Bin angezeigt worden, brauche kurze Information

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Hallo,
dies ist meine erste Waffenrechtsfrage, die tatsächlich mit meiner Situation direkt zusammenhängt und dh. wichtig ist:

Ich bin gerade angezeigt worden und zwar von einem Händler, dem ich eine Waffe innerhalb von 14 Tagen nach Fernabsatzgesetz zurückgeschickt habe. Da ich sie sowieso zurücksenden wollte, habe ich sie natürlich jetzt nicht eingetragen;
gerade ist eine Anzeige gekommen, der Firmenbesitzer hat mich wegen Versäumnis der Eintragungspflicht angezeigt.
Es könnte allerdings sein, dass die deutsche Post geschlampt hat und das Paket einen Tag zu spät (nach 14 Tage) bei dem Händler ankam; allerdings hatte er keine Belehrung bzgl. des Fernabsatzgesetzes, was eigendlich die Frist der Rücksendung aufhebt.

Nehmt bitte einmal Stellung dazu, ich hab ein ziemlich flaues Gefühl im Magen.

Danke,
Schwatvogel

Edit: Ich bin so durch den Wind, das hätte natürlich nach Waffenrecht gehört... Sorry.

[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: Schwatvogel ]
 
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Mach Dir mal keine Sorgen. Hast Du noch den Aufgabeschein für die Post?

Hast Du mit dem Händler einmal telefoniert, um zu wissen wann die Waffe angekommen ist?

Hilfreich wäre, wenn Du die Daten der ganzen Geschichte einmal aufzeigen könntest. Wann geliefert bekommen, wann zurück geschickt, wann beim Händler eingetroffen.

[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: xperte ]

[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: xperte ]
 

JV

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Es klingt ja sehr danach, als wollte Dir der Händler eins auswischen, weil er sich über die Rückgabe der Waffe ärgert.

Du sprichst davon, das Paket sei eventuell einen Tag zu spät angekommen; daraus schließe ich, dass Du es innerhalb der 2 Wochen abgeschickt hast? Was die Post danach damit gemacht hat, dürfte nicht mehr Dein Problem sein. Falls Du noch einen Einlieferungsbeleg hast, geh damit zu Deiner Waffenrechtsbehörde und erkläre die Situation. Auch ohne Beleg würde ich das als erstes tun. Falls Du tatsächlich den Eindruck hast, die Anzeige sei aus Ärger erfolgt, erwähne das ebenfalls. Normalerweise sollte man dieses Problem mit der Behörde auf diese Weise mit wenigen Worten bereinigen können.

Falls die Behörde andeutet, dennoch Maßnahmen ergreifen zu wollen, oder falls Du Dir doch in irgendeiner Form etwas hast zu Schulden kommen lassen, solltest Du anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Dies sollte aber hoffentlich nicht erforderlich werden.
 
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Alles klar, Daten sind folgende:
Waffe am 5.6. bei Egun gekauft;
Bezahlung am 9.6., Waffenerhalt (unter Zeugen, mein Vater und ein Freund von mir) am 21.6.
Paket aufgegeben am 1.7., augenscheinlich schon mindestens gestern angekommen, da die Anzeige heute schon da ist.
 
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Besorg die die Zustellunterlagen wann dir die Plempe zugestellt worden ist und wann du sie wieder Versand hast;

dann würg den Händler eine rein !

Sieht entweder nach einer Returkutsche aus oder
dem Sitzen die Ermitlungsbehörden im Nacken weil der seine Waffenhandelsbücher nicht sauber hat.

Und nimm Kontakt mit deiner Eintragenden Behörde auf; nichtstun kann dir hier evt. negativ ausgelegt werden...

Wen du dich gegenüber der Verwaltung als ein Rechtschaffender, Verantwortungsbewußter Legalwaffenbesitzer outerst, der ein gesteigertes Eigeninteresse an Klärung des Sachverhaltes hat, werden deine Probleme ( insbeonderweil ein Anzeige vorliegt und die BEhörden deshalb tätig werden müßen..) bestimmt nicht mehr.

