Die EU, IMCO und der Trilog: Was geht demnächst?

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Schwachsinn.
Die meisten Länderregierungen verhindern eine weitgehende Beteiligung des EU Parlaments an vielen Entscheidungen.

Gerade die Länder in Osteuropa oder bis dato England.

Und es ist völlig normal, daß Abstimmungen vorher in den Gremien abgestimmt werden. Die Zustimmung ist dann nur noch Protokoll.
 
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Jetzt aber auch im Parlament! Heißt, die Waffengesetzänderung zum Thema jagdliche Selbstlader ist obsolet. Das erklärt auch den schnellen Erfolg der Verbände...
 
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Wie darf ich "ist obsolet" verstehen? Wurde die Beschränkung auf 10 Schuss beschlossen oder noch schlimmer?
 
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Was für ein Erfolg der Verbände sollte das den dann sein?

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Gelöschtes Mitglied 9935

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"(EU) Politik ist die Kunst, Bürger davon abzuhalten sich mit Dingen zu beschäftigen, die sie etwas angehen"

Stand so in einem Lucky Luke Heft aus meiner Kindheit!
 
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Magazingrößen bei Langwaffen werden auf max. 10 beschränkt, ansonsten hast Du ein illegales Waffenteil. Bei Kurzwaffen auf 20. Und so wie es aussieht, ist die Rede von Langwaffen, nicht von Halbautomaten...

Aufgrund der bis ins Lächerliche reichenden Windigkeit der Sache mit den "zu grossen" Magazinen wüsste ich gerne mehr darüber.

Hat jemand den Text vorliegen, über den abgestimmt worden ist?
 
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Moin!

Also muss man jetzt, solange die noch legal sind, schnell die großen Magazine einem Nicht-LWB vermachen, der die dann irgendwo für den Fall eines SHTF aufbewahrt, denn bei dem darf ja keiner so nach den Waffen schauen und der bloße Besitz eines solchen Gegenstandes wird für Nicht-LWB keine gravierenden Folgen haben. :roll:

"Beam me up Scotty, there is no intelligent live here in Berlin, Brussels or Strasbourgh." Und dann wundern die sich, dass die keiner ernst nimmt oder respektiert, wenn die nur so sinnlose Sch... verzapfen, statt sich mal intelligente Gedanken z.B. über die - in einem anderen Faden diskutierte - Zukunft der Landwirtschaft zu machen.

Viele Grüße

Joe
 
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Im Abstimmungstext ist nur die Rede von der wundersamen Verwandlung Erlaubt > Verboten, wenn in eine LW ein Magazin mit mehr als 10 Zentralfeuer-Patronen Fassungsvermögen eingesteckt wird.

Folgerung: Man darf also das "zu grosse" Magazin besitzen und auch befüllen... nur nicht einstecken, oweia!

Das jedenfalls gibt der Abstimmungstext her.
Wobei ich nicht sicher bin ob ich nicht was übersehen habe, und schon mal gar nicht klar ist das was in der Praxis zu bedeuten haben soll.
 

tar

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Im Abstimmungstext ist nur die Rede von der wundersamen Verwandlung Erlaubt > Verboten, wenn in eine LW ein Magazin mit mehr als 10 Zentralfeuer-Patronen Fassungsvermögen eingesteckt wird.

Folgerung: Man darf also das "zu grosse" Magazin besitzen und auch befüllen... nur nicht einstecken, oweia!

Das jedenfalls gibt der Abstimmungstext her.
Wobei ich nicht sicher bin ob ich nicht was übersehen habe, und schon mal gar nicht klar ist das was in der Praxis zu bedeuten haben soll.

Wird in deinem Besitz ein Magazin über 10 Schuss für Zentralfeuer-Langwaffen gefunden, verlierst du deine Waffenlizenz.
Ein Bestandsschutz als Ausnahmeregelung ist nicht vorgeschrieben.
 
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Wird in deinem Besitz ein Magazin über 10 Schuss für Zentralfeuer-Langwaffen gefunden, verlierst du deine Waffenlizenz.
Ein Bestandsschutz als Ausnahmeregelung ist nicht vorgeschrieben.

Das ist dann natürlich richtig blöd, wenn der Partner Magazine sammelt :roll: Da werden viele Gerichte viele lustige Entscheidungen zu treffen haben.
 
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Das was da in der EU-Richtlinie ist doch Wischiwaschi und lässt doch alle Möglichkeiten offen.
Um bei den Magazinen zu bleiben. Ist da nun ein generelles Verbot oder nicht. Wenn ja, müsste das Magazin als waffenrechtliches Hauptteil eingestuft werden und bei LW größer 10 Schuß als Kat. A. Punkt. Könnte, würde, sollte...... So ne Kacke kann doch nur aus Brüssel kommen. Verbot nur wenn man Waffenbesitzer ist? Oder wie. Und einem Nichtwaffenbesitzer dürfte ich die dann überlassen, bzw. der darf die sammeln..... Ist wie mit "Munitionsteilen" und "generell" allen anderen "wichtigen" Waffenteilen, die jetzt nicht EWB-pflichtig sind, aber nun irgendwie doch nur ein Berechtigter haben darf. Da geht ja schon die Frage los, was ist mit Hülsen vom Schießstand, die zum Altmetall wandern. Darf man die dann dem Schrotthändler überhaupt "überlassen"....
Alles gequirlter Mist ohne Hirn und Verstand. Wie soll das überhaupt kontrolliert werden. Alleine die ganzen Reservemagazine oder eben Ersatzteile die man so hat. Schlagbolzen mit Seriennummern versehen.....:lol::evil:

Wir können jetzt nur spekulieren. Jetzt muss das Parlament doch noch zustimmen. Und dann müssen unsere hier in DE das umsetzen und den Quark irgendwie gesetzeskonform umsetzbar ausarbeiten...... Und da wird was raus kommen......:no:
 
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Aber laut BSSB ist ja alles im grünen Bereich.....
http://www.bssb.de/verband-blog/1820-bssb-begruesst-ergebnis-des-trilogs-zum-eu-waffenrecht.html
 
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Moin!

Ist bei denen schon Karneval?!? :what:

Viele Grüße

Joe
 

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