Combatausbildung

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§23 Abs 2 AWaffV VO


2) Die zuständige Behörde kann Inhabern einer für Kurzwaffen ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 des Waffengesetzes persönlich gefährdet sind, die Teilnahme an Lehrgängen oder Schießübungen der in § 22 genannten Art gestatten.

§ 22 weisst auf das Verbot des kampfmässigen Schießens hin und beschreibt ein wenig das verteidigungsschießen.

§19 des WaffG, wer ist gefährdet?

§ 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von
Schusswaffen durch gefährdete Personen

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten
Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,

1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und

2. dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht
ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung,
Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen


Also, wer kann seine Befürchtung um sein Leben glaubhaft begründen, damit die Behörde eine Gefährdung sieht, die über die üblich hinausgeht?
 
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Soweit ich weiß, muß auch glaubhaft dargelegt werden, das die Schußwaffe das geeignete Mittel ist die Gefahr abzuwenden. Und dieses Darzulegen wird in der Praxis auch schwerfallen.
 
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Soweit ich weiß, muß auch glaubhaft dargelegt werden, das die Schußwaffe das geeignete Mittel ist die Gefahr abzuwenden

§19 Abs1 Satz 2

Aber wie so vieles auf Waffenbehörden hängt es davon ab wie gut du mit deinem Sachbearbeiter kannst und was der dir genehmigt, davon hängt alles ab.
 
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Buschläufer schrieb:
Soweit ich weiß, muß auch glaubhaft dargelegt werden, das die Schußwaffe das geeignete Mittel ist die Gefahr abzuwenden. Und dieses Darzulegen wird in der Praxis auch schwerfallen.

Da kommt sicher wie bei der Notwehr die Frage der Verhältnismäßigkeit auf und damit hat man wieder eine wunderbare Grauzone.

Um effektiv einen gegenwärtigen Angriff abzuwehren, kommt praktisch gesehen nur die Waffe in Frage, wenn man nicht gerade Kampfsportler ist. Nur dürften Sachbearbeiter und Richter das sicherlich nicht einsehen.
 
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uihhh,

wenn du das hinbekommst auch im kleinen Kreis bin ich gern dabei :wink:

Mir ging es in der Fragestellung eigentlich um eins.

Ich als Ottonormaljäger habe eine Kurzwaffe die ich auch wenns aufs Schwarzwild geht immer am Mann hab. Ich führe einen S&W 686 6` in 357Mag.

Die Waffe habe ich bisher nur auf dem Stand benützt und bekomme damit auch relativ gute Ergebnisse hin. Habe aber mit der Waffe noch nicht wirklich viel geschossen. Würde schätzen max 150 Schuss.

Mir ging es darum etwas Praktisches Wissen mit einzubauen. Zwar gut wenn ich auf 25 Meter den Bierdeckel treffen kann und das war schon schwer genug bis der Finger exakt das tat was ich wollte aber eine Situation z.B. annehmende Sau o.ä. zu trainieren wäre halt deutlich besser.

Auch war es mir nicht möglich auf andere Entfernungen die Waffe zu testen.
OK hab schon mal auf 5 Meter im Revier auf einen Baumstamm geschossen aber Übung ist das auch keine.

Wenn die die Räumlichkeiten bekommst um zu üben wäre ich gerne dabei.
Klär vorher auch unbedingt welche Mun zugelassen ist. Habe schon Stände erlebt in der aus der 357 nur die .38 SWC erlaubt war.

Meld dich einfach wenn du ein paar Leute zusammen hast. Die meisten von uns werden eh bis Mai wohl etwas mehr Zeit haben. :oops:
 
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Schlawiener schrieb:
uihhh,

wenn du das hinbekommst auch im kleinen Kreis bin ich gern dabei :wink:

Mir ging es in der Fragestellung eigentlich um eins.

Ich als Ottonormaljäger habe eine Kurzwaffe die ich auch wenns aufs Schwarzwild geht immer am Mann hab. Ich führe einen S&W 686 6` in 357Mag.

