Brauchbarkeit in DE länderübergreifend gültig?

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Auf welchen Jagden wird die Prüfungs-Kategorie der eingesetzten Jagdgebrauchshunde denn genau überprüft ?

Im Forstbereich werden geprüfte Stöberhunde schon mal in der Einladung gefordert, aber die Einhaltung der Regel wird nicht gecheckt.
Im Bereich der privaten Jagden sind Viele froh, sie bekommen Vierbeiner, die bellen können...

Sorry, aber diese gegenüberstellenden Pauschaliserungen sind weder hilfreich noch richtig. Ich erlebe gerade im Forstbereich in den letzten Jahren leider ein zunehmendes Erodieren der Ansprüche an die Hunde(arbeit) und sehe AUCH Hunde, die ICH sofort aussortieren würde.
Und wenn die Einhaltung von gegebenen Regeln nicht gecheckt wird, kann man sich die Vorgabe auch sparen.

Der Blödsinn der nicht harmonisierten Anforderungen an die gern absolvierte BP (zur Mindestbrauchbarkeit) sollte natürlich mal ein Ende finden.
Ich kann keinen Sinn darin entdecken, warum in manchen Bundesländern z.B. Fährten länger oder kürzer sind.

Ein gutes Beispiel für diesen "Blödsinn" spielt sich gerade in Bayern ab, wo eine IN DER SACHE sinnvolle "Harmonisierung" von ALLEN beteiligten Seiten aus "sachfremden" Gründen konterkariert wird.
 
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Die Prüfungen in den Rassevereinen sind auch nicht ganz unrelevant für das Zuchtgeschehen
 
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Ein gutes Beispiel für diesen "Blödsinn" spielt sich gerade in Bayern ab, wo eine IN DER SACHE sinnvolle "Harmonisierung" von ALLEN beteiligten Seiten aus "sachfremden" Gründen konterkariert wird.
Wir sind doch 100%ig harmonisiert. Jeder kann machen was er will und dabei machen alle mit. Das ist Harmonie, aber einige stört das ja.

Und was den Rest von Deutschalnd angeht, ich würde mich nicht gegen eine Übernahme der bayerischen Verhältnisse in den anderen Ländern wehren. Umgekehrt würde ich das nach Kräften tun.
 
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Möglicherweise spielt die Anerkennung der Brauchbarkeit eine Rolle bei Versicherungsfragen? Falls ein eingesetzter Hund einen Verkehrsunfall verursacht etc. pp. ...? Weiß jemand da was dazu?
 
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Möglicherweise spielt die Anerkennung der Brauchbarkeit eine Rolle bei Versicherungsfragen?
Bei jeder Jagdhaftpflichtversicherung kann man in den Bedingungen nachlesen, wann ein Hund als brauchbar im Sinne des Versicherungsvertrages gilt. Hat man Zweifel, klärt man das schriftlich mit der Versicherung. Hat die Versicherung den Nachweis der Brauchbarkeit (Bierdeckel bis staatliches Zeugnis) akzeptiert, dann ist das Problem für diesen Hund gelöst.
 
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Möglicherweise spielt die Anerkennung der Brauchbarkeit eine Rolle bei Versicherungsfragen? Falls ein eingesetzter Hund einen Verkehrsunfall verursacht etc. pp. ...? Weiß jemand da was dazu?
Wie meinst du das genau? Ob im Nachgang bei einem Unfall eventuelle Ansprüche gegen den HF überprüft werden, sofern der Hund ungeprüft war?

Kann gut sein, kenne selbst aber keinen Fall.

Ob das die Versicherung interessiert, dass sie das jagdliche Risiko nur bei Nachweis der Brauchbarkeit zeichnen?
Ja, war früher Usus, dass nur Hunde versichert waren, die bis zu einem gewissen Alter die BP nachweisen. Die Ausbildungszeit bis Nachweis der BP ist klar definiert.
Gibt aber mittlerweile einige Versicherer, die den Hund über die Jagdhaftpflicht inkludieren, wenn dieser rein über den Phänotyp einem Jagdhund entspricht.
 
