DHL - Lauf weg

A

anonym

Guest
s+w686 schrieb:
1. Wenn die Sendung offensichtlich defekt war, Loch im Karton, hättest du die Sendung nur im beisein des DHL Mitarbeiters öffen dürfen.-Reklamation!
Jetzt hast ein Problem, denn: .... Der Händler ordnungsgemäss versendet hat....Hat er das? Nein. Denn DHL versendet KEINE Waffen.
2. Der Versender ordnungsgemäss die Ware abgeliefert hat. Ja, denn du hast die Ware angenommen.
3. Dir der Lauf feht denn du ja bezahlt hast.
Allerdings ist der Händler als Gewerbetreibender in der Pflicht, Ware Ordnungsgemäss zuversenden.

Bin gespannt wie du aus der Sache rauskommst.

Hier sind einige Grundannahmen falsch, auf die anderen Dinge gehe ich nicht ein.

1. Offensichtlich (im Sinne des Wortes, dafür gibts dieses Wort) defekt war gar nichts, also nochmal über Los gehen und den Eingangssachverhalt richtig lesen.
2. DHL versendet selbstverständlich Waffen. Ungeachtet dessen hat der Händler seine Pflicht mit der Übergabe der Ware beim Versender erfüllt.
3. Na und, gegen einen Pflichtverstoß spricht hier rein gar nichts.
 
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Zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass Du in diesem Fall keine Waffe erworben hast, sondern lediglich wesentliche Teile. Eine Waffe ohne Lauf ist keine Waffe.
Einige verwechseln hier den Erwerb im waffenrechtlichen Sinne mit dem Kauf oder mit was auch immer, aber der Erwerb ist im Waffengesetz ganz eindeutig mit der "Erlangung der tatsächlichen Gewalt" definiert.
Un wenn Du keinen Lauf erhältst dann hast Du Waffenrechtlich auch keinen erworben und kannst somit auch keinen verlieren.

Der Händler, der das Paket aufgegeben hat, hat ein größeres Problem: Er hat eine Waffe im Paket an einen nichtberechtigten (Boten der DHL) übergeben und somit nach dem Waffengesetz eine unerlaubte Überlassung vorgenommen. Das hat strafrechtliche Konsequenzen. Der Verstoß gegen die AGB der DHL hat wohl eher zivilrechtliche Konsequenzen.

Ich würde an Deiner Stelle entspannt auf die Dinge warten die da kommen.
Du hast den Verlust der Polizei und der Behörde gemeldet. Dein Händler hat Sch****e gebaut und Du alles richtig gemacht. Was soll passieren?
Ich würde Deinen Händler aber auffordern, die für dich nutzlosen wesentlichen Waffenteile abzuholen und Dir auf legalem Wege eine Waffe zukommen zu lassen, die der von Dir gekauften (nicht erworbenen im Sinne des WaffG) entspricht.
 
A

anonym

Guest
Ich schrieb es schon einmal: Wenn man rechtlich keine Ahnung hat, dann sollte man hier nicht posten. Hubertus, hilf................
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
@ DWM1915;

Hai, habe ich etwas überlesen? Dachte das DHL Waffen NICHT versendet.


COPI: Stellungnahmen der Versender
◼ „Leider können wir Ihnen hier nicht helfen, da unsere AGBs
den Transport von Waffen ausschließen.“ Claus Korfmacher,
Deutsche Post World Net (DHL)
◼ „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Feuerwaffen vom
Transport bei UPS ausgeschlossen sind.“ Jeannette Lenz,
UPS Kundendienst
◼ „Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz sowie
Pakete, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder
Sachschäden
zu verursachen, (…) sind in unseren AGBs
von einer Beförderung durch den DPD ausgeschlossen.“
Cécile Y. Schreyer, DPD GeoPost Deutschland
◼ „Wir übernehmen die persönliche Zustellung und überzeugen
uns, dass ‚Alfons Müller‘ auch ‚Alfons Müller‘ ist.“
Ralf Luginger, Transimpex, München

Hier NOCHMAL der Link. http://www.vdb-waffen.de/dokumente/pirs ... sporte.pdf
Grüße
 
A

anonym

Guest
s+w686 schrieb:
@ DWM1915;

Hai, habe ich etwas überlesen? Dachte das DHL Waffen NICHT versendet.


