Der richtige Fangschuß

G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
cast schrieb:
vielleicht liegt es aber auch nur daran, dass der Wolf eben zu einer streng geschützten Art und keinesfalls zu bejagbarem Wild gezählt wird

Ah so, der darf ruhig schön langsam verrecken, obwohl doch Tierschutz Staatsziel ist....
....
nein, @cast,
aus meiner Sicht keinesfalls.

Aber so lange die Oberen an der Gesetzeslage nichts ändern, kann man da schwerlich etwas tun.
Abgesehen davon, wie oft kommt einem ein schwer verletzter Wolf vor?

Mithin wird auch der Gesetzgeber keinen sofortigen Handlungsbedarf sehen.

Genau so gut könnte man da fragen: wo bleibt der deutschlandweite Aufschrei der "Tierschutzverbände"?

Das unlängst abgeurteilte Beispiel Wolf hat doch gezeigt, wer da seine eigenen Interessen vertritt und Positionen zementiert :16:
 
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Es ging mir doch nicht um den speziellen Fall sondern um die Verknüpfung mit dem Tierschutz und dem Jagdrecht.

Wenn es hart auf hart kommt bist du einem Richter ausgeliefert, der von dem was richtig und falsch ist keine Ahnung hat und nur nach dem entscheidet was er für richtig hält und so weit sollte man es nicht kommen lassen, nur wegen einem Stück Fallwild.

Also vergiß Schrot, mach es richtig, und schon weichst du eventuellen Problemen aus.
 
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cast schrieb:
... nur wegen einem Stück Fallwild.
... den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.

Ein Stück Wildes ist immer ein Geschöpf für das wir aus purer Befähigung Verantwortung tragen. Sich im entscheidenden Moment zur Übertretung zu entschließen, mag Diskussionen nach sich ziehen oder gar Verfahren. Es bewahrt aber sowas wie Selbstachtung für die sich nur andere nichts kaufen können. Ein Unfallreh zu erlösen kann durchaus bedeutender sein als einer Ricke das Kitz - hanz gesetzeskonform - wegzuschießen.

Ganz nebenbei sollte mal geklärt werden, was einen Fangschuß zu einem solchen macht. Ist es nicht gerade die Jagdausübung? Übt aber jemand die Jagd aus, der ein Unfallreh tötet? Nach einschlägigen Entscheidungen dürfen bei Nottötungen am Haustier schon geeignete Mittel eingesetzt werden, wenn sie nur zum Erfolge führen. Einschließlich des Weglassens der Betäubung. Wo genau liegt hier also die Kolission?
 
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Hinack schrieb:
cast schrieb:
... nur wegen einem Stück Fallwild.
... den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.

Ein Stück Wildes ist immer ein Geschöpf für das wir aus purer Befähigung Verantwortung tragen. Sich im entscheidenden Moment zur Übertretung zu entschließen, mag Diskussionen nach sich ziehen oder gar Verfahren. Es bewahrt aber sowas wie Selbstachtung für die sich nur andere nichts kaufen können. Ein Unfallreh zu erlösen kann durchaus bedeutender sein als einer Ricke das Kitz - hanz gesetzeskonform - wegzuschießen.

Ganz nebenbei sollte mal geklärt werden, was einen Fangschuß zu einem solchen macht. Ist es nicht gerade die Jagdausübung? Übt aber jemand die Jagd aus, der ein Unfallreh tötet? Nach einschlägigen Entscheidungen dürfen bei Nottötungen am Haustier schon geeignete Mittel eingesetzt werden, wenn sie nur zum Erfolge führen. Einschließlich des Weglassens der Betäubung. Wo genau liegt hier also die Kolission?

ich glaube es gibt menschen, die müssen erst alles in schriftlicher form haben, um für alle zwecke gerüstet zu sein, wenn der böse richter kommt. wahrscheinlich würde er auch eine hilflose oma im gras liegen lassen, weil sie neben einem schild liegt "betreten der rasenfläche verboten" :32:
die kreatur sollte für uns jäger im mittelpunkt stehen, ich werde weiterhin so handeln (wir sind ja immer noch bei dem fall, bei dem der jäger NUR die flinte mit schrot dabei hat und es sich um verletztes WILD im sinne des bjg handelt).
gibt es nun eigentlich einen präzedenzfall? ich höre schon die handschellen rasseln.
 
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Na im Falle des Wolfes wäre dein Mitleid schwer nach hinten losgegangen.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
cast schrieb:
Na im Falle des Wolfes wäre (....) Mitleid schwer nach hinten losgegangen.

Womit wir wieder bei der Unterscheidung im Zweifelsfalle wären?

gipflzipfla schrieb:
....
vielleicht liegt es aber auch nur daran, dass der Wolf eben zu einer streng geschützten Art und keinesfalls zu bejagbarem Wild gezählt wird :14:

@Cast,
es zieht sich ein mächtig roter Faden durch den Thread.. Du willst keinen Fangschuss mit Schrot auf Reh (Schalenwild) abgeben, Andere sehen den Gedanken des Tierschutzes, hier vermeiden von unnötigem Leiden und Schmerz, klar im Vordergrund.

