Der richtige Fangschuß

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Nur nicht erwischen lassen

BJG § 19. :26:

1) Verboten ist
1.mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen
 
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Na, nun sei mal nicht päpstlicher als der Papst. Im Zweifelsfall dürfte z. B. bei einer akuten (Verkehrs)Gefährdung sich das ganze mit Notstand rechtfertigen lassen.
 
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kingfisher schrieb:
Na, nun sei mal nicht päpstlicher als der Papst. Im Zweifelsfall dürfte z. B. bei einer akuten (Verkehrs)Gefährdung sich das ganze mit Notstand rechtfertigen lassen.

1+

wir haben eine wenig befahrene straße im revier allerdings eine hohe Rehwilddichte, das wir im JJ ca 3-7 wildunfälle mit schalenwild meist Rehwild haben.

Alle stücke Rehwild hab ich ausschliesslich mit der Kaltwaffe abgefangen ist so ne art gartenbeil zienlich scharf, ein schlag damit ins genickt und es führ zum sofortigen verenden des stückes. ist nicht wirklich schön aber eben für umwelt und vorallem gegenüber dem unfallwild mehr als gerechtfertigt.

zum Thema sauen/hochwild hatte ich bisher noch keine praktische erfahrung.
 
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Na, nun sei mal nicht päpstlicher als der Papst. Im Zweifelsfall dürfte z. B. bei einer akuten (Verkehrs)Gefährdung sich das ganze mit Notstand rechtfertigen lassen
.

Das ist aber Gesetz und will man erst gar nicht in die Situation kommen sich rechtfertigen zu müßen, sollte man manches einfach lassen.
Macht das Leben einfacher.

Der betreffende sollte als Polizist mal drüber nachdenken.

Vor 20 jahren war das egal, da hat niemanden interessiert was ich da am Straßenrand mache. Heutzutage dagegen sollte man mit allem rechnen.

und noch mal, man muss überhaupt nicht hinfahren um das Tier zu töten, also kann man auch keinen Notstand rechtfertigen.

Mir ist auch klar, das Rehwild mit Schrot problemlos down macht, aber es ist nun mal verboten.
 
A

anonym

Guest
woidjaga schrieb:
Alle stücke Rehwild hab ich ausschliesslich mit der Kaltwaffe abgefangen ist so ne art gartenbeil zienlich scharf, ein schlag damit ins genickt und es führ zum sofortigen verenden des stückes. ist nicht wirklich schön aber eben für umwelt und vorallem gegenüber dem unfallwild mehr als gerechtfertigt.

Mit dem Beil in's Genick? :11:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
cast schrieb:
...

Der betreffende sollte als Polizist mal drüber nachdenken....
@Cast,
dieser wurde, wie von ihm geschildert, z.B. von einer laufenden Jagd weggerufen (vermutlich als zuständiger JAB in sein Revier?) und hatte eben nur eine Flinte mit Schrot zur Hand.

Ist doch ganz einfach; wenn Polizei vor Ort ist un den Betreffenden zum Fangschuss ermächtigt, sollte alles klar sein.
Da wird´s eher keinen Kläger geben...

Ich habe übrigens genau aus diesem Grund eine Anfrage an unsere Jägerschaft (hierzu wichtig: Körperschaft des öffentlichen Rechtes, autonom) gestellt. Selbst die geschäftsführende Juristin des Hauses konnte / wollte sich zu dieser Frage nicht festlegen (lassen).

(ich erwarte jetzt dazu auch nicht, dass Du Dich hier im öffentlichen Forum offenbahrst ;-) )
 
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cast schrieb:
Nur nicht erwischen lassen

BJG § 19. :26:

1) Verboten ist
1.mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen
Ließ mal hier Unter Zusammenfassung: "Die Tötung muss so belastungsarm wie nur irgend möglich erfolgen, umstehende
Personen müssen sich weitmöglichst entfernen. Auf eine rasche Durchführung ist
besonderer Wert zu legen. Wird die Herbeischaffung eines Gerätes zum Fangschuss
oder zur Betäubung durch einen Zeitverlust erkauft, muss zwischen der Weiterdauer
von Schmerzen und Leiden und der Belastung durch betäubungsloses Entbluten abgewogen
werden."
in diesem fall ist der tierschutz dem BJG übergeordnet und rechtfertigt den einsatz von schrot.
ist der "wagenheber" im §19 eigentlich auch aufgeführt? :26:
 
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in diesem fall ist der tierschutz dem BJG übergeordnet und rechtfertigt den einsatz von schrot.

Nö.

Ich bin Jäger, habe einem Jagdschein und unterstehe dadurch dem Jagdrecht.

Da gibt es einen § 19 der ist eindeutig und GILT. Ende der Debatte.

Alles andere sind Interpretationen von "Experten" und für jeden Experten findest du einen anderen der diesem widerspricht.
Gar nicht erst in die Falle tappen heißt das Motto.

Wer diesen Diskussionen und etwaigen Problemen aus dem Weg gehen will, kümmert sich nicht drum.
Ist nämlich nicht seine Aufgabe, sondern die von Straßenmeisterei und Polizei.

Wer sich verpflichtet fühlt nimmt KW, Büchse oder Messer, das ist nämlich nicht verboten.

Das Leben kann so einfach sein.
 
