"Der größte Waffenskandal in der Geschichte der Republik"

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....ein Grund, warum ich Vaters Sammlung aus delaborierten Granaten, usw. gleich weiter geben habe. Vater hatte hier eine außergewöhnliche Sammlung. Bis Geschäftsaufgabe hatte er es dort ausgestellt.
Ich hab nur definitiv ersichtliche Exerzierpatronen oder entsprechend nur Hülsen von ein paar Kalibern behalten.
Meine Sorge war schon immer, es kennt sich keiner aus. Am Ende war es einfach "scharf" und Du kannst das Gegenteil nicht beweisen.
Heutzutage besser einfach nix sammeln in der Richtung.
 
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....ein Grund, warum ich Vaters Sammlung aus delaborierten Granaten, usw. gleich weiter geben habe. Vater hatte hier eine außergewöhnliche Sammlung. Bis Geschäftsaufgabe hatte er es dort ausgestellt.
Ich hab nur definitiv ersichtliche Exerzierpatronen oder entsprechend nur Hülsen von ein paar Kalibern behalten.
Meine Sorge war schon immer, es kennt sich keiner aus. Am Ende war es einfach "scharf" und Du kannst das Gegenteil nicht beweisen.
Heutzutage besser einfach nix sammeln in der Richtung.
Er war sich seiner Sache aber ja sicher und es gab nie irgendwelche Probleme. Bis die Sachbearbeiterin wechselte........und dann ging's los. So eine Sammlung gehört hinter Glas und nicht in den Schmelzofen.
 
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🤷
Da hast keine Chance. Was mein Vater nach seinem Tod alles falsch gemacht haben soll.... Aber das Prinzip kenne ich aus unserer geschäftlich Tätigkeit. Sind die Waffenbesitzer verstorben, passt plötzlich nix mehr. Bzw. es wird versucht entsprechend zu diskreditieren.
Ist wohl gut für die Statistik.....
Ich hab dazu einen Brief an den Sachgebietsleiter geschrieben. War dann alles vom Tisch. Der ist aber nun auch durch eine grüne Nachfolgerin ersetzt. Somit....
 
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... den Damen und Herren in unseren Behörden ist langweilig oder wollen sich profilieren.
Daher finden sie Tätigkeitsfelder, die außerhalb ihres Kompetenzbereiches liegen.
Es ist schon ein paar Jahre her, da würde ich von unserer lokalen Behördenleitung
angeschrieben, ich würde die Voraussetzungen eines Waffenhändlers erfüllen.
Das wäre absolut auffällig und sehr ungewöhnlich ... .
Ich sollte mich dazu ausführlich erklären.

Der 'Scheiß' hat mich einen halben Tag gekostet.
Als Erstes habe ich der Dame kommuniziert, dass die Grundvoraussetzung eines Waffenhändlers
wie bei jedem Händler eine gewisse Gewinnerzielungsabsicht ist.
Dann habe ich aufgelistet, warum ich so viele Bewegungen auf meinen WBKs habe.
Der Zeitraum waren ca. 3,5 Jahre.
In dem Zeitraum habe ich z.B. eine Waffe gekauft, verkauft, zurückgekauft und dann austragen
lassen, da vernichtet wurde - easy ersichtliche Vorgänge.
Aber verwaltungstechnisch bedeutet das 4 Bewegungen, keine Waffe im Haus.
Dazu kommen 3 Nachlässe in dem Zeitraum, die ich verwertet habe.
Einmal war es ein Bekannter, dessen Witwe ich helfen wollte und die beiden anderen Male
wollte ich eine Waffe aus dem Bestand und der Erbe hat mich genötigt, den ganzen Bestand
zu erwerben ... . Das summiert sich dann ganz schnell.
Im Endeffekt bleiben aus knapp 50 Bewegungen nur 2 Waffen bei mir.
Ein Blick in das hauseigene System hätte gereicht, um diese Thematik zu klären.
Nein - statt dessen macht man ein Faß auf ... .
 
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... den Damen und Herren in unseren Behörden ist langweilig oder wollen sich profilieren....
Dann habe ich aufgelistet, warum ich so viele Bewegungen auf meinen WBKs habe.
Der Zeitraum waren ca. 3,5 Jahre.....Das summiert sich dann ganz schnell.
Im Endeffekt bleiben aus knapp 50 Bewegungen nur 2 Waffen bei mir.
Ein Blick in das hauseigene System hätte gereicht, um diese Thematik zu klären.
Nein - statt dessen macht man ein Faß auf ... .
Habe es mal eingekürzt. Sollte ich dabei den Sinn entstellt haben, bitte ich um Klarstellung.
Wenn jemand in einem überschaubaren Zeitraum 50 Bewegungen auf den WBK'n hat, würde ich gedanklich auch einen gewerblichen Waffenhandel unterstellen, wenn ich die Einzelheiten und Beweggründe nicht kenne. Wie viele Waffen dann bei Dir bleiben, ist in dem Zusammenhang unerheblich. Beim echten Gewerblichen bleiben auch nur max. 2.
Offensichtlich hat Deine Behörde ja ein Einsehen gehabt, sonst hätten sie Dich wegen Waffenhandel ohne Genehmigung dran gekriegt, das wäre nämlich eine Straftat und da haben sie keinen Ermessensspielraum.
Es wäre angebrachter, den Damen mal eine Schachtel Pralinen zu hinterlassen!
Ich habe auch viel Bewegungen auf meinen WBK'n und den SB offensiv gefragt. Antwort: wer bei Ebay mehr als 10 Verkäufe jährlich hat, bei dem unterstellt das Finanzamt Gewerbe. Nach dieser Faustformel richten wir uns bei Leuten, die häufig Waffen verkaufen. Damit weiß man genau, woran man ist!
 
