DHL - Lauf weg

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@Jaegerberle

Abseits vom Waffenrecht (den Verlust hast Du ja schon gemeldet) zu den zivilrechtlichen Aspekten:

Du solltest prüfen, ob Du gegenüber dem -gewerblichen- Verkäufer Deinen Rücktrit vom Kaufvertrag (Frist normal 14 Tage) gemäß Fernabsatzgesetz erklärst.

Damit würdest Du dich jedenfalls problemlos schadlos halten können.

Gruß,

frogger
 
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Also für meine Begriffe hat der Verkäufer der Waffe den Vertrag (Lieferung der kompletten Waffe) - bisher - nicht erfüllt. Der Trötstarter spricht von einem Waffenhändler, deshalb gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen gewerblichen Händler handelt. Bei Geschäften zwischen Gewerblichen und Privatkäufer haftet soweit ich weiß der gewerbliche Händler für den Versand, also bis zur Übergabe durch den - hier - Paketboten. Da der Verlust wohl glaubhaft auf dem Versandweg passiert ist, hat der Händler zumindest zivilrechtlich gegenüber dem Käufer dafür die Haftung. Ob der Händler dann den entstandenen Schaden bei DHL geltend macht oder was weiß ich, kann dem Käufer egal sein, da er nur einen Vertrag mit dem Händler geschlossen hat. Da die Waffe - bzw. die Reste davon - ohne den Lauf nicht brauchbar ist, müsste der Händler einen entsprechenden Ersatzlauf liefern oder die Waffe zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

Waffenrechtlich interessant fände ich die Frage nach den weiteren Pflichten für den Käufer, die sich aus der Tatsache des Erwerbs von wesentlichen Teilen einer Waffe ergeben. Für diese läuft für den unglücklichen Käufer jetzt die Frist zur Eintragung. Da ich DHL kenne, gehe ich nicht davon aus, dass der Lauf innerhalb der 14-Tages-Frist noch auftaucht. Die Frage wäre jetzt, wie interessant eine (gebührenpflichtige) Eintragung einer unvollständigen Waffe für den Trötstarter ist, wenn noch nicht klar ist, ob diese je wieder komplettiert werden kann oder ob nicht rückabgewickelt wird. Wer trägt die Kosten? Definitiv hat der Käufer diese Umstände jedenfalls nicht zu vertreten. Die restlichen Waffenteile wieder zurück an den Händler schicken wäre vielleicht eine Möglichkeit, der ggf. unnötigen Ein-und wieder Austragung bei Rückabwicklung zu entgehen. Ich würde das gleich mal mit dem Händler und der Waffenbehörde abklären.

Im Übrigen würde ich auf das Wiederauftauchen des Laufs keine so große Hoffnung setzen. Wenn der tatsächlich aus dem Paket gefallen ist - womöglich noch aus einer gewissen Höhe - und auf irgendeinen Betonboden geknallt ist (mit der Mündung/Laufgewinde/Laufhaken, etc.) würde ich den auch nicht mehr haben wollen.

Wie immer just my 2Cents
Frettie

Edit sagt: frogger war schneller :D !
 
A

anonym

Guest
solmspruefung schrieb:
Schade, mit dem Bier wirds nix, denn DHL schließt den Waffentransport nur für internationale Transaktionen aus.
Auf ein persönliches Kennenlernen würde ich mich trotzdem freuen. Da brauchts auch nicht bei 2 Bier zu bleiben. :D

Dann trinken wir eben 3, aber kaum mehr, sonst sagen sie noch, daß die Jäger saufen :)
 
M

Muffelschütz

Guest
frogger schrieb:
@Jaegerberle

Abseits vom Waffenrecht (den Verlust hast Du ja schon gemeldet) zu den zivilrechtlichen Aspekten:

Du solltest prüfen, ob Du gegenüber dem -gewerblichen- Verkäufer Deinen Rücktrit vom Kaufvertrag (Frist normal 14 Tage) gemäß Fernabsatzgesetz erklärst.

Damit würdest Du dich jedenfalls problemlos schadlos halten können.

Gruß,

frogger

Das Zauberwort heist zivilrechtlich Gefahrübergang bei einer Schickschuld( § 270 Abs. I BGB)

Variante 1-> der Verkäufer ist Privatperson:

Gefahrübergang für den Fall des zufälligen Untergangs auf den Käufer mit Übergabe der Sache an die Transportperson
-> Danach würde der Kaufpreisanspruch bestehen bleiben siehe § 447 Abs. I BGB

Variante 2 -> Verkäufer ist Unternehmer

Ausnahme von obiger Regel (§ 474 II BGB)
--> dann Rücktrittsmöglichkeit bzw Widerruf


WH
Muffelschütz
 
A

anonym

Guest
Es kommt m.M.n. drauf an, ob der Händler selbst im eigenen Namen als solcher aufgetreten ist oder als Vertreter für jemanden oder ob er nur als Bote die jeweiligen WE "befördert" hat. Da würd ich mich nicht soooo sehr auf die SV-Angabe verlassen. Froggers Einwand mit dem Fernabsatzgesetz steht da ja auch noch im Raum.
 
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So dann will ich mal wieder schreiben. Also zu dem ganze. Quatsch mit Waffe darf nicht per DHL versendet werden. Habe bei DHl gefragt das ist per express und eigenhändig erlaubt.