Die Waffe habe ich bisher nur auf dem Stand benützt und bekomme damit auch relativ gute Ergebnisse hin. Habe aber mit der Waffe noch nicht wirklich viel geschossen. Würde schätzen max 150 Schuss.

Mir ging es darum etwas Praktisches Wissen mit einzubauen. Zwar gut wenn ich auf 25 Meter den Bierdeckel treffen kann und das war schon schwer genug bis der Finger exakt das tat was ich wollte aber eine Situation z.B. annehmende Sau o.ä. zu trainieren wäre halt deutlich besser.

Auch war es mir nicht möglich auf andere Entfernungen die Waffe zu testen.
OK hab schon mal auf 5 Meter im Revier auf einen Baumstamm geschossen aber Übung ist das auch keine.

Wenn die die Räumlichkeiten bekommst um zu üben wäre ich gerne dabei.
Klär vorher auch unbedingt welche Mun zugelassen ist. Habe schon Stände erlebt in der aus der 357 nur die .38 SWC erlaubt war.

Meld dich einfach wenn du ein paar Leute zusammen hast. Die meisten von uns werden eh bis Mai wohl etwas mehr Zeit haben. :oops:

wie gesagt ... stand selbst ist keine problem, jedoch sind die in der regel gut voll. heißt, daß die "guten termine" i.d.r. schon auf monate im voraus verbucht sind. somit müßte man eben in lücken springen, die dann ggf. auch mal unter der woche tagsüber sein könnten.

bezüglich muni mußt du dir keinen kopf machen, denn dort gibts keine vorgaben.

wesentlicher sehe ich, was die behörde an szenarien für den jagdgebrauch freigibt. versicherung haben wir ja alle über unseren jagdschein.

meine vorstellung wäre das ziehen aus dem halfter, dazu dann gleichzeitig ausweichen, unterstütze schießtechniken u.s.w.

dabei wären bisher:

schlawiener
geradezugrepetierer
uihhh
 
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Und analytix, falls er nicht wieder Dienst hat und mitgenommen werden würde

:wink:

Termine unter der Woche lassen sich dabei auch für mich recht leicht realisieren.

Grüße und WaiHei,
analytix
 
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Termine unter der Woche gehen ich muss halt rechtzeitig Bescheid wissen.

Sonst hätte ich ein Problem wenn ich mit der Waffe in die Arbeit gehen müsste :oops: Bin aber zum Glück flexibel was Urlaub oder halbtags betrifft.
 
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Ist es klug, an einem Verteidigungsschießkurs teilzunehmen?
Kommt es nämlich irgendwann zu einem tatsächlichen Verteidigungsfall gegen Menschen, dann könnte das erlernte Können nachteilig vor Gericht sein.

Ohne Kurs und ungeübt hingegen sind Treffer ( wo auch immer ) evtl. nicht als Vorsatz zu verbuchen...

Daher lieber NICHT AKTENKUNDIG üben und trainieren.
 
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Faruk der Ägypter-König schrieb:
Daher lieber NICHT AKTENKUNDIG üben und trainieren.

und kommt das dann raus, daß man "illegal" übt, dann hat man das problem mit dem waffengebraucht im notwehrfall nicht mehr, da man keine waffenrechtlichen erlaubnisse mehr besitzt ...
 
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Natürlich nichts illegales. Da stimme ich mit Dir überein.

In dem Rahmen üben, wie gesetzlich erlaubt.

Mit aktenkundig meine ich den Kurs, der bei der Behörde gemeldet wird.
 
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Faruk der Ägypter-König schrieb:
Natürlich nicht illegal. Da stimme ich mit Dr überein.

In dem Rahmen üben, wie gesetzlich erlaubt.

oki ... aber die frage stellt sich für jäger eigentlich gar nicht, denn der jäger darf sowieso offziell nicht am verteidigungsschießen teilnehmen.

somit muß die veranstaltung auch nicht angemeldet werden u.s.w.

es bleiben dann rein die jagdlichen szenarien, wobei ich nicht sicher weiß, was zumindest von der behörde dafür zulässig ist.
 

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