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Gelöschtes Mitglied 9935
Guest
Alternative Fakten? :no:
Na was willst Du denn für ein Bedürfnis für eine A7 Waffe geltend machen?
Wer soll die denn kaufen?
Warum soll der Staat den dafür irgendetwas bezahlen?
Alternative Fakten? :no:
Also im Klartext:
ALLE Halbautomaten die militärisch anmuten und die ein Wechselmagazin haben, wo theoretisch ein Magazin > 10 Schuss reinpasst sind in A7, somit verboten und werden ENTSCHÄDIGUNGSLOS eingezogen.
- Registrierung aller Schusswaffen in nationalen Registern, deren Daten zwischen den Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden können
- Möglichkeit, die Erteilung oder Verlängerung aller Erlaubnisse für alle Waffen von einer medizinischen Untersuchung, einschliesslich psychologischen Beurteilung, abhängig zu machen.
- Extreme Beschneidung des Rechts zum Besitz von halbautomatischen Waffen für Sportschützen in der Art, das alle 5 Jahre eine regelmässige Praxis und Teilnahme an Wettkämpfen und eine vollständige medizinische und psychologische Beurteilung nachgewiesen werden muss.
- Verbot von Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen und von 10 Schuss bei Langwaffen. Ein Besitz von verbotenen Waffenteilen (z.B. 30 Schuss Magazin) nach der Übergangsfrist führt automatisch zum Verlust der Zuverlässigkeit und strafrechtlichen Konsequenzen.
- Entschädigungslose Beschlagnahme aller verbotenen Waffen und Waffenteile nach der Übergangsfrist
Leut, wo bleibt der Wiederstand??? Nachdem die Heileweltprediger in D mit der HA Verbotsoffensive gescheitert sind geht es jetzt durch die EU Hintertür? Man wird versuchen, uns in den nächsten 24 Monaten einzulullen. De facto eine Enteignung ohne parlamentarische Legitimation. Und wer nicht gut tut verliert wegen der MPU auch noch den Führerschein obendrauf, nachdem die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen wurden.
Na, dämmerts?
...
Und zu der Politik-Frage: Für oder wider uns? An ihrem Abstimmungsverhalten sollt Ihr sie erkennen. Wählen gehen!
Ohne 10+ Schuss Magazin drin ist es kein A7 sagt Vicky Ford.
Die 20 Stück 30er Magazine, die man nach dem neuen Jagdgesetz gekauft hat darf man jedoch dann nicht behalten sondern muss sie seiner Freundin schenken? Hier hoffe ich noch auf Besserung oder eine Altbesitzregelung - ansonsten bleibt nur noch die (Ab-)Wahl für die Politker, die uns so über den Tisch ziehen...
Aber genau das ist doch das Problem! Nasenfaktor.Ich will nichts schönreden bzgl. "MPU", aber das System könnte auch so ausfallen, dass eine MPU für 21-25 jährige Schützen vorgeschrieben ist, wenn sie etwas anderes als Flinte oder 22er kaufen wollen und für Jäger das persönliche Erscheinen und damit verbundene Inaugenscheinnahme bei der Jagdscheinverlängerung.
Also bedeutet das so wie ich es verstehe, dass bspw. AR15-Varianten weiterhin besessen und gekauft werden dürfen aber die 30 Schuss Magazine nicht in der Nähe der Waffe sein dürfen bzw. diese bestenfalls einfach garnicht besessen werden sollten um Waffen des entsprechenden Typs weiterhin rechtmäßig führen und aufbewahren zu dürfen?
Oder rutschen die AR15 schon in Kategorie A, weil es für sie 30er-Magazine auf dem Markt gibt?