Ich bekenne mich aber auch klar dazu, dass ich einen Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (der kommt mir ohnehin niemals vor :mrgreen: ) nicht abfangen werde oder würde.
Man hat ja gelernt, aus der ganzen Misere.
 
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gipflzipfla schrieb:
cast schrieb:
Na im Falle des Wolfes ...
Womit wir wieder bei der Unterscheidung im Zweifelsfalle wären?
gipflzipfla schrieb:
....vielleicht liegt es aber auch nur daran, dass der Wolf eben zu einer streng geschützten Art und keinesfalls zu bejagbarem Wild gezählt wird :14:
... dass ich einen Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ... nicht abfangen werde oder würde. Man hat ja gelernt, aus der ganzen Misere.
Ja leider und deshalb ist das Ende der Geschichte abzuwarten oder wie (hoffentlich) in Sachsen der Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Und dann gibt es auch noch sowas wie zivilen Ungehorsam.

Wer würde einen kranken Wolf erlösen oder ein Unfallreh mit Schrot, auch wenn ihm Strafe gewiß wäre?
Der Dummkopf und der Idealist!

Ich mag letzteren.
 
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Mit mögen hat das nix zu tun.

Sondern damit, daß wir seit Jahren immer mehr unter Beobachtung durch andere stehen und vorher drüber nachdenken sollten was zu tun ist.
Nicht mehr und nicht weniger.

Dafür sind Foren gut, Anregungen zum nachdenken liefern.
 
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Wens interessiert: In Rheinland- Pfalz ist der Fangschuß auf Schalenwild mit Schrot ausdrücklich erlaubt- das Gesetz wurde diesbezüglich geändert.
 
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Überflüssiges Verbandsbashing in diesem Fall.
Schrot für den Fangschuß auf Schalenwild zu erlauben wurde vom DJV schon vor Jahren gefordert.
 
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Der Fangschuß mit Schrot auf Unfallrehwild ist zweifellos geeignet bis 15m schlagartig zu töten.

Darauf kommts an!!!!

Weder der Pistolenschütze,noch der Kaltwaffenkönner sind in der Lage ein Stück,daß noch halbwegs auf den Läufen ist sicher zu töten.

Auf 2m mag der Pistolenschütze sicher und 100%ig mit dem ersten Schuß tödlich treffen,auf Null Meter auch mit der Kaltwaffe gut abfangen(ich bevorzuge den energischen Stich und Schnitt in die Kammer mit sofortigem Lungenkollaps)

Sobald das reh mobil ist,oder mobil zu werden droht,ist beides nicht ratsam........

Da ist ne gewisse Distanz zum Stück ratsam.

ich meine auch sonst sollte dem Tier die Panik ersparrt bleiben,daß der Mensch unmittelbar an das Tier herantritt.

Was für Schrot statt der Kugel spricht ist : die geringere Gefährdung durch den Schrotschuß,die gefahr von Abprallern ist bei Büchsen und Kurzwaffengeschossen deutlich höher
Dann noch die Möglichkeit bei schlechtem Licht,im Schein der Taschenlampe ausreichend gut zielen zu können......was auch für evtl sich noch davonschleppendes Wild gilt.............


Aus diesen Gründen ist für mich die Frage der richtigen Ausrüstung für Wildunfälle eindeutig geklärt.................
 
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Auch wenn es in RheinlandPfalz tatasächlich erlaubt ist, in Bayern ist es verboten.

Mach was du willst, wenn dich einer anzeigt, der sich auskennt ist das Gejammer groß.
Was du allein im dunklen an der Landstraße treibst ist deine Sache.
 
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cast schrieb:
Auch wenn es in RheinlandPfalz tatasächlich erlaubt ist, in Bayern ist es verboten.

Mach was du willst, wenn dich einer anzeigt, der sich auskennt ist das Gejammer groß.
Was du allein im dunklen an der Landstraße treibst ist deine Sache.


Ob allein auf dunklen Landstrassen,oder coram publico ist wurscht.Wenn ich nix andes dabeihab,hab ich nix anderes dabei,und dann steht für mich der Tierschutz im Vordergrund.........


In dieser Situation kann nur der ganz schlecht dastehen und hat auch juristischen Konsequenzen zu fürchten,der entweder das Tierleid nicht unverzüglich beendet,oder mit ungeigneten Mitteln gar verlängert....


Da fällt mir der Pistolenschütze ebenso ein,der nach einem verschossenem Magazin immer noch keinen letalen Treffer erzielen konnte,wie der "Paragraphenreiter" der sich weigert mit Schrot auf so ein Tier zu schießen.................
 

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