Andreas
 
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Ich würd mir keine Gedanken machen.

Die 14 Tage Eintragungspflicht zählen ab dem Datum, an dem Du die Waffe erhalten hast, nicht ab dem Tag, an dem Du den Vertrag unterschrieben oder bei Ebay gekauft hast.

Darüber hinaus mußt Du die Waffe nicht eintragen, da Du sie fristgemäß zurückgegeben hast.

Schließlich: wenn dem allen wirklich so ist, dann wäre zumindest ich dankbar, wenn Du den Namen des Händlers mitteilen könntest - dann weiß ich schonmal, bei wem ich nicht kaufe.

DV
 
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ich würd mir auch keine sorgen machen, allerdings vorsichtshalber mal bei der behörde anfragen, weil, wie schon oben gesagt, du interesse daran zeigen solltest den sachverhalt zu klären.
 
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Danke schonmal, mein Vater hat die Sache übernommen, hat ein Schreiben für die Behörde aufgesetzt; er will gleichzeitig den Händler wegen Falschaussage verklagen.
Desweiteren geht er davon aus, dass er sich dann auch noch gerichtlich wegen des Geldes streiten muss, er sagt, er sehe es kommen, dass der Händler dieses auch nicht ohne weiteres zurück zahlt.

Edit: Bis zur Sachverhaltsklährung erstmal rausgenommen...

mit erleichtertem Gruß,
Schwatvogel

[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: Schwatvogel ]

[ 08. Juli 2005: Beitrag editiert von: Schwatvogel ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwatvogel:
Danke schonmal, mein Vater hat die Sache übernommen, hat ein Schreiben für die Behörde aufgesetzt; er will gleichzeitig den Händler wegen Falschaussage verklagen.
Desweiteren geht er davon aus, dass er sich dann auch noch gerichtlich wegen des Geldes streiten muss, er sagt, er sehe es kommen, dass der Händler dieses auch nicht ohne weiteres zurück zahlt.

Also wirklich nocheinmal danke!
Als kleines Präsent gibts die Warnung vor folgendem Händler:
Palmen & Co. KG.
Euro-Tech Handelsgesellschaft

mit erleichtertem Gruß,
Schwatvogel

[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: Schwatvogel ]
<HR></BLOCKQUOTE>


würde ich auch von ausgehen, die seite sieht auch schon recht billig aus. naja, davon kann man zwa nicht immer auf den händler schliessen...
wie dem auch sei, viel spass noch damit.
 
A

anonym

Guest
Sachen gibts. Das ist eine der groessten Sauereien, die mir im nicht-Behoerdensektor in der letzten Zeit untergekommen ist.
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Bist Du im FWR und hast Rechtsschutzversicherung?

In dem Fall keine Experimente, kurz Deckungszusage holen und dann den Profi machen lassen (wird bei Bedarf auch vermittelt).

Ansonsten zumindest ne Beratung machen lassen, bevor man selber aufs Amt stiefelt, um Fehler in diesem kritischen Berteich zu vermeiden.

Insgesamt scheint das hier eine ziemliche Sauerei des "Haendlers" zu sein, und um dem eine reinzuwuergen, brauchts auf jeden Fall nen gewieften Anwalt, der sich im Thema auskennt.

Hier gilt, auch wenn viele das nicht wahr haben wollen, dass falsche Sparsamkeit und Geschwaetzigkeit im Amt gut gehen kann, aber hin und wieder auch boese daneben geht. Ob man dieses Risiko auf sich nimmt...ich wuerde es nicht machen, dafuer haengt zu viel dran.

BTW, spaetestens JETZT solltest Du um in Zukunft geruestet zu sein, eine Mitgliedschaft im FWR und eine RSV abschliessen.
 
