Beschränkung auf drei Waffen...

Rotmilan

Moderator
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Rein Jagdlich:
  • Hochgeschwindigkeits-Repetierer in 308 (kurz und Nachsuchentaugleich)
    Drilling
    Flinte

oder
eventuell besser:
  • 2 Kurzwaffen
    und eine SLB

:roll: Welche Variante taugt jetzt mehr :?:
 
A

anonym

Guest
Was die Steine betrifft: Ich hätte noch einen Sack mittlere Steine da... 8)
Ansonsten: Durch die Tür, linke Reihe anstellen, jeder nur ein Kreuz!... :wink:

Drilling
Repetierflinte
1x was nach persönlicher Vorliebe oder Gegebenheiten, Kurzwaffe oder sonstwas.
 
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Rotmilan schrieb:
Rein Jagdlich:
Hochgeschwindigkeits-Repetierer in 308 (kurz und Nachsuchentaugleich)

Äääh, kurze Frage, da ich in einem Land wohne, dass nicht gerade für Geschwindigkeitsräusche bekannt ist (ist aber ein Vorurteil 8) )

Was ist ein Hochgeschwindigkeits-Repetierer?
 

F3

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Sommerloch ????

Andererseits: Dem Modulsystem gehört die Zukunft.!!
 
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Also hört mal, DIESEN Thread hat Varminter gestartet, also fragt doch ersteinmal den nach seinen Vorlieben ...
 
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Mohawk schrieb:
Moin,

ausgerechnet von Dir so eine kontraproduktive Frage? Du erschrickst mich ...

Trotzdem eine Antwort:

Ich würde alle behalten, aber meinen Wohnsitz in ein anderes Land verlagern.

Viele Grüße,

Joe

Nach Polen, das ist sowieso alles billiger :lol:
 
A

anonym

Guest
Auf einen bösen Brief meinerseits erhielt ich zu diesem dämlichen Thema folgende Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich schriftlich oder per Mail an Herrn Oberbürgermeister Dr.
Schuster oder Herrn Erster Bürgermeister Föll gewandt und Ihre
Unzufriedenheit über die geplante Einführung einer Waffenbesitzsteuer in
Stuttgart zum Ausdruck gebracht. Herr Dr. Schuster und Herr Föll danken für
das rege Interesse, das ihr Vorschlag gefunden hat. Sie dürfen versichert
sein, dass der Gemeinderat vor einer abschließenden Entscheidung die
Argumente für und gegen eine solche Steuer intensiv prüfen und bewerten
wird. Er hat deshalb auch seine Entscheidung auf den 23. September 2010
vertagt.

Da die Presseartikel notwendigerweise den Sachverhalt nur verkürzt
widergeben konnten, darf ich Ihnen angeschlossen eine zusammenfassende
Übersicht zur geplanten Waffenbesitzsteuer übermitteln und Sie besonders
auf die Darstellungen zum steuerpflichtigen Personenkreis und zu den
Ausnahmetatbeständen hinweisen.

(See attached file: Infos zur Waffenbesitzsteuer.pdf)

