OberförsterVS schrieb:Am besten wie im "Schlachthof": erster Schuss aus KW mit angemessenem Kaliber in den Kopf, zweiter Schuss Kammer.
kingfisher schrieb:Na, nun sei mal nicht päpstlicher als der Papst. Im Zweifelsfall dürfte z. B. bei einer akuten (Verkehrs)Gefährdung sich das ganze mit Notstand rechtfertigen lassen.
.Na, nun sei mal nicht päpstlicher als der Papst. Im Zweifelsfall dürfte z. B. bei einer akuten (Verkehrs)Gefährdung sich das ganze mit Notstand rechtfertigen lassen
woidjaga schrieb:Alle stücke Rehwild hab ich ausschliesslich mit der Kaltwaffe abgefangen ist so ne art gartenbeil zienlich scharf, ein schlag damit ins genickt und es führ zum sofortigen verenden des stückes. ist nicht wirklich schön aber eben für umwelt und vorallem gegenüber dem unfallwild mehr als gerechtfertigt.
@Cast,cast schrieb:...
Der betreffende sollte als Polizist mal drüber nachdenken....
Ließ mal hier Unter Zusammenfassung: "Die Tötung muss so belastungsarm wie nur irgend möglich erfolgen, umstehendecast schrieb:Nur nicht erwischen lassen
BJG § 19. :26:
1) Verboten ist
1.mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen
in diesem fall ist der tierschutz dem BJG übergeordnet und rechtfertigt den einsatz von schrot.
Bist Du jetzt jagbar? :14:cast schrieb:Nö.in diesem fall ist der tierschutz dem BJG übergeordnet und rechtfertigt den einsatz von schrot.
Ich bin Jäger, habe einem Jagdschein und unterstehe dadurch dem Jagdrecht.
Und dann GILT zudem das Tierschutzrecht und das Waffenrecht und so Sachen zur Sicherheit im Straßenverkehr. Debatte eröffnet.cast schrieb:Da gibt es einen § 19 der ist eindeutig und GILT. Ende der Debatte.
Und tappt dann genau damit in die Falle.cast schrieb:Wer diesen Diskussionen und etwaigen Problemen aus dem Weg gehen will, kümmert sich nicht drum.
Die Pflicht zur Hege ...?cast schrieb:Ist nämlich nicht seine Aufgabe, sondern die von Straßenmeisterei und Polizei.
Oh Gott das könnte an mehr Plätzen in Deutschland Wilderei darstellen, als es Fläche gibt, auf der es erlaubte Jagdausübung wär.cast schrieb:Wer sich verpflichtet fühlt nimmt KW, Büchse oder Messer, das ist nämlich nicht verboten.
isses aber eben nicht ...cast schrieb:Das Leben kann so einfach sein.
Die Pflicht zur Hege ...?
ich schätze du bist deutscher, dann hast du auch einen personalausweis, dann gilt auch das grundgesetz, in welchem der tierschutz als ein staatsziel verankert ist.cast schrieb:Ich bin Jäger, habe einem Jagdschein und unterstehe dadurch dem Jagdrecht
wegschauen ist natürlich einfach, aber glücklicherweise gibt es leute, die courage haben und handeln. und sollte ich nur eine flinte dabei haben (ja es gibt situationen in welchen ich weder büchse noch messer mitführe), würde ich damit den fangschuss antragen, um einem "wildtier" leiden zu ersparen. das gehört für mich zur weidgerechtigkeit!!!cast schrieb:...Wer diesen Diskussionen und etwaigen Problemen aus dem Weg gehen will, kümmert sich nicht drum.
Ist nämlich nicht seine Aufgabe, sondern die von Straßenmeisterei und Polizei.
Wer sich verpflichtet fühlt nimmt KW, Büchse oder Messer, das ist nämlich nicht verboten.
Das Leben kann so einfach sein.
in welchem der tierschutz als ein staatsziel verankert ist.
vielleicht liegt es aber auch nur daran, dass der Wolf eben zu einer streng geschützten Art und keinesfalls zu bejagbarem Wild gezählt wird :14:cast schrieb::21:
.....
und trotzdem darf ich keine verletzten Wolf totschießen oder mit Schrot auf Schalenwild, egal zu welchem Zweck.
vielleicht liegt es aber auch nur daran, dass der Wolf eben zu einer streng geschützten Art und keinesfalls zu bejagbarem Wild gezählt wird