Oder das da:
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Ein schöner Erfolg für Christine Miller, aber eine Blamage für den BJV. Obwohl man dies nicht nur dem aktuellen Präsidenten in die Schuhe schieben sollte. Die Verordnung stammte ja schon aus dem Jahr 2019. Und wäre wohl mit dem Ende des Jahres (oder Jagdjahres?) so oder so ausgelaufen.
Und bei der wahrscheinlich geplanten neuen Verordnung wird man wohl die vom Gericht beanstandeten Punkte berücksichtigen und diese dann "wasserdicht" machen. Zwar in der Fläche reduziert um 17 %, aber dafür mit Zustimmung des Bayerischen Jagdverbandes. Weidmannsheil, wir sind ja die Guten!