Zwecks besserer Diskussion habe ich den Schwachsinn hier noch mal editierbar/kommentierbar eingestellt.
Landesversammlung der Jungen Union Bayern
am 13. - 15. November 2009 in Weiden/Schwandorf
ANTRAG NR. A 76
Maßnahmen gegen Amokläufe
ANTRAGSTELLER: Junge Union BV Niederbayern
Überweisung an Landesausschuss
Die Landesversammlung der Jungen Union Bayern möge beschließen:
- Mehr Schulpsychologen
- Blockierung von Sportschützenwaffen außerhalb der Schießbahn
- Biometrische Waffensicherung für Jäger
- Mindestalter für Großkaliber auf 18 erhöhen
- Gelbe WBK und Vereinsaktivität akzessorisch
- Längere Vereinsaktivität als Voraussetzung für WBK
- Keine Kurzwaffen und limitierte Anzahl von Langwaffen für Jäger
- Waffenpfand zur effektiven Austrocknung des illegalen Waffenmarktes
- Gesellschaftliche Integration durch Kooperation zwischen Schulen und
Jugendorganisationen
- Notfallstrategien für Gewalt an Schulen
- Sensibilisierung der öffentlichen Meinung für mediale Gewalt.
Begründung:
Prävention durch die Verminderung von Risikofaktoren
Legale Waffen
Sicherung der Waffen im Privathaushalt und deren Kontrolle
Nur ein Drittel aller Waffen in Deutschland sind legale Waffen.
- und genau deshalb muß man die legalen Waffenbesitzer weiter gängeln -
Die Besitzer jener Waffen haben im Zuge ihres WBK- und Waffenscheinerwerbs bereits ihre Tauglichkeit bei den Behörden unter Beweis gestellt.
- so sieht's aus oder sollte es eigentlich aussehen, wie kann es dann aber sein, daß z. B. einschlägig als gewaltbereit bekannte Mitglieder diverser Motorradgangs, die im Rufe einer kriminellen Vereinigung stehen, auch nach Vorliegen dieser Erkenntnisse WBK's ausgestellt bekommen ?
Diese Waffenbesitzer sind für den Staat greifbar und kontrollierbar.
- gut erkannt, daher Gängelung (siehe oben)
In Anbetracht dessen, dass Deutschland eines der schärfsten Waffenrechte hat, ist eine Verbesserung der Sicherheit hier nicht in der Verschärfung des Gesetzes, sondern in der verbesserten Einhaltung zu erreichen.
Sportschützen und Reservisten
Für das Bedürfnis von Sportschützen und Reservisten am Waffenbesitz wäre eine Sicherungslösung durch Abzugsschlösser praktikabel. Jene Schlösser müssten mit einem Zylindersystem betrieben werden, welches nur mit 2 Schlüsseln zu öffnen ist. Ein individueller Schlüssel für den Besitzer und ein Generalschlüssel pro Dachverband, welcher von den Standaufsichten vor Ort verwaltet wird.
Die Benutzung der Waffen wird hier nur eingeschränkt, wo sie nicht erfolgen soll – außerhalb der Schießstände. Es ermöglicht die sorgfältige Wartung der Waffe zuhause, welche wichtig für den sicheren Betrieb ist.
Zudem wäre diese Sicherung zumutbarer und sicherer als ein teureres biometrisches Schloss oder die unangemeldeten staatlichen Kontrollen der privaten Haushalte.
Jäger
Für die Bedürfnisse der Jäger, welche jederzeit unabhängigen Zugriff auf ihre Waffe brauchen, wäre die biometrische Waffensicherung praktikabler.
Eine Kontrolle müsste hier von staatlicher Seite erfolgen. Diese muss zwar dem Interesse der allgemeinen Sicherheit Rechnung tragen, aber sie darf die Grundrechte der Jäger nicht unverhältnismäßig verletzen oder sie unter Generalverdacht stellen.
- aber genau das das tut man doch hier
Mindestalter für großkalibrige Waffen erhöhen.
Das Mindestalter für die Benutzung großkalibriger Waffen am Schießstand sollte von 14 auf 18 Jahre mit Einverständnis der Eltern angehoben werden.
Gelbe WBK an Vereinsaktivität gebunden
§8 des Waffengesetzes fordert bereits ein Bedürfnis für Waffenbesitz von Sportschützen.
Dieses Bedürfnis kann nicht gegeben sein, wenn ein Sportschütze mit WBK unverhältnismäßig lange kein Mitglied in einem Schützenverein ist oder den Schießsport über einen langen Zeitraum nicht ausübt. Der Entzug der WBK muss nach vorheriger Androhung in diesen Fällen möglich sein, jedoch muss dem Waffenbesitzer Möglichkeit zur Rechtfertigung gegeben werden (lange Krankheit, Auslandsaufenthalt etc.).
