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...und dann?!Durchhalten....die ist in zwei Jahren weg.
Es wurde ja von Wahl zu Wahl steht's "besser"....oder nicht?!
...und dann?!Durchhalten....die ist in zwei Jahren weg.
In der Regel ist die Innenverkleidung gesiegelt. - Siegel gebrochen, Schrank - > AltmetallIch hab da so eine Idee....
Das Elektronische Zahlenschloss selbst nachrüsten ist ja bekanntlich verboten.
Was ist wenn: Jemand kauft einen 0er oder 1er Schrank gebraucht und rüstet selbst das elektronische Zahlenschloss nach und erst danach meldet man den Schrank mit Fotos bei der Waffenbehörde an.
Auf dem Typenschild ist nirgendwo vermerkt ob der Schrank mit Schlüssel oder Zahlenschloss ausgeliefert worden ist. Ich glaube nichtmal das der Hersteller das vermerkt.
Als ich damals meinen A/B Schrank gebraucht gekauft habe hat bei der Waffenbehörde auch niemand irgendwas zum Gebrauchten Schrank gesagt.
Ist natürlich nicht erlaubt, aber wie soll das überprüft werden?
Ich habe 7 Tresore, darunter 2 große, moderne, jeweils rd. 300 kg wiegende 1er. Nur diese beiden Tresore haben innen an der Tür jeweils ein "Siegel". Das könnte selbst ich mir mittels Klebeetiketten selbst herstellen.In der Regel ist die Innenverkleidung gesiegelt. - Siegel gebrochen, Schrank - > Altmetall
Doch!Du darfst nichtmals in A oder B den Munitionsschrankschlüssel lagern. Findet man ihn dort, wird die Karte gelocht.
Ist das nicht nur ein Garantiesiegel?In der Regel ist die Innenverkleidung gesiegelt. - Siegel gebrochen, Schrank - > Altmetall
Machen !Doch!
Das B Innenfach ist für Kurzwaffen, ich besitze aber keine Kurzwaffe. Munition darf schon in einem abschließbaren Blechschrank gelagert werden!
Ich würde die Schlüssel ja in einem A-Schrank mit Zahlenschloss lagern.
Also darf ich keine Kurzwaffen aufbewahren.
Aber ich bewahre ja keine Munition und Waffe in einem Schrank auf.
Ich würde die Munition zusammen mit dem Schlüssel aufbewahren.
Die Waffen extra im angemeldeten A-Schrank.
Ich sehe da auch kein Problem. Irgendwann muss man sich ja derart im Kreis drehen, um den Anforderungen genüge zu tun. Den Mun-Schrank kriegt man in ca. fünf Minuten mit Akkubohrer und Metallbohrer durch das Schloss auf.Doch!
Das B Innenfach ist für Kurzwaffen, ich besitze aber keine Kurzwaffe. Munition darf schon in einem abschließbaren Blechschrank gelagert werden!
Ich würde die Schlüssel ja in einem A-Schrank mit Zahlenschloss lagern.
Also darf ich keine Kurzwaffen aufbewahren.
Aber ich bewahre ja keine Munition und Waffe in einem Schrank auf.
Ich würde die Munition zusammen mit dem Schlüssel aufbewahren.
Die Waffen extra im angemeldeten A-Schrank.
Das einzige Problem ist bei mir, der zusatzliche A/B ist kein altbesitz. Aber ich habe nirgendwo gelesen das der Schrank für die Schlüsselaufbewahrung angemeldet werden muss, explizit wird ja geschrieben das ein Nachweis nicht zu erbringen ist.Ich habe noch einen Altebesitz B mit Schlüssel und einen Altbesitz B Würfel mit Zahlenschloss, dort liegt der Schlüssel. Laut meiner Behörde völlig in Ordnung.
Öffnet jemand den Schrank mit der Munition, hat er auch den Schlüssel zu den Waffen.Doch!
Das B Innenfach ist für Kurzwaffen, ich besitze aber keine Kurzwaffe. Munition darf schon in einem abschließbaren Blechschrank gelagert werden!
Ich würde die Schlüssel ja in einem A-Schrank mit Zahlenschloss lagern.
Also darf ich keine Kurzwaffen aufbewahren.
Aber ich bewahre ja keine Munition und Waffe in einem Schrank auf.
Ich würde die Munition zusammen mit dem Schlüssel aufbewahren.
Die Waffen extra im angemeldeten A-Schrank.
Da reicht ein Schraubendreher und 30 Sekunden ist schon hoch gegriffen. Aber Pssst, nicht weitersagen.....Munition ist ja nicht sooo gefährlich wie ein 30-Schuss Magazin...Ich sehe da auch kein Problem. Irgendwann muss man sich ja derart im Kreis drehen, um den Anforderungen genüge zu tun. Den Mun-Schrank kriegt man in ca. fünf Minuten mit Akkubohrer und Metallbohrer durch das Schloss auf.
Dann lagere ich die Munition lieber in einem Umkleidespind....Öffnet jemand den Schrank mit der Munition, hat er auch den Schlüssel zu den Waffen.
Du hast also keine getrennte Aufbewahrung
Öffnet jemand den Schrank mit der Munition, hat er auch den Schlüssel zu den Waffen.
Du hast also keine getrennte Aufbewahrung
Ja, aber nicht mehr lange.. Nächste Wahl ist Schluss…So sehr ich das begrüßen würde, aber ich fürchte Frau Faeser kennt nur eine Richtung: Gegen Legalwaffenbesitzer. Immer. Überall.
Das stimmt, es ist leider eine Tatsache.Ab irgendeinem Punkt wird's bei sowas ja immer esoterisch.