auf der Internetseite der in Rede stehenden Jagdschule unter "Aktuelles" / "News":
Thema
Ab März 2013 wieder Kipphase!
Eingestellt am:
08.03.2013
News:
Die Flintendisziplin ist für die Jagdschule Düsseldorf ab sofort wieder der Kipphase.Daneben wird Rehbock stehend angestrichen und laufender Keiler mit kleiner Patrone geschossen. ...

Non vitae, sed scholae discimus. :lol: Weil wir ja im jagdlichen Leben permanent angestrichen auf Rehwild schießen - und auf laufende Keiler mit "kleiner Kugel".
 
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In BaWü wird im Kurs auch nur mit "kleiner Kugel" (i.d.R. .222 Rem.) geschossen.
In welchem Bundesland muss man denn in der Prüfung mit "realistischen" Kalibern schießen?
 
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@skogman:
Weil wir ja im jagdlichen Leben permanent angestrichen auf Rehwild schießen - und auf laufende Keiler mit "kleiner Kugel".

Diese Frage stellt sich auch bei DJV-Schießen,
das lt. Präambel dem besseren Treffen auf der Jagd dienen soll.

bei den 4 Kugeldisziplinen kann allenfalls das "Rennschwein"
und auch noch stehend angestrichen gesehen werden.
Aber selbst bei diesen beiden ist der Anteil in der jagdlichen Prxis schon gering.
Von stehend freihändig auf 100m und liegend freihändig gar nicht erst zu reden.

Wer das kleine 1x1 des Büchsenschießens intus hat, kann darauf aufbauen,
aber wie man liest, gibt es schon hier Defizite.
Übrigens: Wer schult denn die Schießreferenten der Jägerschulen, KG und KJS??

Das mit der Wiederholung von Schießprüfungen ist m.M nach i.O.
Der Jagdschein gilt wie der Führerschein lebenslang und für beide sollte daher die Prüfung solange wiederholt werden können, bis sie bestanden ist.
Später fragt auch keiner danach.
 
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Delta*Kilo schrieb:
In BaWü wird im Kurs auch nur mit "kleiner Kugel" (i.d.R. .222 Rem.) geschossen.
In welchem Bundesland muss man denn in der Prüfung mit "realistischen" Kalibern schießen?

Was ist daran schlimm? Wenn auf Rehbockscheibe geschossen wird, dann mind. E100 von 1000J.

Skogman schrieb:
Lieber Keilerjäger37, wenn eine Jagdschule in NRW, die sich auch noch nach der NRW Landeshauptstadt benennt, ihre Schüler nach niedersächsischem Jagdrecht auf der Grundlage der niedersächsischen Prüfungsordnung ausbildet und sie danach prüfen lässt, weil dies der einfachere und schnellere Weg zum Jagdschein ist, dann ist das Interesse von Schule und Schülern schon ausreichend belegt.

hehe., das liegt an der Prüfungsordnung in NRW. Wir haben hier bei uns in der Region NUR EINEN Prüfungstermin im Jahr. Falls durchgefallen 6 Monate später. Wie soll da eine Jagdschule überleben, wenn nur EIN Kurs im Jahr angeboten werden kann.
 
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Ich finde da gar nichts schlimm dran. Rein aus kindlicher Neugierde würde ich halt gerne wissen ob man irgendwo in .de mit "realistischen" Kalibern geprüft wird.
 
A

anonym

Guest
@ Powder8 Laß ihn, er wird es nicht verstehe. Das mit der Prüfungsordnung habe ich bereits versucht ihm klar zu machen, er wird es nicht einsehen wollen. Statt dessen ging er auf das Thema Kugel ... und ich möcht wetten, dass auch in vielen, vielen Jagdschulen mit 222 auf die Scheiben geschossen wird, weil preiswerter.

Also lass es, dass ist die Schreibe nicht wert.

So langsam glaube ich das Skogman Chef den Jagdschein in der Schule gemacht hat und er deshalb eifersüchtig und sauer auf die Schulen ist. ;) ;)
 
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Delta*Kilo schrieb:
In BaWü wird im Kurs auch nur mit "kleiner Kugel" (i.d.R. .222 Rem.) geschossen.
In welchem Bundesland muss man denn in der Prüfung mit "realistischen" Kalibern schießen?


Mit welchem Kaliber möchstes du denn lieber schießen ? 500-700 NE ?? Na dann gute Nacht liebe Schulter !!
 
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Am Schreib-Lese Verständnis fehlt es dir etwas oder? Ich will gar nichts ändern! Es interessiert mich nur ob irgendwo in Deutschland man mit Kaliber größer als 6,5 mm und mehr als 2 000 Joule die Laufender Keiler Prüfung bestehen muss. Rein aus Neugierde.

Und davon abgesehen: Zwischen .308Win. und 500-700 NE besteht doch ein kleiner Unterschied.
 
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Als ich Prüfung gemacht habe in NRW wurde uns gesagt, dass die Prüfung mit einem für das jeweilige Wild zugelassenen Patrone geschossen werden muss. Nachgelesen habe ich das nie da es für mich selbstverständlich war.

Lucas

P.S.
Ich hab mal die PO NRW für das schießen rausgesucht.

