Nun ein kleiner Beweis ist ja schon das eine Weisse Feder von einem deutschen Jagdfarm-Besitzer auf die Jagd geführt wird der keine Daueraufenthaltgenehmigung in SA hat und somit kein Berufsjäger sein kann und kein Jagdveranstalter in SA, weil man dazu selbst wenn man einen Kurs macht und eine Prüfung ablegt doch diese Daueraufenthaltgenehmigung braucht und sich registieren lassen muß und sich ´sogar alle drei Jahre wieder registieren lassen muß in SA und Jagdgäste nachweisen muß, damit man wieder registiert wird, als PH und als Outfitter. Man ist noch nicht mal in allen Provinzen registiert, für jede Provinz muß man eine eigene Prüfung schreiben und registiert werden hier.
Noch erstaunlicher!
Komisch ich bin Deutsche und kenne das Deutsche Recht etwas und ich lebe in SA und kenne das SA-Recht, ich kenne sogar das Internationale Recht und bei gegeben Anlässen lasse ich auch das raus.
Und nun schlaf gut und erkundige Dich als waidgerechter Jäger genau über Recht und dann kannst Du mich angreifen.
Karin
Noch erstaunlicher!
Komisch ich bin Deutsche und kenne das Deutsche Recht etwas und ich lebe in SA und kenne das SA-Recht, ich kenne sogar das Internationale Recht und bei gegeben Anlässen lasse ich auch das raus.
Und nun schlaf gut und erkundige Dich als waidgerechter Jäger genau über Recht und dann kannst Du mich angreifen.
Karin