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cast schrieb:
in diesem fall ist der tierschutz dem BJG übergeordnet und rechtfertigt den einsatz von schrot.
Nö.
Ich bin Jäger, habe einem Jagdschein und unterstehe dadurch dem Jagdrecht.
Bist Du jetzt jagbar? :14:

Jagdrecht ist konkurrierendes Recht und gilt zudem nicht nur für Jäger mit oder ohne Schein oder in eigenen Revieren.
cast schrieb:
Da gibt es einen § 19 der ist eindeutig und GILT. Ende der Debatte.
Und dann GILT zudem das Tierschutzrecht und das Waffenrecht und so Sachen zur Sicherheit im Straßenverkehr. Debatte eröffnet.
cast schrieb:
Wer diesen Diskussionen und etwaigen Problemen aus dem Weg gehen will, kümmert sich nicht drum.
Und tappt dann genau damit in die Falle.
cast schrieb:
Ist nämlich nicht seine Aufgabe, sondern die von Straßenmeisterei und Polizei.
Die Pflicht zur Hege ...?
cast schrieb:
Wer sich verpflichtet fühlt nimmt KW, Büchse oder Messer, das ist nämlich nicht verboten.
Oh Gott das könnte an mehr Plätzen in Deutschland Wilderei darstellen, als es Fläche gibt, auf der es erlaubte Jagdausübung wär.
cast schrieb:
Das Leben kann so einfach sein.
isses aber eben nicht ...
 
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Reden wir immer noch über Fangschuß auf Unfallwild?

Die Pflicht zur Hege ...?

???

Bei Unfallwild???

Noch mal, das ist herrenlos, ich muss es mir nicht aneignen und so lange ich das nicht tue muss ich auch im Straßengraben nix totschießen.
Polizei und Straßenmeisterei. das sind die Adressen, wenn man Problemen aus dem weg gehen will.


und wie leicht Fehlinterpretationen zum Tierschutzrecht nach hinten losgehen könne, der sei an dern Fall des getöteten verletzten Wolfs erinnert.
Tierschutz ? Völlig egal. Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht. Jagdscheinentzug. Ende der Geschichte.
 
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cast schrieb:
Ich bin Jäger, habe einem Jagdschein und unterstehe dadurch dem Jagdrecht
ich schätze du bist deutscher, dann hast du auch einen personalausweis, dann gilt auch das grundgesetz, in welchem der tierschutz als ein staatsziel verankert ist.
cast schrieb:
...Wer diesen Diskussionen und etwaigen Problemen aus dem Weg gehen will, kümmert sich nicht drum.
Ist nämlich nicht seine Aufgabe, sondern die von Straßenmeisterei und Polizei.

Wer sich verpflichtet fühlt nimmt KW, Büchse oder Messer, das ist nämlich nicht verboten.

Das Leben kann so einfach sein.
wegschauen ist natürlich einfach, aber glücklicherweise gibt es leute, die courage haben und handeln. und sollte ich nur eine flinte dabei haben (ja es gibt situationen in welchen ich weder büchse noch messer mitführe), würde ich damit den fangschuss antragen, um einem "wildtier" leiden zu ersparen. das gehört für mich zur weidgerechtigkeit!!!

gibt es eigentlich einen präzedenzfall, in welchem ein jäger verurteilt wurde, der ohne eine andere zur verfügung stehenden waffe, einen rauhen fangschuss auf schalenwild abgegeben hat???
 
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:21:

Warum so kompliziert?

Mir ist doch völlig gleichgültig was du oder ein anderer treibt.

Nur muss man nicht alles posten, vorallem dann nicht, wenn es verboten ist.

Die Klimmzüge mit dem Tierschutz sind doch nur an der Haaren herbeigezogene Rechtfertigungsgründe, für eigentlich verbotenes.
Um den eventuellen Problemen aus dem Weg zu gehen, laß das mit Schrot.

Wenn niemand dabei ist mach was du willst, aber poste es nicht auch noch.

Zu deiner Beruhigung, ich fahre raus und erledige was notwendig meist mit der Pistole. So wie die meisten.


in welchem der tierschutz als ein staatsziel verankert ist.

und trotzdem darf ich keine verletzten Wolf totschießen oder mit Schrot auf Schalenwild, egal zu welchem Zweck.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
cast schrieb:
:21:
.....
und trotzdem darf ich keine verletzten Wolf totschießen oder mit Schrot auf Schalenwild, egal zu welchem Zweck.
vielleicht liegt es aber auch nur daran, dass der Wolf eben zu einer streng geschützten Art und keinesfalls zu bejagbarem Wild gezählt wird :14:
 
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vielleicht liegt es aber auch nur daran, dass der Wolf eben zu einer streng geschützten Art und keinesfalls zu bejagbarem Wild gezählt wird

Ah so, der darf ruhig schön langsam verrecken, obwohl doch Tierschutz Staatsziel ist....

Deswegen,
Tierschutz und Verbote im Jagdrecht passen manchmal nicht zusammen und bevor ich ein Verfahren am Hals habe, lasse ich das mit Schrot.
Denn eins ist sicher.
Das Verbot von Schrot steht in einem Gesetz.
Tierschutz und ein verletztes Tier töten und dabei Mittel anwenden die verboten sind, weil der Tierschutz höher angesiedelt wird steht nirgendwo deutlich drin.
Nur sinngemäß und um das dann aus der Welt zu schaffen, wenn es zur Anzeige kommt, dazu bedarf es Gerichtsurteilen und das will ich mir nicht antun.
 

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