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Sportschützen und Reservisten
Für das Bedürfnis von Sportschützen und Reservisten am Waffenbesitz wäre eine Sicherungslösung durch Abzugsschlösser praktikabel. Jene Schlösser müssten mit einem Zylindersystem betrieben werden, welches nur mit 2 Schlüsseln zu öffnen ist. Ein individueller Schlüssel für den Besitzer und ein Generalschlüssel pro Dachverband, welcher von den Standaufsichten vor Ort verwaltet wird.
Die Benutzung der Waffen wird hier nur eingeschränkt, wo sie nicht erfolgen soll – außerhalb der Schießstände. Es ermöglicht die sorgfältige Wartung der Waffe zuhause, welche wichtig für den sicheren Betrieb ist.
Zudem wäre diese Sicherung zumutbarer und sicherer als ein teureres biometrisches Schloss oder die unangemeldeten staatlichen Kontrollen der privaten Haushalte.
Alleine diesen Abschnitt muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Training bei anderen Schießständen und eine Teilnahme auch auf anderen Wettkämpfen wäre unmöglich. Niemals ist dort immer der zuständige Blockwart vor Ort, schon gar niemand vom "Dachverband". Genauso, was wäre, wenn man seine Waffe beim BüMa hat und der diese Einschießen oder Konrollschießen muß. Absolut praxisfern. Von den Blockwartmethoden mal abgesehen.
Antrag auf WBK ab dem Leistungsabzeichen in Bronze
In Bayern ist nicht einheitlich geregelt ab welcher Vereinsaktivität eine Bedürfnisbescheinigung von einem anerkannten schießsporttreibenden Verband ausgesprochen wird, welche man zum Erwerb der WBK benötigt.
Einige Schützenvereine haben die Regelung, dass ein Mitglied erst ab dem Erreichen des Leistungsabzeichens in Bronze jenes Bedürfnis hat. Diese Regelung ist sehr vernünftig, da der Bewerber für die WBK so oft am Schießstand über einen langen Zeitraum trainieren müssen, was dazu führt, dass sich die Organe des Vereins so ein Bild über die Persönlichkeit machen können und gegebenen Falls die Erteilung der WBK verhindern können. Zudem ist der Waffenbesitzer so auch im sicheren Umgang mit der Waffe geschult und kann mit ihr umgehen.
Eine bayernweit einheitliche Regelung würde auch den Schützenvereinen nützen, da das Vereinsleben so gefördert wird und die neuen Mitglieder durch den häufigen sozialen Kontakt in die Vereinsgemeinschaft eingebunden werden.
Oder dieser Abschnitt. In tiefsten Masse diskriminierend. Jeder Schütze, der dieser Hobby nur zum "Spaß" ausüben möchte ohne großes Interesse an Wettkämpfen oder ältere Schützen, werden hierbei nicht nur benachteiligt, sondern ihne wird von vornherein eine Art Inkompetenz unterstellt und somit nicht sicher mit einer Schußwaffe umgehen zu können. Auch kenne ich eine Art "Leistungsnadel" nicht, die hier angesprochen wird.
Kann zum ganzen Geschreibsell nur den Kopf schütteln. Hab auch noch nix von meinen CSUlern mit Jagdschein gehört.
Mir bleibt langsam die Spucke weg.
Das ist noch recht untertrieben. Man sollte die Verfasser dieses Machwerks auf ihren Geisteszustand hin untersuchen lassen.
Martin