- Registriert
- 14 Nov 2004
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Hallo,
dies ist meine erste Waffenrechtsfrage, die tatsächlich mit meiner Situation direkt zusammenhängt und dh. wichtig ist:
Ich bin gerade angezeigt worden und zwar von einem Händler, dem ich eine Waffe innerhalb von 14 Tagen nach Fernabsatzgesetz zurückgeschickt habe. Da ich sie sowieso zurücksenden wollte, habe ich sie natürlich jetzt nicht eingetragen;
gerade ist eine Anzeige gekommen, der Firmenbesitzer hat mich wegen Versäumnis der Eintragungspflicht angezeigt.
Es könnte allerdings sein, dass die deutsche Post geschlampt hat und das Paket einen Tag zu spät (nach 14 Tage) bei dem Händler ankam; allerdings hatte er keine Belehrung bzgl. des Fernabsatzgesetzes, was eigendlich die Frist der Rücksendung aufhebt.
Nehmt bitte einmal Stellung dazu, ich hab ein ziemlich flaues Gefühl im Magen.
Danke,
Schwatvogel
Edit: Ich bin so durch den Wind, das hätte natürlich nach Waffenrecht gehört... Sorry.
[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: Schwatvogel ]
dies ist meine erste Waffenrechtsfrage, die tatsächlich mit meiner Situation direkt zusammenhängt und dh. wichtig ist:
Ich bin gerade angezeigt worden und zwar von einem Händler, dem ich eine Waffe innerhalb von 14 Tagen nach Fernabsatzgesetz zurückgeschickt habe. Da ich sie sowieso zurücksenden wollte, habe ich sie natürlich jetzt nicht eingetragen;
gerade ist eine Anzeige gekommen, der Firmenbesitzer hat mich wegen Versäumnis der Eintragungspflicht angezeigt.
Es könnte allerdings sein, dass die deutsche Post geschlampt hat und das Paket einen Tag zu spät (nach 14 Tage) bei dem Händler ankam; allerdings hatte er keine Belehrung bzgl. des Fernabsatzgesetzes, was eigendlich die Frist der Rücksendung aufhebt.
Nehmt bitte einmal Stellung dazu, ich hab ein ziemlich flaues Gefühl im Magen.
Danke,
Schwatvogel
Edit: Ich bin so durch den Wind, das hätte natürlich nach Waffenrecht gehört... Sorry.
[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: Schwatvogel ]