Der richtige Fangschuß

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und hat auch juristischen Konsequenzen zu fürchten,der entweder das Tierleid nicht unverzüglich beendet,oder mit ungeigneten Mitteln gar verlängert....

Falsch, du bist bei Unfallwild zu überhaupt nichts verpflichtet.
So lange du dir das Stück nicht aneignest ist es herrenlos.
Die Polizei ist da der Absender. Niemand sonst.

Du darfst und du kannst, aber du musst nicht.

Wenn du so ein schlechter Pistolenschütze bist solltest du das Teil aber zu Hause lassen. :32:

ist viel Text, aber lohnt sich!

Jo, zwei Anwälte äußern, sicher sogar fundiert, ihre Meinung.

Interessant wäre wie ein Richter das dann beurteilt wenn es zu einem Verfahren kommt.
 
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cast schrieb:
und hat auch juristischen Konsequenzen zu fürchten,der entweder das Tierleid nicht unverzüglich beendet,oder mit ungeigneten Mitteln gar verlängert....

Falsch, du bist bei Unfallwild zu überhaupt nichts verpflichtet.
So lange du dir das Stück nicht aneignest ist es herrenlos.
Die Polizei ist da der Absender. Niemand sonst.

Du darfst und du kannst, aber du musst nicht..


Das mag formaljuristisch stimmen,Fakt ist jedoch,daß ,wenn Du Dich umdrehst und nach Hause fährst nicht nur Jagd und Jäger in der Öffentlichkeit durch den Kakao gezogen würden und ein erheblicher Imageschaden entstehen würde.Sondern daß man Dir auch ans Bein pinkeln könnte ,weil Du das leidende Tier nicht unverzüglich erlöst hast,obwohl Du die Fähigkeit,die Mittel und das Recht dazu hattest.


Ich bin außerdem der Meinung,daß als JAB die moralische Verpflichtung besteht angefahrenes Wild schnellstmöglich zu erlösen.....und mit dieser Meinung steh ich sicher nicht allein da.


cast schrieb:
Wenn du so ein schlechter Pistolenschütze bist solltest du das Teil aber zu Hause lassen. :32:.


Mach ich ohnehin,aber hören ,daß sowas passiert, tut man sowas nicht gerade selten..... :16:


cast schrieb:
ist viel Text, aber lohnt sich!

Jo, zwei Anwälte äußern, sicher sogar fundiert, ihre Meinung.

Interessant wäre wie ein Richter das dann beurteilt wenn es zu einem Verfahren kommt.


Wenn der Richter noch so verbohrt sein sollte,ist doch anzunehmen,daß er zuförderst den Tierschutz in Erwägung zieht.Und dieser ist mM nach absolut vorrangig in dieser Situation,dagegen muß und wird das Schrotverbot auf Schalenwild zurückstehen.
 
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Das mag formaljuristisch stimmen,Fakt ist jedoch,daß ,wenn Du Dich umdrehst und nach Hause fährst nicht nur Jagd und Jäger in der Öffentlichkeit durch den Kakao gezogen würden und ein erheblicher Imageschaden entstehen würde.

Sorry, aber das wäre auch dämlich. Hinfahren, nix machen, wieder heimfahren. :21:

Wer kommt denn auf so etwas?

Ich bin außerdem der Meinung,daß als JAB die moralische Verpflichtung besteht angefahrenes Wild schnellstmöglich zu erlösen.....und mit dieser Meinung steh ich sicher nicht allein da.

Jo, aber so wie es sich gehört. Schnell und sauber. Genickschuss, fertig.

Mach ich ohnehin,aber hören ,daß sowas passiert, tut man sowas nicht gerade selten.....

Auf hörensagen gebe ich nix.
 
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Naja,Hörensagen ist es aber nicht,wenn Dir der Jäger dem das passiert ist das selbst erzählt..... :26:

Wenn schon formaljuristisch,dann richtig......... :26:

Genickschuß: schön,wenns so immobil ist,daß man nah genug rankommt,daß kein Bewuchs dazwischen ist,und daß die Gefahr des Abprallers nicht gegeben ist,ist dagegen ja auch wirklich garnichts einzuwenden...........

schlecht jedoch,wenns mal anders ist,das Reh noch hochzuwerden versucht,oder sogar noch schafft aufzurumpeln und ein paar Fluchten zu machen.......... :19:


Aber: nimm Du ruhig Deine rehwildtaugliche Büchse,oder Deine fangschußtaugliche KW .Ich nehm für solche Fälle auch das jeweils wirksamste ,greifbare Werzeug...........
 
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@ Cast du bist auf bayerisch gesagt "ein Hosenbisler"

das du als Jagdscheininhaber und erfahrener forist hier überhaupt sowas sagen magst wie man rehwild "fachmännisch" erlöst. Pfui deife sag ich .
Unfallwild gehört auf den schnellstmöglichen weg von ihrem leid erlöst am besten noch fachmännisch aber wenn nicht anderes zur verfügung steht ist es eben der schraubenschlüssel und wenn ich von der treibjagd heimfahre die flinte.
punkt aus basta du kannst da diskutieren so viel du willst das ist fakt und das ist recht und nicht ob man jetzt mit schrot aufs reh schiessen darf oder nicht. wo kommen wir da hin , vor was hast du den angst !!!!
mir langts schön langsam hier, jeder hat nur noch die hosen voll und schämt sich fast schon das er jäger ist und das jaaaaaaa alles sauber und korrekt abläuft weil die pösen pösen jagdgegner da draussen auf uns warten.
WO bleibt den hier das selbstbewusst sein , ich denke das 98% aller Jäger sauber arbeiten und schwarze schafe wird es immer und überall geben aber jetzt auch noch wegen einem stück unfallwild so dermaßen die hosen voll zu haben, weil es evtl mit schrotschuss auf kurze distance erlöst wird und zwar am schnellsten wegen finde ich absolut übertrieben.

egal was im gesetz steht dafür wird keiner verurteilt !!! und sollte doch einmal irgendwo dafür einer an den haken gezogen werden dann ist sowieso alles zu spät und diese entscheidung nur noch die spitze des eisberges.

fix nochmal !!!
 
