Täter zeigte keine Reue
VECKERHAGEN/ KASSEL. Ein Jahr und sechs Monate blieb die Strafkammer des Landgerichts Kassel mit ihrem gestrigen Urteil unter dem erstinstanzlichen Richterspruch, der für die grauenhafte Bluttat an dem Gottsbürener Jäger Uwe Mensdorf im Reinhardswald eine Haft von elf Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags vorgesehen hatte. Neu aufgerollt werden musste das Verfahren, da der Bundesgerichtshof nicht von einem Totschlag im besonders schweren Fall auszugehen vermochte.
Für den Vorsitzenden Richter der Ersten Strafkammer, Pohl, rückte das neu festzusetzende Strafmaß jedoch in den Hintergrund. Als bedeutsamer sah er die bereits rechtswirksame Einweisung des Angeklagten Lothar M. in eine psychiatrische Klinik an. Und dies, so betonte Pohl gleich mehrmals in seiner Urteilsbegründung, bedeute nach dem augenblicklichen Zustand des Angeklagten lebenslang. Obwohl auch die Erste Strafkammer Lothar M. bescheinigte, unter einer paranoiden Persönlichkeitsstörung zu leiden, wurde im vorliegenden Fall darauf verwiesen, dass ein Mensch aus niederem Anlass und mit besonderer Brutalität getötet worden sei. Es handele sich um eine schockierende Tat, die nicht nur einem Menschen das Leben gekostet habe, sondern auch den Hinterbliebenen großes Leid zufügte.
Straferschwerend wertete der Vorsitzende Richter, dass Lothar M. nach wie vor keine Reue zeige. Ganz im Gegenteil, erklärte der Angeklagte unter lauten Missfallensäußerungen der Zuhörer, unschuldig zu sein und mit alledem nichts zu tun zu haben.
Diesen Umstand griff als Nebenkläger der Rechtsanwalt der Mutter auf. Mildernde Umstände müssten angesichts dieser Einstellung des Angeklagten in den Hintergrund treten. Ganz zu schweigen von den psychischen Belastungen, denen die Angehörigen durch das neuerliche Verfahren ausgesetzt seien.
Die Angehörigen selbst äußerten während der Sitzungspausen immer wieder ihr Unverständnis darüber, dass der Prozess noch einmal aufgerollt werden musste. 50-mal habe Lothar M. mit unglaublicher Brutalität auf den Kopf seines Opfers eingestochen. Wenn das keine besondere Grausamkeit sei, so sagte beispielsweise der Schwiegervater des Opfers, Wolfgang L., dann verstehe das wer wolle.
Die Mutter Uwe Mensdorfs äußerte nach dem Richterspruch nur den Wunsch, dass nun endlich Ruhe einkehre. Lothar M., der unter Einbeziehung anderer Delikte zu einer Gesamtstrafe von 14 Jahren Haft verurteilt wurde, steht allerdings das Recht auf Revision zu.
Aus der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen vom 04.12.03