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Wenzler
 
A

anonym

Guest
Informationsblatt für die Einführung einer Waffenbesitzsteuer
in der Landeshauptstadt Stuttgart
Zielsetzung
Mit der zum 01.01.2011 geplanten Einführung der Waffenbesitzsteuer sollen zusätzliche Einnahmen
von etwa 1,5 Mio. Euro jährlich erzielt werden. Gleichzeitig wird mit dieser Abgabe ein Lenkungszweck
verfolgt, d.h. es ist auch beabsichtigt, über eine Besteuerung des Waffenbesitzes die
Zahl der Waffen in Stuttgart zu reduzieren. Nach den Unterlagen der Ordnungsverwaltung gibt es
in Stuttgart derzeit rd. 29.000 Waffen, die nach dem Waffengesetz im Waffenregister geführt werden.
Rechtsgrundlage
Die Einführung der Waffenbesitzsteuer erfolgt durch eine vom Gemeinderat der Stadt Stuttgart bis
Jahresende 2010 noch zu beschließende Satzung auf Grund von § 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes
für Baden Württemberg. Die Rechtmäßigkeit der Waffenbesitzsteuer wurde in einem
vom Städtetag Baden-Württemberg in Auftrag gegebenen Gutachten bestätigt.
Wer unterliegt der Waffenbesitzsteuer ?
Zur Waffenbesitzsteuer können nur natürliche Personen herangezogen werden, die eine Waffe
besitzen. Juristische Personen (z.B. die eingetragenen Schützenvereine) sind generell ausgenommen.
Welche Ausnahmetatbestände sind zu beachten ?
Ausnahmetatbestände sind für jene zu berücksichtigen, bei denen der Waffenbesitz durch gewerbliche
oder dienstliche Gründe bedingt ist oder zur allgemeinen Lebensführung gehört. Dies gilt
nach Auffassung des Gutachters insbesondere bei Jägern (für eine begrenzte Anzahl an Waffen),
für Sportschützen, die den Schießsport als Leistungssport betreiben, sowie für gefährdete Personen.
Die rechtlich vorgegebenen Ausnahmetatbestände werden im Detail noch erarbeitet und in
der Satzung entsprechend konkretisiert. Im Zuge der Vorbereitung der Steuersatzung wird die
Stadtverwaltung mit den zuständigen Fachbehörden, Vereinigungen und Verbänden Kontakt aufnehmen.
Welche weiteren Besonderheiten sind vorgesehen ?
Mit der Einführung der Waffenbesitzsteuer soll auf einen eigenständigen Gebührentatbestand für
verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbehörden nach § 36 Abs. 3 Waffengesetz verzichtet
werden. Darüber hinaus beabsichtigt die Stadtverwaltung eine Übergangsregelung, wonach Waffenbesitzer
bis Ende 2011 ihre registrierten Waffen unentgeltlich bei der Landeshauptstadt zur
Vernichtung abgeben können; die abgegebenen Waffen unterliegen dann nicht der Waffenbesitzsteuer.
Höhe der Steuer, Festsetzungsverfahren
Geplant ist ein durchschnittlicher Abgabesatz in Höhe von 100 Euro je Waffe. Die genauen Abgabensätze
werden in der noch zu beschließenden Satzung festgesetzt. Die Veranlagung der Waffenbesitzsteuer
soll auf der Grundlage des ohnehin nach Bundesrecht einzurichtenden automatisierten
Waffenregisters erfolgen, so dass sich der zusätzlich Verwaltungsaufwand in Grenzen halten
wird.
Zeitplan für die Einführung
Nach der Grundsatzentscheidung des Gemeinderates Ende Juli 2010 wird die Verwaltung nach
Konkretisierung der notwendigen Details im Herbst 2010 eine Steuersatzung zur Beschlussfassung
im Gemeinderat vorlegen.
 
A

anonym

Guest
Hamburger_Jung schrieb:
[quote="Der_Profi":p9dghm52]Haben die Macher von diesem Vorschlag mal die Konsequenzen zu ende gedacht?

Könnte es sein das Industriebetriebe und Handwerksbetriebe darunter leiden?
Wirkt sich das auf die optische Industrie aus?

Das ist diesen "Machern" scheissegal.
Wer glaubt dass ein Berufspolitiker sich in irgendeiner Form über die Konsequenzen seines Handelns gedanken macht sofern sie ihn nicht direkt finanziell treffen, der irrt. Es zählt nur der Einfluss auf die nächste Meinungsumfrage, ggf. noch die eine oder andere Gefälligkeit bei Leuten die einem mal was bringen könnten.[/quote:p9dghm52]


Den Satz kannst´dir rahmen und lass ihn in möglichst vielen Galerien ausstellen. Da ist alles gesagt und man kann nichts hinzufügen.
Außer :twisted: :evil: :twisted: :evil: :twisted:


rechy
 

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