COPI: Stellungnahmen der Versender
◼ „Leider können wir Ihnen hier nicht helfen, da unsere AGBs
den Transport von Waffen ausschließen.“ Claus Korfmacher,
Deutsche Post World Net (DHL)
◼ „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Feuerwaffen vom
Transport bei UPS ausgeschlossen sind.“ Jeannette Lenz,
UPS Kundendienst
◼ „Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz sowie
Pakete, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder
Sachschäden
zu verursachen, (…) sind in unseren AGBs
von einer Beförderung durch den DPD ausgeschlossen.“
Cécile Y. Schreyer, DPD GeoPost Deutschland
◼ „Wir übernehmen die persönliche Zustellung und überzeugen
uns, dass ‚Alfons Müller‘ auch ‚Alfons Müller‘ ist.“
Ralf Luginger, Transimpex, München

Hier NOCHMAL der Link. http://www.vdb-waffen.de/dokumente/pirs ... sporte.pdf
Grüße

Du sollst nicht vom Hörensagen auf die Rechtslage schließen. Außerdem gibt es neben Privatkunden auch gewerbliche Kunden, und selbst wenn der Versand ausgeschlossen wäre, hätte das mit dem Waffenrecht und den übrigen Dingen höchstens marginal zu tun.
Hubertushilf irrt auch gewaltig, mehr noch, denn irgendwas hat der Empfänger ja in die Hand bekommen, und wenn es die Verschlußhülse mit Verschluß war. Letzterer steht immerhin der Waffe gleich, für die er bestimmt ist, man hat also eine Waffe in Form ihres Verschlusses erworben, also soooo einfach wie von einigen hier behauptet ist das nicht, und wenn der Händler das Paket einem gewerblichen Transporteur übergeben hat, dazu zählt selbstverständlich auch DHL, dann hat er gegen kein Gesetz der Welt verstossen und seiner Pflicht Genüge getan. Wer einen Anspruch stellt, der müßte dem also erstmal beweisen, daß er das nicht getan hat. Auf den anderen Unsinn gehe ich hier nicht mehr ein. Was der Empfänger tun sollte, das wurde ihm gesagt, im übrigen hilft man sich unter Waffeneigentümern auch ohne rechtliche Verpflichtung, wo man kann, wenn sowas passiert ist. Denn wenn damit was passiert, ist das nicht nur tragisch, es fällt auf den legalen Waffenbesitz zurück.
 
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Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Ok DWM1915

Dann bin ich mal gespannt wie sich die >Sache löst.
 
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27 Nov 2010
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DWM1915 schrieb:
s+w686 schrieb:
@ DWM1915;

Hai, habe ich etwas überlesen? Dachte das DHL Waffen NICHT versendet.


COPI: Stellungnahmen der Versender
◼ „Leider können wir Ihnen hier nicht helfen, da unsere AGBs
den Transport von Waffen ausschließen.“ Claus Korfmacher,
Deutsche Post World Net (DHL)
◼ „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Feuerwaffen vom
Transport bei UPS ausgeschlossen sind.“ Jeannette Lenz,
UPS Kundendienst
◼ „Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz sowie
Pakete, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder
Sachschäden
zu verursachen, (…) sind in unseren AGBs
von einer Beförderung durch den DPD ausgeschlossen.“
Cécile Y. Schreyer, DPD GeoPost Deutschland
◼ „Wir übernehmen die persönliche Zustellung und überzeugen
uns, dass ‚Alfons Müller‘ auch ‚Alfons Müller‘ ist.“
Ralf Luginger, Transimpex, München

Hier NOCHMAL der Link. http://www.vdb-waffen.de/dokumente/pirs ... sporte.pdf
Grüße