Dann zu meinem Fall. Ist soweit alles gemeldet Behörden etc. Muss in den nächsten Tagen der Polizei über den Verbleib des Laufes Bescheid geben. Verlust oder wieder aufgetaucht. DHl ist stinkig weil die Polizei mit in der Sache steckt und die somit unter Druck stehen das Ding zu finden. Zurückschicken und Geld zurück geht auch nicht weil die jetzt Kaufvertrag und alles haben also die Polizei. Karton ohne Inhalt hat DHL für die Gutachter und ich werde jetzt mal abwarten wie es weitergeht wollte zum nächsten Vollmond gerne alles unter Dach und fach haben wenn das klappt;-)
 
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Zum zurückschicken und Geld wiederbekommen.. Wenn der Händler die Waffe ausgetragen hat, ich schicke diese zurück hat er ja bei egun den Kaufvertrag von mir. Ich kenne den Händler ja nicht aber was wenn die Waffe auf einmal auf dem Rückweg verschwindet? Dann bin ich doch dran weil ich eine Waffe erworben habe und die dann verschwunden ist. das Risiko will ich nicht eingehen!
 
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Ja sicher, habe aber keine Lust auf noch mehr Ärger. Will meinen Lauf jetzt einfach haben und gut ist
 
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Karton ohne Inhalt hat DHL für die Gutachter und ich werde jetzt mal abwarten wie es weitergeht wollte zum nächsten Vollmond gerne alles unter Dach und fach haben wenn das klappt;-)
Beim mal Abwarten aber nicht vergessen, dass du spätestens 14 Tage nach Erwerb (= Tag an dem du das Paket mit den restlichen Teilen der Waffe angenommen hast) die Waffe oder die Teile davon eintragen lassen musst. Oder hast du das schon gemacht?
 
A

anonym

Guest
Frettierer schrieb:
Karton ohne Inhalt hat DHL für die Gutachter und ich werde jetzt mal abwarten wie es weitergeht wollte zum nächsten Vollmond gerne alles unter Dach und fach haben wenn das klappt;-)
Beim mal Abwarten aber nicht vergessen, dass du spätestens 14 Tage nach Erwerb (= Tag an dem du das Paket mit den restlichen Teilen der Waffe angenommen hast) die Waffe oder die Teile davon eintragen lassen musst. Oder hast du das schon gemacht?

Mensch Meier, macht es doch nicht noch komplizierter. Der soll den Rest einfach zurückschicken, selbstverständlich gegen Nachweis (Rückschein), vorher die Vorgehensweise mit dem Verkäufer besprechen, oder das, was ich im Anschluß noch darlege, und notfalls im Begleitschreiben eine andere gleichartige und gleichwertige Waffe verlangen, das war doch sein Wunsch gewesen, oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waffe noch nicht lieferbar ist, und im Falle der künftigen Lieferbarkeit einen neuen in Aussicht stellen oder gleich abschließen. Und den Verschluß in Absprache erstmal behalten, bis vielleicht doch noch der Lauf auftaucht, und es wird eben eine vorübergehende Aufbewahrung in Bezug auf das wesentliche Waffenteil draus gemacht, die Waffe bleibt ohnehin erstmal noch in den Büchern des Händlers oder der WBK des Verkäufers. Grund für die Aufbewahrung ist vorhanden, Ende auch absehbar, kann man notfalls definieren, Problem gelöst. Wer da einen Verschluß oder eine Basküle eintragen läßt, den bzw. die er ohnehin nicht braucht, der hat was am Verschluß. :evil:
 
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Ja schon, das meinte ich doch auch (Waffe zurückschicken), aber Jaegerberle scheint ja fest entschlossen, das Ding zu behalten. Eintragen natürlich nur die ganze Waffe. Aber was du sagst müsste er dann wohl doch mit seinem SB bei der Waffenbehörde aushandeln, oder?
 
A

anonym

Guest
Frettierer schrieb:
Ja schon, das meinte ich doch auch (Waffe zurückschicken), aber Jaegerberle scheint ja fest entschlossen, das Ding zu behalten. Eintragen natürlich nur die ganze Waffe. Aber was du sagst müsste er dann wohl doch mit seinem SB bei der Waffenbehörde aushandeln, oder?

Warum ? Die vorübergehende Aufbewahrung ist nach § 12 I WaffG erlaubnisfrei, die geht den SB daher grds. nichts an. Der weiß ja, daß die Waffe nicht angekommen ist und braucht daher nicht darauf zu warten, daß ihm eine WBK über eine Waffe od. ein wesentl. Waffenteil zwecks Eintragung vorgelegt wird. Alles andere hängt vom weiteren Fortgang der Ereignisse ab. Findet sich nichts innerhalb ein, zwei oder meinetwege drei Wochen oder von mir aus 2 Monaten, muß man eben absprechen, wird sich vermutlich auch nichts mehr finden, dann schickt man nach Absprache den Verschluß retour. Oder gleich, wenn der Verkäufer das so will. Zeuge nehmen, der das Verpacken und den Transport zur Post begleitet. Findet sich der Lauf ein, dann ruft man den Verkäufer an und setzt mit ihm den Tag des dauerhaften Überlassens fest, der der Tag ist, an dem der Lauf Jägerberle vom Oberpostmeister oder vom Polizeihausmeister ;-) ausgehändigt wird. Ist doch so einfach.
 
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Hallo,
ich hoffe, der Lauf tauch bald wieder auf!
Mich wuerde interessieren, um was fuer einen Waffentyp es sich handelt.

Gruss und Weihei
 

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