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Sorry, aber diese gegenüberstellenden Pauschaliserungen sind weder hilfreich noch richtig. Ich erlebe gerade im Forstbereich in den letzten Jahren leider ein zunehmendes Erodieren der Ansprüche an die Hunde(arbeit) und sehe AUCH Hunde, die ICH sofort aussortieren würde.
Und wenn die Einhaltung von gegebenen Regeln nicht gecheckt wird, kann man sich die Vorgabe auch sparen.



Ein gutes Beispiel für diesen "Blödsinn" spielt sich gerade in Bayern ab, wo eine IN DER SACHE sinnvolle "Harmonisierung" von ALLEN beteiligten Seiten aus "sachfremden" Gründen konterkariert wird.
Was passt Dir wieder an meinen zusammenfassenden Aussagen nicht ?

Du kennst die Einladungen, wie sie formuliert sind - in den allermeisten Fällen steht was von "es kommen/sollen lautjagende Stöberhunde zum Einsatz (kommen)" im Text; in RLP kenn ich überhaupt keine FA-Einladung, die geprüfte Hunde fordert.

Dagegen anders bei Hessenforst und der BImmVer.

Was soll da zunehmend "erodieren", bitte ? Nicht so fähige bis untaugliche Hunde erlebt man ab und an immer mal, wenn die Sichtweise vom Stand das überhaupt als Momentbeobachtung zulässt !
Hast Du dann den Hundeführer verhört, ob er geprüfte Hunde führt ?
Du willst aussortieren ? Ja, nach was denn bitte ?
Welcher Jagdleiter ist in der Lage, alle mitgebrachten Hunde zu kennen oder zu beurteilen ?

Bei den privaten Jagden sah ich dagegen (leider!) meistens:
- zu wenige Hunde, davon noch zu wenige dem Zweck taugliche; von anderen Dingen braucht man kaum zu reden- Schützen hats jedenfalls immer mehr als genug.
(der Grund, warum mich da auch seltenst sieht).
 
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Wie meinst du das genau? Ob im Nachgang bei einem Unfall eventuelle Ansprüche gegen den HF überprüft werden, sofern der Hund ungeprüft war?
Da könnten Ansprüche gegen den Hundeführer und auch gegen den Jagdleiter bzw. Pächter (als Veranstalter) entstehen. Denn als Hund ohne geprüfte Brauchbarkeit, hätte er möglicherweise nicht an der Drück- bzw. Treibjagd teilnehmen dürfen, wenn eine entsprechende Brauchbarkeit gefordert ist.
Hinzu kommen Tierschutzrechtliche Aspekte. Darf ein ungeprüfter bzw. nicht brauchbarer Jagdhund (Prüfung nicht bestanden oder gar nicht erst absolviert) Wild im Rahmen einer o.g. Jagd auf die Läufe verhelfen, hinterherlaufen, binden und ggf. abtun?

Es ist aber immer so: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und zum Glück habe ich bisher nur Jagden erlebt, wo dahingehend keine Unfälle, ausser mal Raufereien der Hunde untereinander, geschehen sind.
 
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Gibt aber mittlerweile einige Versicherer, die den Hund über die Jagdhaftpflicht inkludieren, wenn dieser rein über den Phänotyp einem Jagdhund entspricht.
Das klingt für mich nach Kundenfang bei zu faulem Klientel.
Ok, wenn jemand mit seinem Hund durch die BP fällt, wäre er ggf. mit so einer Versicherung bedient. Auf der anderen Seite sieht man beim Durchfallen in der BP, wo man am Hund oder an sich selbst noch arbeiten muss.
Leider verleitet ein solches Versicherungs-Angebot auch dazu, sich gar nicht mehr erst die Mühe zu machen, und den Hund einfach unausgebildet zu lassen.
 
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Dann bist Du falsch informiert. Mit einer VGP, Vor- oder Hauptprüfung kommst Du ziemlich sicher durch, wenn auch mit Einschränkungen, aber sonst sollte man in die jeweilige BPO des Landes schauen. Oder man pfeift einfach drauf.
Mit der EPB sowie HZP+ ebenso
 
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