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"....des war vor Corona", würde einer meine Zulieferer sagen....
Und weil das viele andere auch so sehen, gibt es produzierte B-Würfel auf dem Markt, die keiner mehr will. In einer Marktwirtschaft sorgt dieser Zustand dann für einen Preisverfall beim Überschuss.Ich sehe nicht den geringsten Sinn darin, sich einen B-Würfel neu anzuschaffen
Schön wäre es, wenn es denn so wäre!Und weil das viele andere auch so sehen, gibt es produzierte B-Würfel auf dem Markt, die keiner mehr will. In einer Marktwirtschaft sorgt dieser Zustand dann für einen Preisverfall beim Überschuss.
Na siehst Du, dann hast Du ja Deinen persönlichen Grund und auch schon wieder jemanden, der es negiert.Und weil das viele andere auch so sehen, gibt es produzierte B-Würfel auf dem Markt, die keiner mehr will. In einer Marktwirtschaft sorgt dieser Zustand dann für einen Preisverfall beim Überschuss.
Sprich: keine Rechtssicherheit in einem Rechtsstaat...geringfügigen Unterschieden
sind wir das denn noch? Ein Rechtsstaat?Sprich: keine Rechtssicherheit in einem Rechtsstaat...
Bin ich jetzt schlauer? ich fürchte nein wenn sich hierbei schon Institutionen des Landes und des Bundes widersprechen...
Widersprechen meinte ich in dem Sinne dass das LKA auf die bisher nicht erfolgte Konkretisierung durch das BMI verwiesen hat. Das BMI teilt mir nun mit dass es hierzu keine Rechtsgrundlage gäbe...Widersprechen tun sie sich nicht. Die Gesetzgebungskompetenz hat der Bund, die Verwaltungskompetenz die Länder.
Welche Frage hast du denn ans BMI gestellt?
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage betrifft die allgemeine Verwirrung, die nach der Veröffentlichung des OVG-Urteils aus NRW zur Aufbewahrung der Schlüssel der "Waffentresore" entstanden ist. Hierzu hat sich nun auch das LKA NRW geäußert und eine auf dem Urteil fußende FAQ zu dem Thema veröffentlicht. Nun bin ich der Auffassung dass das Waffengesetz als Bundesgesetz in jedem Bundesland gleiche Anwendung findet. Weitere Landesinnenministerien haben sich nun aber schon ablehnend zu dem Urteil geäußert und wollen die Schlüsselaufbewahrung nicht derart streng regeln. Hierzu noch ein Zitat aus dem Schreiben des LKA NRW: "Auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hatte seine Ermächtigungsgrundlage in § 36 Abs. 5 WaffG nicht genutzt, notwendige Konkretisierungen zu den Anforderungen der Aufbewahrung von Waffen durch eine Rechtsverordnung zu regeln." Können Sie mir bitte mitteilen, wie ich mich als rechtmäßiger Waffenbesitzer nun in dem Thema Schlüsselaufbewahrung rechtssicher verhalten muss und ob eine Konkretisierung des BMI geplant ist? Mit freundlichen Grüßen |
So geht es mir auch, deshalb verwundert diese Antwort, die das BMI dem Fragesteller gab.Ich sehe das so, das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz. Da gibt es, kann und darf es keine "länderspezifischen" Angelegenheiten geben.
Mit anderen Worten, das OVG-Urteil betrifft nur den einen konkreten Einzelfall in NRW?Dies gilt insbesondere in konkreten Einzelfällen, in denen ausschließlich Angelegenheiten des jeweiligen Bundeslandes berührt sind. Letzteres ist vorliegend der Fall.