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Ich verstehe deine Aufregung, aber die Zeiten haben sich geändert. Was noch vor 10 Jahren niemanden interessiert hat, ist heute einen Aufreger wert.

vor was hast du den angst !!!!

Brauch ich nicht zu haben, ich mach nix verbotenes und Angst ist der falsche Ausdruck.

Man muss sich darüber im klaren sein was man tut, damit man auf etwaige Angriffe reagieren kann.

Die Diskussion hat doch sehr schöne Antworten gebracht, jetzt kann sich jeder selbst heraussuchen was er für richtig hält.
 
A

anonym

Guest
Grundsätzlich ist Ziel, leidendes Wild. so schnell wie möglich, von seinem Leid zu befreien. Bei Unfallwild ist berechtigt, und auch aus Tierschutzgründen, wer die Kenntnisse dazu besitzt. Somit auch ein Metzger !
Bsp:
Fährt dieser an der Unfallstelle vorbei, sieht das leidende Stück Wild, weigert sich zu helfen, kann er angezeigt werden.

Um die ursprüngliche Frage zu beantworten:

Ich gehe zu einem Wildunfall mit vier Dingen: Langes gutes Messer, Kurzwaffe 7,65 PPK m. Speer Hohlmantel und Langwaffe 8x57, Hund.

Bei liegendem Rehwild nutze ich, und das ist am schnellsten und für das Tier am besten, das Messer. Herzstich und Kammer öffnen.
Bei stärkerem an den Platz gebundenen Wild, 7,65 zwischen die Lichter bzw. Schädelrückseite.
Bei Wild das noch auf den Läufen ist, Langwaffe, bzw einmal vorgekommen Hund und anschl. Messer.
Ziel ist aber immer, schnell - ohne langes Zögern, Zuschauer wegschicken, Wild erlösen.

Wild verbleibt immer an der Strasse, verzicht auf Aneignungsrecht, wegen der Jagdsteuer !

In der Summe, in den meisten Fällen, habe ich meist nur das Messer gebraucht. Davon liegt in jedem Fahrzeug eins.
 
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@woidjaga: Ich kann Cast aber durchaus verstehen! Ich erinnere nur an den Schützen, der den verletzten Wolf von seinen Leiden erlöst hat und sich nu vor Gericht verantworten durfte und nicht einmal Recht bekommt. 10 Juristen 10 Meinungen!

Gruß

AccuBond
 
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Beim Wolfabschuß gehen die breitbrüstig den falschen Weg oder den richtigen nicht. Damit hab ich auch schon viel nicht erreicht, obwohl Gradlinigkeit ja eine durchaus positive Charaktereigenschaft sein soll.

Man hätte erreichen müssen, daß die Behörde, die in diesem Bundesland für den Artenschutz zuständig ist, den Abschuß nachträglich genehmigt und im Falle der Weigerung, erst diese Entscheidung anfechten müssen. Das hat so funktioniert und wurde so vorgeführt und exerziert, als ein Polizist einen Wolf erlöst hat. Mit dem Vorliegen einer Genehmigung - auch wenn sie nachträglich erteilt wird - wird der ganze Prozeß hinfällig. Man hätte so auch darauf abstellen können, daß die Genehmigung zu erteilen gewesen wäre und das Amt hätte den schwarzen Peter, sagen zu müssen, daß ein schwerstverletzter Wolf aus artenschutzgründen qualvoll zu sterben hat. Das ist ein ganz anderer Pantoffel, den sich kaum ein Sachgebietsleiter anziehnen wird. Gäb auch einen schönen Bild-Titel: "Dr. Mustermann läßt verletzten Wolf verrecken! - Abschußerlaubnis nicht erteilt". Hier jedoch wird im Prozeß darauf abgestellt, daß der Jäger die Entscheidung zum Abschuß trifft und sich nachträglich zu rechtfertigen oder zu entschuldigen sucht. Da ist das Amt fein raus und wartet ab und muß nicht mal Stellung nehmen.

Daß das alles im Nachinein nur kluggeschissen ist, weiß ich auch. Ich hoffe die Verfassungsbeschwerde hilft dem Wolfthema noch ab und haut den Jäger raus - nicht im Interesse der Jäger - nein - im Interesse der Tiere nicht nur der Wilden.
 
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Fährt dieser an der Unfallstelle vorbei, sieht das leidende Stück Wild, weigert sich zu helfen, kann er angezeigt werden.

Ich glaube das verwechselst du mit unterlassener Hilfeleistung bei Unfällen mit Menschen.....
oder kennst du jemanden der schon einmal wegen so etwas belangt wurde?
 
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AccuBond schrieb:
@woidjaga: Ich kann Cast aber durchaus verstehen! Ich erinnere nur an den Schützen, der den verletzten Wolf von seinen Leiden erlöst hat und sich nu vor Gericht verantworten durfte und nicht einmal Recht bekommt. 10 Juristen 10 Meinungen!

Gruß

AccuBond


tzzzzz gute nacht deutschland !!!

recht haben und recht kriegen sind zwei paar schuhe ok, aber wenn das erlösen eines tieres unter solchen vorraussetzungen als rechtswiedrig dargestellt wird dann ist sinn und unsinn ziemlich nahe beieinander !!!
 

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