... den Damen und Herren in unseren Behörden ist langweilig oder wollen sich profilieren.
Daher finden sie Tätigkeitsfelder, die außerhalb ihres Kompetenzbereiches liegen.
Es ist schon ein paar Jahre her, da würde ich von unserer lokalen Behördenleitung
angeschrieben, ich würde die Voraussetzungen eines Waffenhändlers erfüllen.
Das wäre absolut auffällig und sehr ungewöhnlich ... .
Ich sollte mich dazu ausführlich erklären.
Der 'Scheiß' hat mich einen halben Tag gekostet.
Als Erstes habe ich der Dame kommuniziert, dass die Grundvoraussetzung eines Waffenhändlers
wie bei jedem Händler eine gewisse Gewinnerzielungsabsicht ist.
Dann habe ich aufgelistet, warum ich so viele Bewegungen auf meinen WBKs habe.
Der Zeitraum waren ca. 3,5 Jahre.
In dem Zeitraum habe ich z.B. eine Waffe gekauft, verkauft, zurückgekauft und dann austragen
lassen, da vernichtet wurde - easy ersichtliche Vorgänge.
Aber verwaltungstechnisch bedeutet das 4 Bewegungen, keine Waffe im Haus.
Dazu kommen 3 Nachlässe in dem Zeitraum, die ich verwertet habe.
Einmal war es ein Bekannter, dessen Witwe ich helfen wollte und die beiden anderen Male
wollte ich eine Waffe aus dem Bestand und der Erbe hat mich genötigt, den ganzen Bestand
zu erwerben ... . Das summiert sich dann ganz schnell.
Im Endeffekt bleiben aus knapp 50 Bewegungen nur 2 Waffen bei mir.
Ein Blick in das hauseigene System hätte gereicht, um diese Thematik zu klären.
Nein - statt dessen macht man ein Faß auf ... .