Du sollst nicht vom Hörensagen auf die Rechtslage schließen. Außerdem gibt es neben Privatkunden auch gewerbliche Kunden, und selbst wenn der Versand ausgeschlossen wäre, hätte das mit dem Waffenrecht und den übrigen Dingen höchstens marginal zu tun.
Hubertushilf irrt auch gewaltig, mehr noch, denn irgendwas hat der Empfänger ja in die Hand bekommen, und wenn es die Verschlußhülse mit Verschluß war. Letzterer steht immerhin der Waffe gleich, für die er bestimmt ist, man hat also eine Waffe in Form ihres Verschlusses erworben, also soooo einfach wie von einigen hier behauptet ist das nicht, und wenn der Händler das Paket einem gewerblichen Transporteur übergeben hat, dazu zählt selbstverständlich auch DHL, dann hat er gegen kein Gesetz der Welt verstossen und seiner Pflicht Genüge getan. Wer einen Anspruch stellt, der müßte dem also erstmal beweisen, daß er das nicht getan hat. Auf den anderen Unsinn gehe ich hier nicht mehr ein. Was der Empfänger tun sollte, das wurde ihm gesagt, im übrigen hilft man sich unter Waffeneigentümern auch ohne rechtliche Verpflichtung, wo man kann, wenn sowas passiert ist. Denn wenn damit was passiert, ist das nicht nur tragisch, es fällt auf den legalen Waffenbesitz zurück.

Einen Lauf hat er im Sinne des WaffG aber eben nicht erworben. Und um genau den geht es hier, der ist nämlich nicht da.
 
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Guest
s+w686 schrieb:
Ok DWM1915

Dann bin ich mal gespannt wie sich die >Sache löst.

Hab den Pirsch-Artikel mal auf die Schnelle überlesen, da steht nirgends, wo ein evtl. Beförderungsausschluß von DHL für Schußwaffen zu finden ist. Aber selbst wenn das so wäre, hätte man nur gegen die AGB verstossen. Dies wird rechtlich ohne Belang sein, denn durch die Umgehung der AGB hat man ja nicht in Kauf genommen, daß die Waffe verschwindet und man muß auch gewöhnlich nicht damit rechnen, sondern mit ordnungsgemäßer Zustellung. Ein Verstoß gegen irgendwelche Sorgfaltspflichten kann alleine dadurch also kaum vorliegen. Gewerbliche brauchen auch keine waffenrechtliche Erlaubnis, sie sind Berechtigte zur Beförderung von Waffen kraft Gesetzes. Gemeldet wurde das, kann höchstens sein, daß DHL die Zahlung des Wertes oder eines Teiles davon ablehnt, weil angeblich keine Waffen versendet werden dürfen, wie von einigen Damen und Herren da scheinbar behauptet wird, aber das ist eine ganz andere Geschichte. Und es scheint, daß man mit gefährlichen Gegenständen einfach Schußwaffen dort gleichsetzt, ohne daß die explizit verboten wären, aber das wäre ja falsch, denn Metall mit Holz ist per se ohne Beschleunigung nicht gefährlicher als ein Suppentopf.
Wer mir hier den wortwörtlichen Beförderungsausschluß von Waffen für Gewerbliche bei der DHL in deren AGB nachweisen kann, der bekommt ein Bier von mir auf dem nächsten Forumstreffen. Oder 2.
 
A

anonym

Guest
hubertushilf schrieb:
[Einen Lauf hat er im Sinne des WaffG aber eben nicht erworben. Und um genau den geht es hier, der ist nämlich nicht da.

Er hat aber ggf. einen anderen wesentlichen Teil erworben, das fällt auch in seine Sphäre, genau wie das erst auf den 2. Blick teilweise offene Paket, und genau deshalb hat er auch eine Meldung abzugeben, daß der Lauf fehlt, das ergibt sich aus der Differenz des bestellten mit dem gelieferten Gegenstand und ist hier der Sachverhaltsschilderung zu entnehmen, auch wenn er das nicht zu verantworten hat. Auch das kaputte Paket kann nur er belegen, da sitzt der Händler zu weit weg davon. Bei einigen hier würde ich mal die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
 
A

anonym

Guest
DWM1915 schrieb:
Ich schrieb es schon einmal: Wenn man rechtlich keine Ahnung hat, dann sollte man hier nicht posten. Hubertus, hilf................

Ich ergänze um ein "und sich überlegen was man stehen lässt so man denn schon eigene Meinung als Realität abgesondert hat".
Es soll ja auch Leute geben die hier was lesen und dann tatsächlich dran glauben. :roll:

Erlangung der tatsächlichen Gewalt...
Die aber der Verkäufer auch nicht mehr hat... :wink:
Am Ende einigt sich das Königlich Bayrische Forumsgericht noch darauf der Einzige mit einem Problem ist der Nichtberechtigte vom Paketdienst der das Paket angenommen hat und seine Sorgfaltspflicht... von Schloß am Paket gar nicht zu reden...