§ 6 Schießprüfung

(1) Die Schießprüfung, bei der mindestens zwei von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden bestimmte Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein müssen, besteht aus:

1. Büchsenschießen,

2. Flintenschießen.

(2) Beim Büchsenschießen sind fünf Schüsse stehend angestrichen aus einer Entfernung zwischen 90 und 110 m auf die Rehbockscheibe Nummer 1 des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (Anlage 2) abzugeben.

(3) Beim Flintenschießen sind nach Festlegung durch den Prüfungsausschuß zehn bewegliche Ziele (Wurftaube-Skeet oder Kipphase oder Wurftauben-Trap) aus jagdlicher Gewehrhaltung zu beschießen. Doppelschüsse sind zugelassen. Die obere Jagdbehörde kann nach Anhörung der Landesvereinigung der Jäger zulassen, daß das Flintenschießen abweichend von Satz 1 in einer anderen Form mit vergleichbarer Schwierigkeit (z. B. auf elektronisch simulierte bewegliche Ziele) durchgeführt wird, und die Mindestleistung entsprechend den Anforderungen nach § 8 Abs. 4 Nr. 2 festlegen. Es sind

a) beim Skeetschießen je zwei Tauben von den Ständen 1, 3, 4, 5 und 7 aus zu beschießen, wobei jeweils die erste Taube vom hohen Turm und die zweite Taube vom niedrigen Turm geworfen wird;

b) beim Trapschießen die Tauben in wechselnder Höhe und Seitenrichtung zu werfen;

c) Kipphasen aus einer Entfernung von 25 bis 35 m zu beschießen.

(4) Bei der Schießprüfung dürfen eigene Jagdwaffen mit beliebiger Visierung und Optik benutzt werden. Für das Büchsenschießen sind alle für Schalenwild zugelassenen Patronen, für das Flintenschießen die Kaliber zwanzig bis zwölf zugelassen.

(5) Die Schießprüfung kann von den anwesenden Mitgliedern des Prüfungsausschusses beendet werden, sobald die Mindestleistungen nach § 8 Abs. 4 erbracht sind oder feststeht, daß die Mindestleistung nicht mehr erreicht werden kann.

(6) Die Ergebnisse der Schießprüfung sind in eine Schießliste einzutragen, die von den anwesenden Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Die Schießliste ist der Niederschrift über die Prüfung beizufügen.

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Re: AW: Dinge, die bei einer Jagdschule nicht zählen...

Sense0815 schrieb:
... Ich hab mal die PO NRW für das schießen rausgesucht ...
Ja, aber die alte PO. :no:
In der "neuen" (seit 2011) ( https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... 2181165483 ) ist das angestrichene Schießen längst nicht mehr angesagt und der laufende Keiler ist auch Pflicht:
§ 6
Schießprüfung
(1) Die Schießprüfung, bei der mindestens zwei von dem Vorsitzenden bestimmte Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein müssen, besteht aus:

1. Büchsenschießen,

2. Flintenschießen.

(2) Beim Büchsenschießen sind fünf Schüsse sitzend aufgelegt aus einer Entfernung zwischen 90 und 110 m auf die Rehbockscheibe Nummer 1 des Deutschen Jagdschutz-Verbandes abzugeben. Des Weiteren sind fünf Schüsse stehend freihändig aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 m auf die flüchtige Überläuferscheibe Nummer 5 oder Nummer 6 des Deutschen Jagdschutz-Verbandes abzugeben.

(3) Beim Flintenschießen sind nach Festlegung durch den Prüfungsausschuss zehn bewegliche Ziele (Wurftauben-Skeet oder Wurftauben-Trap oder Kipphase) aus jagdlicher Gewehrhaltung zu beschießen. Doppelschüsse sind zugelassen. Die obere Jagdbehörde kann nach Anhörung der Landesvereinigung der Jäger zulassen, dass das Flintenschießen abweichend von Satz 1 in einer anderen Form mit vergleichbarer Schwierigkeit (z.B. auf elektronisch simulierte bewegliche Ziele) durchgeführt wird, und die Mindestleistung entsprechend den Anforderungen nach § 8 Absatz 4 Nummer 2 festlegen. Es sind

a) beim Skeetschießen je zwei Tauben von den Ständen 1, 3, 4, 5 und 7 aus zu beschießen, wobei jeweils die erste Taube vom hohen Turm und die zweite Taube vom niedrigen Turm geworfen wird;

b) beim Trapschießen die Tauben in wechselnder Höhe und Seitenrichtung zu werfen;

c) Kipphasen aus einer Entfernung von 25 bis 35 m zu beschießen.

(4) Bei der Schießprüfung dürfen eigene Jagdwaffen mit beliebiger Visierung und Optik benutzt werden. Für das Büchsenschießen sind alle für Schalenwild zugelassenen Patronen, für das Flintenschießen die Kaliber 20, 16 und 12 zugelassen.

(5) Die Schießprüfung kann von den anwesenden Mitgliedern des Prüfungsausschusses beendet werden, sobald die Mindestleistungen nach § 8 Absatz 4 erbracht sind oder feststeht, dass die Mindestleistung nicht mehr erreicht werden kann.

(6) Die Ergebnisse der Schießprüfung sind in eine Schießliste einzutragen, die von den anwesenden Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Die Schießliste ist der Niederschrift über die Prüfung beizufügen.
 
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Tja doch die alte erwischt. Mein Fehler. Ging ja im Schwerpunkt um die Munition und da ist ja nix anders. :cool:

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