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Bist du sicher, dass es sich um eine böswillige Anzeige des Händlers handelt? Es könnte doch auch sein, dass der Händler im Glauben der Verkauf wäre abgewickelt, nur seiner Pflicht zur Meldung innerhalb von 14 Tagen nachgekommen ist und die Behörde sofort reagierte, da die Anmeldung nicht vorlag. Für mich ist das jedenfalls viel wahrscheinlicher. Ich kann mir nicht vorstellen, weshalb ein Händler bei der Behörde nachfragen soll, ob eine Waffe angemeldet worden ist. Sicher gibt es in unserer Branche scharze Schafe aber wir sind doch nicht alles "Heuschrecken". Die Mutmaßungen sind aber doch sehr erschreckend.

Gruß
Carola

[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: Carola Raetz ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwatvogel:
Hallo,
dies ist meine erste Waffenrechtsfrage, die tatsächlich mit meiner Situation direkt zusammenhängt und dh. wichtig ist:

Ich bin gerade angezeigt worden und zwar von einem Händler, dem ich eine Waffe innerhalb von 14 Tagen nach Fernabsatzgesetz zurückgeschickt habe. Da ich sie sowieso zurücksenden wollte, habe ich sie natürlich jetzt nicht eingetragen;
gerade ist eine Anzeige gekommen, der Firmenbesitzer hat mich wegen Versäumnis der Eintragungspflicht angezeigt.
Es könnte allerdings sein, dass die deutsche Post geschlampt hat und das Paket einen Tag zu spät (nach 14 Tage) bei dem Händler ankam; allerdings hatte er keine Belehrung bzgl. des Fernabsatzgesetzes, was eigendlich die Frist der Rücksendung aufhebt.

Nehmt bitte einmal Stellung dazu, ich hab ein ziemlich flaues Gefühl im Magen.

Danke,
Schwatvogel

Edit: Ich bin so durch den Wind, das hätte natürlich nach Waffenrecht gehört... Sorry.

[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: Schwatvogel ]
<HR></BLOCKQUOTE>


Hallo erstmal,

ich schließe mich den Vorrednern an.
Die Behörde wird Dich doch sicher erstmal zu einer Anhörung geladen haben!?
Steht in der "Anzeige" denn schon konkret alles nennenswerte drin was gegen Dich vorliegt, oder nur ;Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ....?
..das hatte ich nämlich mal!
..letztlich war die Anzeige totaler Humbuk, was mir allerdings erst ausfürlich eröffnet wurde als ich vor dem Oberinspektor saß!...
Ohne Anwalt gabs da vorerst keine näheren Infos am Telefon, wer mich wegen was angezeigt hat!

Dein Vater hat jetzt zwar schon geschrieben, aber aus eigener Erfahrung mit der Kreispolizeibehörde, ist das auf dem kleinen Dienstweg durch eine persönliche Erklärung von dir am besten zu erledigen.
Die Sachlage ist doch relativ eindeutig, und man wird dir keinen Strick draus drehen können und auch wollen.
Nimm die Postbelege und mach nen Termin bei der Behörde.
Ist besser als der ganze schriftliche Kram, der dann letztlich auf dem ganz großen teuren Dienstweg abgehandelt werden muß.
...bei mir war das so, dass der Behörden Boss kraft seines Amtes mir nochmal die Geflogenheiten aufgezählt hat um mein angebliches Vergehen, und die Akte in den Schrank gewandert ist!
War nervenaufreibend für mich, aber mit happy end ohne viel Tra ra!
Viel Erfolg
 
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... jetzt mal Fuß vom Gas.

Es ist zwar in unserem Interesse, dass wegen jedem Sch.. ein Anwalt konsultiert wird, aber ich würde es erst einmal telefonisch selber probieren, und fragen, was eigentlich los ist. Gegebenenfalls die Fakten auf den Tisch legen.

Nur wenn Dir der Sachbearbeiter nichts sagen will ist zu überlegen, ob ein Anwalt Akteneinsicht beantragen soll.

Mir scheint das, ebenso wie Carola, ein Missverständnis zu sein,

meint Ralph
 

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