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Als Erstes habe ich der Dame kommuniziert, dass die Grundvoraussetzung eines Waffenhändlers
wie bei jedem Händler eine gewisse Gewinnerzielungsabsicht ist.
Waffenhandel kann auch ganz ohne Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein. Du hattest bisher Glück. Die Glücksträne könnte enden, wenn der passende Staatsanwalt hier mitliest.
 
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So eine Sammlung gehört hinter Glas und nicht in den Schmelzofen.
Für die Politik und deren Erfüllungsgehilfen ist das irrelevant. Da gibt's nix sammelwürdiges. Es sind Waffen. Fertig.
Man sieht was für ein Bohei mit der Waffensammlung des LKA Sachsen veranstaltet wird. Sicher ist es nicht hilfreich, wenn hier Waffen verschwunden sind. Wird ja beim Bürger ganz anders Maß genommen.
Aber ich persönlich bin froh, wenn es solche staatliche Sammlungen noch gibt. Und nicht alles im Hochofen verschwindet. Bayern hat ja eine ähnliche Sammlung.
Aber das zieht sich wie ein roter Faden durch die Sammlergemeinde. Mit Eckpfeilern wie die Geschichte mit dem Panther in der Garage, Torpedos und einer 8,8.... Ende alles heiße Luft. Viel Zerstörung. Und gebrochene Menschen. Die vor den Trümmern ihres Lebenswerkes stehen. Und immer alles unter dem Deckmantel, die innere Sicherheit ist in Gefahr. Prost Mahlzeit.
 
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Waffenhandel kann auch ganz ohne Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein. Du hattest bisher Glück. Die Glücksträne könnte enden, wenn der passende Staatsanwalt hier mitliest.

Der Ermessensspielraum scheint dabei aber riesig zu sein. Ich war jedenfalls schon wiederholt mit Waffenbesitzern in Kontakt, die alle paar Wochen einen anderen Nachlass übernommen und verkauft haben. Und ich hab auch mal ne interessante Waffe von einem Händler gekauft, der das aber als Privatverkauf abwickelte und diese und eine Menge andere Waffen auf seinen privaten WBKs hatte.
 
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.... sonst hätten sie Dich wegen Waffenhandel ohne Genehmigung dran gekriegt, das wäre nämlich eine Straftat und da haben sie keinen Ermessensspielraum.
Es wäre angebrachter, den Damen mal eine Schachtel Pralinen zu hinterlassen!
Ich habe auch viel Bewegungen auf meinen WBK'n und den SB offensiv gefragt. Antwort: wer bei Ebay mehr als 10 Verkäufe jährlich hat, bei dem unterstellt das Finanzamt Gewerbe. Nach dieser Faustformel richten wir uns bei Leuten, die häufig Waffen verkaufen. Damit weiß man genau, woran man ist!
:unsure: ... wenn das so korrekt wäre, dann würden viele Erben eines alten Jägernachlasses
den Tatbestand eines Waffenhändlers erfüllen. Zumindest geht das ruckzug :cool:
Zwei mal geerbt und schon hat man >40 Bewegungen in den Papieren ... .
 
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:unsure: ... wenn das so korrekt wäre, dann würden viele Erben eines alten Jägernachlasses
den Tatbestand eines Waffenhändlers erfüllen. Zumindest geht das ruckzug :cool:
Zwei mal geerbt und schon hat man >40 Bewegungen in den Papieren ... .
Ich kann nur wiedergeben, wie meine ehemalige Behörde das als Faustformel geregelt hat. Die jetzige Behörde ist da freimütiger.
Im Übrigen ist erben etwas anders als verwerten eines Nachlasses!
 
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Und ich hab auch mal ne interessante Waffe von einem Händler gekauft, der das aber als Privatverkauf abwickelte und diese und eine Menge andere Waffen auf seinen privaten WBKs hatte.
Handelserlaubnis ist Handelserlaubnis und BGB ist BGB. Entweder es ist kein Handel, dann spielt die vorhandene Handelserlaubnis keine Rolle, oder es ist Handel, dann hat er ja die benötigte Erlaubnis.
Der Ermessensspielraum scheint dabei aber riesig zu sein. Ich war jedenfalls schon wiederholt mit Waffenbesitzern in Kontakt, die alle paar Wochen einen anderen Nachlass übernommen und verkauft haben.
Ermessensspielraum, behördliche Ahnungslosigkeit, Vertrauen in eine Behörde die keine Ahnung und keinen Spielraum hat, Mut oder Leichtsinn. Wenn das BKA ermittelt kommt auch der Staatsanwalt und dann sollte man gut und sicher aufgestellt sein. Ich kenne persönlich Betroffene, da ging nicht nur die Zuverlässigkeit verloren.
 
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