Wir haben uns bereits schriftlich ausgetauscht!
Von meiner Seite aus wurde die unrechtmäßige Abbuchung bemängelt, nicht die Forderung des Mitgliedsbeitrages von ursprünglich 95,- €, jetzt 98,- € da durch meine Stornierung Kosten angefallen sind!
Der Betrag von 95,- € wird von mir überwiesen. Auf die 3,- € bleiben sie leider sitzen!
Die JS-GF hat angeblich eine Abbuchungsbestätigung vom Hegering übernommen, die bankenrechtlich nicht zu beanstanden wäre, nach Aussage meiner Bank erfolgt keine Kontrolle über die Rechtmäßigkeit von Einzugsermächtigungen, sie, die Bank prüft nicht nach ob zu Recht oder zu Unrecht abgebucht wird!
Das Bankenrecht steht aber bei einer unrechtmäßigen Abbuchung nicht zur Debatte, der Fehler liegt hier eindeutig bei der Jägerschaft, da auch dem Hegering keine Einzugsermächtigung vorlag/liegt.
Selbst wenn dem Hegering eine Einzugsermächtigung vorliegen würde, dürfte diese nicht übernommen werden, da Einzugsermächtigungen nicht übertragbar sind!
Um Abbuchungen vornehmen zu können, muss ein schriftliches Einverständnis des Kontoinhabers vorliegen, das ist auch der Tenor meiner Bank!
Meine Kontodaten wurden wahrscheinlich von den vorherigen Überweisungen der Mitgliedsbeiträge übernommen ( ob das möglich ist, weiß ich nicht )!
Hier ein Originalauszug des Schreibens der JS!
Für den Einzug des Jägerschaftsbeitrages bedienen wir uns der Einzugsermächtigungen der Hegeringe. Dieser Vorgang ist lediglich eine Übertragung auf die Kreisebene und widerspricht nicht dem Bankenrecht. Es ist kein weiteres Sepa-Verfahren notwendig.
Jetzt haben sie leider den Bankeinzug platzen lassen, was nicht nur ärgerlich ist, sondern auch Kosten verursacht.
Bitte weisen sie den offen stehenden Betrag in Höhe von 98,-€ auf das Konto der Jägerschaft an.