Wahrlich, da möchte man schon ein "Hubertus hilf :!: " gen Himmel schmettern. :shock:
Aber ganz sicher nicht wegen des Laufs an sich.
 
A

anonym

Guest
gletscherpris schrieb:
Erlangung der tatsächlichen Gewalt...
Die aber der Verkäufer auch nicht mehr hat... :wink:

Na und ? Lies noch einmal § 37 II WaffG. "Sind jemandem Waffen abhanden gekommen...." so hat der zu melden.

Jetzt kann man sich trefflich drüber streiten, wem die Waffe oder der Lauf, der ja auch Waffe ist, abhanden kam. Der Händler hat sie aufgegeben, der hat nicht mehr die tats. Gewalt, hatte sie aber mal, der Empfänger hat den Lauf auch nicht, hat ihn aber auch nie gehabt, aber er hat noch den Rest, der regelmäßig auch nur mit Erlaubnis erworben w3erden kann, der Lauf fehlt aber immer noch, wie wir uns hier an dieser Stelle wieder erinnern. Da er nur die Differenz zwischen dem hat, was bestellt wurde und zwischen dem, was ankam, ist auch ihm etwas abhanden gekommen, niemand weiß ja, wo das Teil verschwunden ist. Das Abhandenkommen kann der Händler ohne Mitwirkung des Empfängers auch nicht alleine feststellen, der Empfänger kann aber sehr wohl einiges zum Sachverhalt beitragen (Fotos etc.,), Meldung über Beschädigung bei der DHL, und über das Spurenbild Auskunft geben. Beide zusammen stellen also gemeinsam fest, daß eine Waffe abhanden kam, die noch nicht in den Unterlagen des Empfängers auftaucht und da ohne Lauf auch nie auftauchen wird. Beide sind also nach meiner Rechtsauffassung dafür verantwortlich, Meldung bei ihrer jeweils zuständigen Behörde zu machen. Wer den Sachverhalt dort verwaltet wird durch behördenseitiges Einvernehmen geregelt, da brauchen wir uns keine Sorgen zu machen. Und Du auch nicht, wer jetzt was zu tun hat. Was soll also die Erbsenzählerei hier..........
 
A

anonym

Guest
Eben. Meine Rede. :wink:
Beide haben zu melden.

Und wer nun zum Zeitpunkt des Abhandenkommens die tatsächliche Gewalt i. S. d. Waffenrechts gehabt haben mag: Mit Verlaub, ich bleib dabei. Ein selten großer Kaas damit im Rahmen dieses Threads um sich zu werfen. :roll:

Ich les das hier noch mal dass einer schreibt es habe ihm den Lauf zerrissen und dann ein Kniebohrer aufsteht und zu bedenken gibt er habe ja wohl keine waffenrechtliche Erlaubnis seine Waffe selber unbrauchbar zu machen. :twisted:
 
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Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Ok, ich war der Meinung das DHL Waffen nicht versendet. Jetzt weiß ich es besser. (National) Danke.
 
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DWM1915 schrieb:
Wer mir hier den wortwörtlichen Beförderungsausschluß von Waffen für Gewerbliche bei der DHL in deren AGB nachweisen kann, der bekommt ein Bier von mir auf dem nächsten Forumstreffen. Oder 2.

Habe mir gerade mal aus Langeweile die AGB "DHL Paket/Express national" und "DHL Versandbedingungen" durchgelesen. Dort gibt es nirgendwo einen HInweis darauf, dass Waffen vom Versand ausgeschlossen sind.
 
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DWM1915 schrieb:
[Wer mir hier den wortwörtlichen Beförderungsausschluß von Waffen für Gewerbliche bei der DHL in deren AGB nachweisen kann, der bekommt ein Bier von mir auf dem nächsten Forumstreffen. Oder 2.

Schade, mit dem Bier wirds nix, denn DHL schließt den Waffentransport nur für internationale Transaktionen aus.
Auf ein persönliches Kennenlernen würde ich mich trotzdem freuen. Da brauchts auch nicht bei 2 Bier zu bleiben. :D
 

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