Das Feststellen der Mitgliedschaft und Aktivität kann in Zusammenarbeit mit den Schützenverbänden erfolgen. Jene würden im Gegenzug von einer höheren Vereinsaktivität wirtschaftlich und gesellschaftlich profitieren.
Antrag auf WBK ab dem Leistungsabzeichen in Bronze
In Bayern ist nicht einheitlich geregelt ab welcher Vereinsaktivität eine Bedürfnisbescheinigung von einem anerkannten schießsporttreibenden Verband ausgesprochen wird, welche man zum Erwerb der WBK benötigt.
Einige Schützenvereine haben die Regelung, dass ein Mitglied erst ab dem Erreichen des Leistungsabzeichens in Bronze jenes Bedürfnis hat. Diese Regelung ist sehr vernünftig, da der Bewerber für die WBK so oft am Schießstand über einen langen Zeitraum trainieren müssen, was dazu führt, dass sich die Organe des Vereins so ein Bild über die Persönlichkeit machen können und gegebenen Falls die Erteilung der WBK verhindern können. Zudem ist der Waffenbesitzer so auch im sicheren Umgang mit der Waffe geschult und kann mit ihr umgehen.
Eine bayernweit einheitliche Regelung würde auch den Schützenvereinen nützen, da das Vereinsleben so gefördert wird und die neuen Mitglieder durch den häufigen sozialen Kontakt in die Vereinsgemeinschaft eingebunden werden.
Restriktion der grünen WBK für Jäger
Die grüne WBK erlaubt es Jägern bis zu zwei mehrschüssige Kurzwaffen zu besitzen. Dieses Bedürfnis wird damit begründet, dass diese für den so genannten Fangschuss geeignet sind. Kritisch ist jedoch, dass Jäger in der Regel nicht die nötige Übung im Umgang mit Kurzwaffen haben.
- wer stellt das fest ?
Deshalb wird von vielen Jägern auch im Sinne des Tierschutzes der Repetierer als geeigneter erachtet. Dieser ist auch aus dem Aspekt der allgemeinen Sicherheit weniger bedenklich, da dieser ein Einzellader ist.
- Definition Einzellader faktisch falsch
Ohne das Engagement der Jäger im Freistaat könnte man den Natur- und Tierschutz in unseren Wäldern niemals mit jener hohen Sorgfalt betreiben wie dies in Bayern geschieht.
Das Gewehr des Jägers ist ein Werkzeug um den Wildbestand zu regulieren und so unsere Natur zu schützen. Fraglich ist jedoch wie hoch die Anzahl der Gewehre pro Jäger sein muss. 4 Gewehre sollten ausreichend sein um das Bedürfnis nach der geeignetsten Langwaffe für die jeweilige Art der Verwendung zu decken.
- Die Anzahl der Waffen stellen bei ordnungsgemäßer Verwahrung i. R. der aktuellen Rechtslage wohl wirklich kein Problem dar !
Illegale Waffen
- endlich geht's an den Kern des Problems (wohl zu früh gefreut)
Waffenpfand
Circa zwei Drittel der Waffen in Deutschland sind illegale Waffen. Sie stellen eine enorme Gefahrenquelle dar, denn der Staat hat keinerlei Kontrolle über sie. Um die Gefahr einzudämmen wäre eine regelmäßige, befristete Amnestie förderlich, welche die straffreie Abgabe der illegalen Waffen ermöglicht.
- ich kann's kaum noch glauben
In der Vergangenheit wurde diese Maßnahme bereits des Öfteren durchgeführt, jedoch mit mäßigem Erfolg, da zwar illegale Waffen und verbotene Gegenstände abgegeben wurden, aber hauptsächlich Waffen mit geringem Gefahrenpotenzial.
- Endlich mal auf den Punkt gebracht: überwiegend wurde Schrott, teilweise verbotene Gegenstände und sogar "freie" Waffen abgegeben, das Ganze dann aber als großer Erfolg der Waffenamnestie verbreitet
Um auch großkalibrige Waffen freiwillig von ihren illegalen Besitzern zu bekommen müsste zusätzlich ein pekuniärer Anreiz geschaffen werden. Mit der Einführung eines Waffenpfandes mit einem Wert wie auf dem legalen Markt wäre es möglich, die illegalen Besitzer durch die Straffreiheit zur Abgabe zu bewegen, obwohl der Preis für jene Waffen auf dem illegalen Markt um ein Vielfaches höher ist. Somit ist das Waffenpfand in dieser Relation nicht als Belohnung illegalen Handelns zu sehen, sondern als einzig praktikables Mittel.
- einfach nicht zu glauben, jeder Kommentar überflüssig
Allen Mitgliedern zur gefälligen Weiterbearbeitung/Ergänzung.
Mir bleibt langsam die Spucke weg.