@Jaegerberle
Abseits vom Waffenrecht (den Verlust hast Du ja schon gemeldet) zu den zivilrechtlichen Aspekten:
Du solltest prüfen, ob Du gegenüber dem -gewerblichen- Verkäufer Deinen Rücktrit vom Kaufvertrag (Frist normal 14 Tage) gemäß Fernabsatzgesetz erklärst.
Damit würdest Du dich jedenfalls problemlos schadlos halten können.
Gruß,
frogger
Abseits vom Waffenrecht (den Verlust hast Du ja schon gemeldet) zu den zivilrechtlichen Aspekten:
Du solltest prüfen, ob Du gegenüber dem -gewerblichen- Verkäufer Deinen Rücktrit vom Kaufvertrag (Frist normal 14 Tage) gemäß Fernabsatzgesetz erklärst.
Damit würdest Du dich jedenfalls problemlos schadlos halten können.
Gruß,
frogger